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BFG RV/7500766/2019in dubio pro reo
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2021

…Verwaltungsstrafe ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…

BFG RV/7501402/2014in dubio pro reo
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2016

…in dubio pro reo " nur dann eine Bestrafung erfolgen darf, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das konkrete strafbare Verhalten, auf dem die Verurteilung basiert, auch tatsächlich von der beschuldigten Person verwirklicht worden ist. Der Grundsatz " in dubio pro reo…

BFG RV/7500281/2022In dubio pro reo bei fehlendem Nachweis für Verwaltungsübertretung nach dem Parkometergesetz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2023

…Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 45, Rz 3, mwN). Voraussetzung für die Verhängung einer Verwaltungsstrafe ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren allgemein gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung…

BFG RV/7501288/2015in dubio pro reo im Verwaltungsstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2016

…Verwaltungsstrafe ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des im Verwaltungsstrafverfahren gültigen Rechtsgrundsatzes ”in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende…

BFG RV/7501413/2015Ungeeignete Tatortfotos - "in dubio pro reo" - Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2017

…09/0327) und vom Grundsatz „in dubio pro reo“ (vgl. VwGH 21. 12. 1994, 94/03/0256; VwGH 15. 11. 2000, 2000/03/0237; VwGH 16. 12. 2010, 2009/16/0094; VwGH 29. 6. 2012, 2012/02/0097) bestimmt (vgl. Fister in Lewisch/Fister/Weilguni…

BFG RV/7500714/2019Parkometer: Unter Zugrundelegung des in Strafverfahren allgemein gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende strafbare Verhalten auch tatsächlich von der beschuldigten Person verwirklicht worden ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2020

…Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 45 Rz 3 mwN).  Voraussetzung für die Verhängung einer Verwaltungsstrafe ist das Vorliegen eines Verhaltens, welches als tatbildlich gesetzt zu qualifizieren ist. Unter Zugrundelegung des in Strafverfahren allgemein gültigen Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" darf nur dann eine Bestrafung…

BFG RV/7500219/2017Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens nach § 45 Abs. 1 Z 1 VStG 1991 (in dubio pro reo)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2017

…Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 45 Rz 1). Die Tat kann nicht erwiesen werden, wenn die Beweise für einen Schuldspruch nicht ausreichen oder wenn nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens noch Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen (in dubio pro reo; vgl. Fister in…

BFG RV/7500022/2016Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens nach § 45 Abs. 1 Z 1 VStG 1991 (in dubio pro reo)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2016

…Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 45 Rz 1). Die Tat kann nicht erwiesen werden, wenn die Beweise für einen Schuldspruch nicht ausreichen oder wenn nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens noch Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen (in dubio pro reo; vgl. Fister in…

BFG RV/2300026/20131. Grundsatz "in dubio pro reo" 2. Gewerbsmäßigkeit einer Aufwandsentschädigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2014Teil 1/2

…Tatzeitraum und der in diesem Zeitraum fallenden vorgeworfenen Zigarettelieferungen nicht hinreichend Klarheit hinsichtlich der Zigarettenmengen und des Tatzeitraumes erlangen. Solche Tatsachen durften zufolge des in § 98 Abs. 3 FinStrG 2. Halbsatz als Beweisregel postulierten Grundsatzes "im Zweifel für den Beschuldigten" ("in dubio pro reo") und…

BFG RV/2300026/20131. Grundsatz "in dubio pro reo" 2. Gewerbsmäßigkeit einer Aufwandsentschädigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2014Teil 2/2

…einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Aus den dargestellten Erwägungen war spruchgemäß zu entscheiden.

