…gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 via FON an die belangte Behörde. Darin beantragte sie abermals die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen für ihr in Bosnien und Herzegowina lebendes Kind zu berücksichtigen. Begründend führte die Beschwerdeführerin aus wie folgt: "Hiermit bitte ich um Korrektur des Bescheides 2018 hinsichtlich…
…120,00 an ihre in Bosnien lebende Mutter als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt forderte die Beschwerdeführerin auf, die beantragte außergewöhnliche Belastung anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Die Beschwerdeführerin legte eine mit dem Namen ihrer Mutter unterzeichnete "Unterhaltserklärung für das Kalenderjahr 2016", in bosnischer und deutscher Sprache…
…seine in Bosnien-Herzegowina lebende Ehegattin dem EU-Recht zuwiderlaufe. Betreffend die Versagung der Berücksichtigung der Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten widersprach der BF der Annahme, dass mit dem Zuzug der Tochter der Familienwohnsitz in Österreich anzunehmen sei. Der BF bewohne in…
…Ergänzung (unbeantwortet) an das Bundesfinanzgericht zurück. Die Beschwerdeführerin hat im gegenständlichen Verfahren vor der belangten Behörde, keine Unterhaltszahlungen für ihren in Bosnien und Herzegowina lebenden Sohn belegmäßig nachgewiesen. Mangels entsprechend belegter Angaben war die belangte Behörde diesbezüglich zur Schätzung verhalten (vgl hierzu VwGH 27.8…
…***2***, ***3*** beschäftigt und erzielte daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der nunmehr hängigen Beschwerde beantragt er Zahlungen (€ 3.600,00) an seine in Bosnien Herzegowina lebende Mutter steuerlich geltend zu machen. Den obigen Ausführungen folgend handelt es sich dabei nicht um Ausgaben oder…
…lebende volljährige Kinder) aus Bosnien-Herzegowina nach Österreich wäre für den Bf auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich bzw mit nicht unerheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Dem Bf wäre die Anschaffung einer adäquaten (Eigentums)Wohnung, geschweige denn eines Hauses wie am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina, in…
…den Beschäftigungszeitraum und nur bis Juni 2012 sowie der Unterhalt für die im Ausland lebenden Kinder nur von Jänner bis Juni 2012 berücksichtigt werden könne, da sich seine Familie seit 5. Juli 2012 in Österreich aufhalte. Mit Eingabe vom 14.06.2012 legte der Bf…
…in letzter Instanz berufenes Gericht zur Vorlage von Fragen über die Auslegung von Sekundärrecht berechtigt. Das Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits wegen Gewährung der österreichischen Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages (im Folgenden kurz: Familienbeihilfe) zwischen der Beschwerdeführerin (Bf oder CM), die die Staatsbürgerschaft von Bosnien…
…Österreich lebende Bf als Mutter, die dafür sprechen, dass die Aufenthalte in Bosnien als nur vorübergehend gewollt anzusehen sind. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse der ständige Aufenthalt der Tochter T im Sinne des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 in…
…den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.04.1986, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand ab, die LStR Rz 346 nennen bei einem verheirateten, in eheähnlicher Gemeinschaft oder in Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind lebende Steuerpflichtige zwei Jahre…
…u.a. darauf hin, dass er 2016 Alleinverdiener gewesen sei und argumentierte, dass er jeden Monat Lebenshaltungskosten für seine Mutter in Bosnien getragen habe. Diese hätten mehr als 3.600 Euro betragen. Der Betrag sei irrtümlich als "doppelte Haushaltsführung" im Antrag bezeichnet worden. Der Bf…
…Schlafzimmers; manchmal nächtigte er auch in einem anderen Raum im Wohnungsverband. In der Ehewohnung stand dem Bf. auch ein Schrank mit einigen Kleidungsstücken (Hosen, Socken, T-Shirts) zur Verfügung. Seine Urlaube verbrachte er im verfahrensgegenständlichen Zeitraum alleine bei seiner in Bosnien-Herzegowina lebenden Mutter, wo…
…aus denen diverse Abhebungen vom Konto des Ehemannes in Bosnien ersichtlich seien. Auf keinem dieser Auszüge seien die Überweisungen der beiden vorgeblichen Kreditbeträge zu finden. d) Die zeitliche Darstellung von angeblich gewährten Privat-Krediten und Abhebungen von diesem Konto sei nicht schlüssig: Am 7.4…
…erfolgte in der Beschwerdevorentscheidung nicht. Bescheid vom 29.04.2014 Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Bf vom 21.03.2014 als unbegründet ab, weil "Angestellte von Internationalen Organisationen aus einem Drittstaat und deren mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebende…
…Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtslage kommt dem verfahrensgegenständlichen Rechtsmittel auf Basis des folgenden, nach dem Verfahrensergebnis als erwiesen anzunehmenden Sachverhalts Berechtigung zu: Der aus Bosnien-Herzegowina stammende, langjährig in Österreich lebende Bf, erzielte nach den abgabenbehördlichen Daten bis 2006 ausschließlich nichtselbständige Einkünfte (DB2-Datenbank…
…nicht richtig. Dem Erkenntnis des VwGH vom 10.3.2016 und anderen in diesem Zusammenhang ergangenen Erkenntnissen des VwGH zur Frage der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung sei zu entnehmen, dass bei den dortigen jeweiligen Sachverhalten keine am Familienwohnsitz im Haushalt des Steuerpflichtigen noch lebende, minderjährigen…
…der Beschwerdeführerin in Bosnien einer Erwerbstätigkeit nachgeht, sodass er wohl (auch) für den Unterhalt der Beschwerdeführerin und des gemeinsamen Kindes sorgt. Es finden sich somit keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwerdeführerin ausnahmsweise stärkere Bindungen zu Österreich hätte, als zu ihrem in Bosnien lebenden Ehemann und…
…Heiratsurkunde, einer Haushaltsbestätigung über die am Familienwohnsitz in Bosnien lebenden Personen und einer Bestätigung hinsichtlich der Einkünfte der Gattin. Außerdem wurde der Bf. gefragt, weshalb noch keine Familienzusammenführung erfolgt sei und womit die Familienheimfahrten durchgeführt worden seien. In Beantwortung dieses Vorhaltes legte der Bf. folgende…
…09/2022 in einer Wohngemeinschaft. Seit 10/2022 lebt sie mit ihrem Partner in einem gemeinsamen Haushalt. Die monatlichen Lebenshaltungskosten betrugen von 2018 - 2023 rund € 668,00. Die Bf. erhielt monatliche Zahlungen iH von € 600,00 von ihren in Bosnien-Herzegowina lebenden Eltern…
…ihrer Tochter bekanntgegebenen schulfreien Tage, die demnach B. während ihres Schulbesuchs in Bosnien offenbar in Österreich verbracht habe, eine Aufenthaltsdauer von weniger als 187 Tage im Jahr ergeben würde und folglich für das Kind der Bf. keine körperliche Anwesenheit von mehr als einem halben Jahr…