…eine betriebliche Tätigkeit in der Werbebranche. Nach dem Typenvergleich wird die k.s. in Österreich als transparente, eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform angesehen. Die Rechtsform der k.s. entspricht der einer österreichischen GmbH & Co KG. Die Ehegatten waren an der k.s. als Kommanditisten beteiligt…
…Typenvergleich handelt es sich um die Beurteilung von ausländischen Gesellschaftsformen, welche in ihrem rechtlichen Aufbau mit österreichischen Gesellschaftsformen verglichen werden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist zu prüfen, ob die Bf. Plc in ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung mit einer inländischen Körperschaft vergleichbar ist…
…für deren Verbindlichkeiten ausschließlich das Gesellschaftsvermögen hafte. Für die Gründung seien mindestens zwei natürliche oder juristische Personen erforderlich, das oberste Organ der Liechtensteiner Aktiengesellschaft sei die Generalversammlung. Nachdem mit Liechtenstein eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe bestehe und die Liechtensteinische Aktiengesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar sei…
…cit. bringt zum Ausdruck: "Als Ort der Geschäftsleitung ist der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet." Die Frage, ob es sich bei der beschwerdeführenden Gesellschaft um eine einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbare, unbeschränkt steuerpflichtige, ausländische Kapitalgesellschaft handelt, die eine Mindestkörperschaftsteuerpflicht im…
…Unterstützung von Angehörigen bestimmter Familien die durch ein Beistatut festgelegt ist." Aus Wahrnehmung die BP existierte lediglich ein Beistatut aus dem Jahr 2011. Insofern - so die Betriebsprüfung - sei die A***1*** Stiftung mit einer Stiftung im Sinne des österreichischen Privatstiftungsgesetzes nicht vergleichbar, da die Begünstigtenregelung…
…geschaffen werden. " Im Hinblick auf den gegenständlich konkreten Betrieb - nämlich Umwandlung von (zuletzt) hobbymäßiger Schafhaltung in einen professionellen Schafzuchtbetrieb samt damit verbundenen umfangreichen Adaptierungen/kompletter Neuausstattung im Innenbereich - erscheint dem BFG das vorgenannte Beispiel zum Beschwerdefall durchaus vergleichbar. Es stellt sich die Frage, ob der…
…KStG, § 24 Rz 80). 3.a. Zum Tatbestandsmerkmal der Vergleichbarkeit ausländischer Körperschaften: Die Einbeziehung von inländischen Kapitalgesellschaften vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften in die Mindestkörperschaftsteuerpflicht erfolgte mit Abgabenänderungsgesetz BGBl I 161/2005. Laut den Erläuternden Bemerkungen zum Abgabenänderungsgesetz 2005 liegt der Änderung des § 24 Abs…
…am Beginn des Kalendervierteljahres bestehende Rechtsform maßgeblich. Mit dem Abgabenänderungsgesetz BGBl. I 2005/161 ab 1.2.2006 wurden die mit inländischen Kapitalgesellschaften vergleichbare unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften in die Mindeststeuer einbezogen. Laut den erläuternden Bemerkungen zum Abgabenänderungsgesetz 2005 liegt der Änderung des § 24 Abs…
…siehe dazu oben), was bei nahezu allen Anlegern zur Folge hat, dass die Einlage zur Gänze über die Einkommensteuergutschrift/-minderung finanziert wird. Typischerweise werden derartige Anlegermodelle mittels eines Anlegerprospektes oder in vergleichbarer Weise (zB Anlegerberatungsbögen) am Markt angeboten. Ebenso typisch ist, dass die Modellinitiatoren den…
…siehe dazu oben), was bei nahezu allen Anlegern zur Folge hat, dass die Einlage zur Gänze über die Einkommensteuergutschrift/-minderung finanziert wird. Typischerweise werden derartige Anlegermodelle mittels eines Anlegerprospektes oder in vergleichbarer Weise (zB Anlegerberatungsbögen) am Markt angeboten. Ebenso typisch ist, dass die Modellinitiatoren den…
…siehe dazu oben), was bei nahezu allen Anlegern zur Folge hat, dass die Einlage zur Gänze über die Einkommensteuergutschrift/-minderung finanziert wird. Typischerweise werden derartige Anlegermodelle mittels eines Anlegerprospektes oder in vergleichbarer Weise (zB Anlegerberatungsbögen) am Markt angeboten. Ebenso typisch ist, dass die Modellinitiatoren den…
…steuerrechtliche Zwecke als "nicht transparent" qualifiziert. Die Gesellschaft ist eine juristische Person, welche nach ihrer Ausgestaltung nach zypriotischen Recht als "company limited by shares" mit einer österreichischen GmbH vergleichbar ist (vgl Pinetz/Steiner, Der Typenvergleich in der steuerlichen Beratungspraxis (2019), Seite 73). Die Ltd 1…
…beteiligt war und deren Sitz sich an derselben Adresse wie jener der ***4*** Ltd. befand, tätig, wobei die Vergütung dafür monatlich auf ein inländisches Konto des Bf. überwiesen, aber in Österreich nicht versteuert wurde. 2. In den Jahren 2001 und 2002 wurden Außenprüfungen beim Bf.…
…Erträge habe daher (mit 30%) an den Bf. zu erfolgen. Aufgrund der Gesellschaftsform handle es sich bei den Einkünften um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Die L-Anstalt sei stiftungsähnlich ausgestaltet, was dazu führen könne, dass sie als transparent und damit nicht als Körperschaftsteuersubjekt einzustufen ist…
…in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. Gemäß § 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften Folgendes: Es ist gemäß § 24 Abs. 4 Z. 1 KStG 1988 für jedes volle Kalendervierteljahr…
…Umsetzung und Verwertung Bf. und X verpflichten sich ihr Know-how zu diesem Projekt in ein später zu gründendes Joint-Venture oder eine vergleichbare Lösung einzubringen. Die Aufteilung der Anteile erfolgt dann im Verhältnis des Werts des von der X eingebrachten Know-hows (siehe Absatz…
…dass die Bf. mit einer inländischen Körperschaft vergleichbar und damit intransparent ist, legte sich aber nicht auf eine inländische Gesellschaftsform fest. Es bezeichnete die Einkünfte auch in den hier strittigen Jahren 2010 und 2011 als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ging in der Berufungsvorentscheidung…
… 24 Abs. 4 KStG bestimmt (auszugsweise): Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund…
…verdrängt anzusehen.20 4. Keine Einschränkung des § 21 Abs 1 Z 1a KStG auf EU-/EWR-Körperschaften Da die Beschwerdeführerin als mit einer inländischen Körperschaft vergleichbar anzusehen ist, ihr die verfahrensgegenständlichen Dividenden im Jahr 2013 persönlich zuzurechnen sind und die transparente Besteuerung gemäß § 188 iVm …
…klagen und geklagt werden kann. b) Einordnung der Bf. ins österreichische Steuerrecht Hinsichtlich der Behandlung der Bf. im österreichischen Steuerrecht ist im ersten Schritt zu prüfen, ob eine vergleichbare inländische juristische Person des privaten Rechts besteht (Achatz/Bieber in Achatz/Kirchmayr, KStG, § 1 Rz 334)…