…die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. § 24 Abs. 4 KStG 1988 in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 161/2005, lautet wie folgt: "Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes…
…das Einkommen der Beschwerdeführerin mit EUR -5.043.161,66 festgestellt. Zu berücksichtigende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder fanden sich mit EUR -1.102,72 ausgewiesen. Das erklärte inländische Ergebnis der CTV GmbH von EUR 318.119,32 wurde nicht berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt…
…sie diesen. Handelt es sich um eine Sitzfirma? Wer leitet die Geschäfte bzw. trifft die Entscheidungen? Von wo aus wird die Geschäftsleitung ausgeübt? Sind die Geschäftsführer haupt- oder nebenberuflich für das Unternehmen tätig? Sofern die Geschäftsführer nur nebenberuflich für die Bf. tätig sind, werden Angaben…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Beschwerdezeitraum als Pensionist im Inland steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (bezugsauszahlende Stelle: PVA) sowie steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne inländischen Lohnsteuerabzug (Firmenpension vom ehem. Arbeitgeber ***5***, …
…die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 1. Als Körperschaften gelten nach § 1 Abs. 3 Z 1 lit. a Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. Gemäß…
…ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 1. Als Körperschaften gelten: a) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. b) Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). 2. Inländische Körperschaften…
…Erdbewegungen und Abrissarbeiten. Sitz des Unternehmens ist ***4***. Seit Ende 2015 ist der Beschwerdeführer außerdem Alleingesellschafter und Geschäftsführer der slowenischen Gesellschaft "***3***." mit Sitzadresse ***5***. Nach Ansicht der Betriebsprüfung ist der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung nicht in Slowenien, sondern am Sitz des österreichischen Unternehmens ***2…
…ergebe, dass im Falle der Entlastung an der Quelle bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung in Verbindung mit einem Befreiungsbescheid das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen bzw. der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen habe und insbesondere auch § 82 EStG 1988 (= Arbeitgeberhaftung) zur Anwendung komme…
…die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des EStG 1988. b. Nach § 24 Abs 4 KStG gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbare…
…Steuerpflichtige Mitunternehmer des ausländischen und/oder des inländischen Betriebes ist, - der Steuerpflichtige an der ausländischen Kapitalgesellschaft oder die ausländische Kapitalgesellschaft am Steuerpflichtigen wesentlich, das ist zu mehr als 25%, beteiligt ist oder - bei beiden Betrieben dieselben Personen die Geschäftsleitung oder die Kontrolle ausüben oder darauf…
…inländische Wohnsitz des leitenden Geschäftsführers einer solchen ausländischen Gesellschaft kann als Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung angesehen werden (Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes/Daurer, Internationales Steuerrecht I/1 I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (Stand 01.05.2023, rdb.at) Z 00 Anm 40). Der Ort der Geschäftsleitung…
…Um eine Diskriminierung inländischer Kapitalgesellschaften zu vermeiden, soll nunmehr auch die Gleichstellung hinsichtlich der Mindestkörperschaftsteuerpflicht erfolgen. Damit sollen auch Umgehungen der Mindestkörperschaftsteuerpflicht vermieden werden, wie sie etwa durch Gründung einer englischen "Private Company Limited by Shares" mit inländischem Ort der Geschäftsleitung erfolgen könnten." Bei mindeststeuerpflichtigen…
…eine die Streitjahre umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt. In ihrem Bericht vom 22.10.2012 traf die Prüferin – auszugsweise wörtlich wieder gegeben – folgende Feststellungen: „1) Unbeschränkte Steuerpflicht und Ort der Geschäftsleitung: Bisherige einkommensteuerliche Behandlung: [Der Bf.] ist seit 18. März 2003 in Österreich abwechselnd und lückenlos…
…in seiner Tätigkeit allenfalls gelegentlich unterstützt haben. Fremdübliche, über bloße Freundschaftsdienste hinausgehende Arbeitsleistungen, geschweige denn die im Umfeld einer wirtschaftlich agierenden Geschäftsleitung erforderlichen wesentlichen kaufmännischen und organisatorischen Tätigkeiten, sind darin aber nicht zu erblicken. Es ist nicht glaubhaft, dass die in der Bestätigung angeführten Tätigkeiten…
…Warenein- und -ausgängen) nicht verrichtet. Dies zugrunde gelegt, stellt die betriebliche Niederlassung des Unternehmens in K*, Deutschland, den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung im Sinne von § 27 Abs. 2 BAO sowie § 10 AO (Deutschland) dar. Danach steht auch fest, dass es sich bei dem Lager in…
…mit -7.284,00 Euro fest. Berücksichtigt wurden Einkünfte aus einem inländischen Lohnzettel in Höhe von 20.288,65 Euro abzüglich Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 132 Euro sowie negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Mit Beschwerde vom 27. Jänner 2015 führte die steuerliche…
…bis 15. September 2019, auch wenn ab dem 16. September 2019 keine Einkünfte mit österreichischem Besteuerungsrecht vorliegen. 2.5) Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend inländische Zweitwohnsitze, BGBl. II 528/2003 (Zweitwohnsitzverordnung), im vorliegenden Fall des Bf. für…
…ist. Die Frage, ob eine Person in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, richtet sich nämlich nicht nach den Bestimmungen in den Doppelbesteuerungsabkommen, sondern ausschließlich nach den inländischen steuerrechtlichen Vorschriften (VwGH 4.9.2014, 2011/15/0133). Doppelbesteuerungsabkommen entfalten bloß eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich…
…1988 wird die Einkommensteuer bei inländischen Kapitalerträgen (Abs. 2) durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben. Inländische Kapitalerträge liegen nach Abs. 2 unter anderem dann vor, wenn der Schuldner der Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat…
…Als strittig erwies sich, ob diese ausländischen Quellensteuern auf die (inländische) Körperschaftsteuer der Beschwerdeführerin anzurechnen sind. In der Körperschaftsteuererklärung für 2019 gab die Beschwerdeführerin (irrtümlich) unter KZ 293 den Betrag von EUR 72.261,69 an und erklärte damit steuerpflichtige Beteiligungserträge gemäß § 10a Abs 7…