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 1/6

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. ***Bf1***, geb. 1965, ***Bf1-Adr*** 2. ***Bf2***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Martin Friedl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 4/6

Beweise bzw Urkunden, Unterlagen aus dem Steuerakt, Steuerunterlagen in der durch ***Bf1*** an mich retournierten Form, erforderlichenfalls auch Urkunden des Aktes der Finanzstrafbehörde (AZ: Strafnummer der Finanzstrafbehörde 2019, dann AZ des Spruchsenats der Finanzstrafbehörde: SpS-1) 1.15 Es folgten Emails (einschließlich Beilage ./AAA von…

BFG RV/7500454/2016Parkometerstrafe, Beschwerdeführer und Zulassungsbesitzer Beschuldigte, Selbstbezichtigungsverbot, "in dubio pro reo"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.06.2016

…einander fremden Personen erscheint. Die Bestreitung des Bf., in den fraglichen Zeitpunkten Lenker der gegenständlichen KFZ gewesen zu sein, ist zwar nicht weniger wahrscheinlich ebenfalls eine Schutzbehauptung, doch gilt in einem Strafverfahren der Grundsatz des „in dubio pro reo“ („im Zweifel für den Angeklagten“, vgl…

BFG RV/7500707/2016Parkometerstrafe, Beschwerdeführer und Zulassungsbesitzer Beschuldigte, Selbstbezichtigungsverbot, "in dubio pro reo"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.06.2016

…einander fremden Personen erscheint. Die Bestreitung des Bf., in den fraglichen Zeitpunkten Lenker der gegenständlichen KFZ gewesen zu sein, ist zwar nicht weniger wahrscheinlich ebenfalls eine Schutzbehauptung, doch gilt in einem Strafverfahren der Grundsatz des „in dubio pro reo“ („im Zweifel für den Angeklagten“, vgl…

BFG RV/7501057/2015Parkometerstrafe, unbrauchbares Tatortfoto, Parkschein angeblich vorhanden, in dubio pro reo
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2015

…gültigen Rechtsgrundsatzes „in dubio pro reo“ darf nur dann eine Bestrafung erfolgen, wenn mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststeht, dass das der Verurteilung zugrundeliegende strafbare Verhalten auch tatsächlich von der beschuldigten Person verwirklicht worden ist. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ greift…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 2/6

…Mai 2016 nicht informiert hatte, vielmehr trotz meiner Unkenntnis über laufende Vorgänge und Fristen und dennoch proaktiver Übergabe von teilweisen Steuerunterlagen 2015 im November 2016 mich bis zu seinem Email am 30.10.2017 (!) in keiner Weise aufgefordert hatte, ihm Unterlagen zu übergeben, wobei ***Bf1…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 3/6

…Tabellenunterstützung). Die jeweiligen Steuerunterlagen (und die Excel-Übersicht, die mit den Steuerunterlagen im Original übergeben und auch zusätzlich elektronisch übersandt wurde) enthielten dabei nicht nur Belege, sondern es wurden sämtliche Einnahmen in separaten monatlichen Einnahmenübersichten mit zugehörigen Honorarnoten unter Verweis auf Nummerierung, betreffendes Bankkonto, Zuflussdatum…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 5/6

…VwGH 22.12.2005, 2002/15/0044). Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben, hat nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" die Einstellung des Verfahrens zu erfolgen (vgl. VwGH 3.7.1996, 95/13/0175…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 6/6

…Abgaben (§§ 201 und 202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) auf höchstens zwei Jahre verlängert werden. Lebt die Schuld nach Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf…

BFG RV/4100685/2019Wiederaufnahme nach der allgemeinen 5-jährigen Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO; Prüfung des Vorsatzes bei angeblich hinterzogenen Abgaben, Unschuldsvermutung und Zweifelsgrundsatz ("in dubio pro reo"); Vorsatz, das Standesrecht (hier: WTBG) zu umgehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.03.2024

…Rz 5 mwN). Für die Beurteilung der Frage der "hinterzogenen Abgabe" gilt die Unschuldsvermutung (Art 6 EMRK) und wegen der die Abgabenbehörde treffenden Beweislast für die Hinterziehung auch der Zweifelsgrundsatz ("in dubio pro reo") als verfahrensrechtliche Richtschnur (zB VwGH 28.6.2012, 2009/16/0076…