…Ausgaben begehrenden Steuerpflichtigen gehen (vgl. VwGH 7.12.1988, 88/13/0009). Bezüglich des Fremdvergleichs ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" maßgeblich. Es ist also zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch oder das Naheverhältnis zugrunde liegt. Es ist dabei ein Vergleich mit…
…Maßgeblich ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" (VwGH 21.3.1996, 95/15/0092). Dieses Kriterium ist aus Sicht des erkennenden Gerichts gegenständlich nicht erfüllt. Zwar überwiegen die geltend gemachten Personalaufwendungen die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit im Gegensatz zum vorherigen Beschwerdezeitraum nicht mehr…
…dem üblichen Verhalten einander fremd gegenüberstehender Personen bei vergleichbaren Leistungsbeziehungen (VwGH 1.12.1992, 92/14/0149). Maßgeblich ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" (VwGH 21.3.1996, 95/15/0092). Dieses Kriterium ist aus Sicht des erkennenden Gerichts gegenständlich nicht erfüllt. Der Bf…
…Fremdvergleich ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich. Hinsichtlich der individuellen Anpassung an die Wünsche der Mieterin ist zu erwähnen, dass es nicht marktunüblich ist, dass der zukünftige Mieter in die Planung einbezogen wird. Es wäre geradezu lebensfremd, wenn ein Gebäude im Hinblick auf…
…4 EStG) zu qualifizieren ist. Diese Tatfrage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter Anstellung eines Fremdvergleiches zu lösen. Maßgebend ist dabei die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis (VwGH 21.3.1996, 95/15/0092). Es ist ein Vergleich mit dem üblichen Verhalten einander…
…zwischen nahen Angehörigen diesen Anforderungen genügen (VwGH 4.8.2010, 2007/13/0102). Hinsichtlich der Frage der Fremdüblichkeit ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgebend. Das Vorliegen eines zivilrechtlich gültigen Mietvertrages bedeutet noch nicht, dass das zivilrechtlich gültige Mietverhältnis auch für den Bereich des…
…einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und einem Fremdvergleich standhalten. Als Maßstab für die Beurteilung diene die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis (vgl VwGH 21.3.1996, 95/15/0092). Von der Betriebsprüfung werde der Vertrag aufgrund der Mängel beim Vertragsinhalt nicht…
…Hinsichtlich der Frage der Fremdüblichkeit sei die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgebend, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch zugrunde liege. Die in der Honorarnote angeführten Leistungen würden im Wirtschaftsleben nach erbrachter und nachgewiesener Tätigkeit und nicht nach pauschalen Sätzen - ohne Nachweis des Arbeitsumfanges und…
…Zweifel ausschließender Inhalt) und dass die Vereinbarung einen Fremdvergleich standhalte, wobei von der im allgemeinen Wirtschaftsleben geübten Praxis auszugehen sei. Diese Voraussetzungen müssten kumulativ vorliegen und seien im Rahmen der Beweiswürdigung von Bedeutung. Der Beschwerdeführer habe 1) einen Dienstvertrag, 2) die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse…
…gleichen Bedingungen abgeschlossenen Vereinbarung (Fremdvergleich): Maßgeblich ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" (vgl VwGH 21.3.1996, 95/15/0092). Es ist zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch oder das Naheverhältnis zugrunde liegt; im letzten Fall ist die Ernsthaftigkeit der Leistungsbeziehung zweifelhaft…
…2010) und die dort zitierte umfangreiche Judikatur des VwGH]. Im Rahmen des Fremdvergleiches ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich. Es ist zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch oder das Naheverhältnis zugrunde liegt; im letzten Fall ist die Ernsthaftigkeit der Leistungsbeziehung zweifelhaft…
…gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären; der Fremdvergleich ist grundsätzlich an Hand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüber stehenden Personen anzustellen und das übliche Verhalten zwischen Fremden in vergleichbarer Situation zu hinterfragen; maßgeblich ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis"; vgl. Toifl in Doralt/Kirchmayr/Mayr…
…anzumerken, dass eine solche nur dann vorliegt, wenn die Vereinbarung auch von völlig unabhängigen Dritten im gleichen Ausmaß abgeschlossen worden wäre. Maßgeblich ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis und ist zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch oder das Naheverhältnis zugrunde liegt. Es…
…eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und -) zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Diese Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung (VwGH 11.2.2016, 2012/13/0061). Für die Fremdüblichkeit ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich, wobei…
…worden wäre. Dabei ist insbesondere die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich und somit zu hinterfragen, ob der Vorgangsweise ein angemessener Leistungsaustausch oder ein Naheverhältnis zu Grunde liegt, im letzteren Fall die Ernsthaftigkeit der Leistungsbeziehung zweifelhaft ist. Der Vertrag wurde lediglich mündlich abgeschlossen. Über diesen…
…werden, können das Gericht nicht davon überzeugen, dass diese Vorgansweise eine im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis darstellt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Unzulässigkeit der Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…
…2 BAO) und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen. Für die Fremdüblichkeit ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich. Der Fremdvergleich ist grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüberstehenden…
…und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. - Fremdüblichkeit Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl. ua. VwGH 18.04.2007, 2004/13/0025). Maßgeblich ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" (vgl…
…Vereinbarung zu Grunde liegt. Fremdvergleich: Maßgeblich ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" (VwGH 21.3.1996, 95/15/0092). Es ist zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch oder das Naheverhältnis zu Grunde liegt; im letzten Fall ist die Ernsthaftigkeit der Leistungsbeziehung zweifelhaft…
…Leistungsbeziehungen im gegenständlichen Ausmaß würden gegenüber einem fremden Dritten (Studenten bzw. Studentin) durchaus auch in dieser Art und Weise vereinbart werden. Die zwischen nahen Angehörigen getroffenen Vereinbarungen müssen - wie bereits oben ausgeführt - auch einem Fremdvergleich standhalten, wobei die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgeblich ist…