…gegeben ist. Ein „privater Moment“ ist bei juristischen Personen nur im Zusammenhang mit begünstigenden Leistungen an den Gesellschafter denkbar und scheidet im vorliegenden Fall aus, weil die Geschäftsführer nicht Gesellschafter sind. Von einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit (zB hoheitlicher Bereich, Beteiligungsholding, satzungsmäßige Zwecke) kann nicht ausgegangen werden. …
…privater Moment“ ist bei juristischen Personen nur im Zusammenhang mit begünstigenden Leistungen an den Gesellschafter denkbar und scheidet im vorliegenden Fall aus, weil die Geschäftsführer nicht Gesellschafter sind. Von einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit (zB hoheitlicher Bereich, Beteiligungsholding, satzungsmäßige Zwecke) kann – wie vorangehend dargelegt – nicht ausgegangen werden…
…wird (AB 2679 BlgNR XXVII. GP 4) - festzuhalten, dass es die Verfassung dem einfachen Gesetzgeber weithin freistellt, eine Angelegenheit entweder dem Bereich hoheitlicher oder dem Bereich privatwirtschaftlicher Vollziehung zuzuweisen (vgl VfGH 15.10.2016, E 560/2016, VfSlg 20.099/2016). Wenn die beschwerdeführende Partei…
…wird (AB 2679 BlgNR XXVII. GP 4) - festzuhalten, dass es die Verfassung dem einfachen Gesetzgeber weithin freistellt, eine Angelegenheit entweder dem Bereich hoheitlicher oder dem Bereich privatwirtschaftlicher Vollziehung zuzuweisen (vgl VfGH 15.10.2016, E 560/2016, VfSlg 20.099/2016). Wenn die beschwerdeführende Partei…
…wird (AB 2679 BlgNR XXVII. GP 4) - festzuhalten, dass es die Verfassung dem einfachen Gesetzgeber weithin freistellt, eine Angelegenheit entweder dem Bereich hoheitlicher oder dem Bereich privatwirtschaftlicher Vollziehung zuzuweisen (vgl VfGH 15.10.2016, E 560/2016, VfSlg 20.099/2016). Wenn die beschwerdeführende Partei…
…wird (AB 2679 BlgNR XXVII. GP 4) - festzuhalten, dass es die Verfassung dem einfachen Gesetzgeber weithin freistellt, eine Angelegenheit entweder dem Bereich hoheitlicher oder dem Bereich privatwirtschaftlicher Vollziehung zuzuweisen (vgl VfGH 15.10.2016, E 560/2016, VfSlg 20.099/2016). Wenn die beschwerdeführende Partei…
…55), spricht dafür, den Vollzug dieser Aufgaben hoheitlich auszugestalten, wenn dazu Behörden oder Dienststellen des Bundes zuständig gemacht werden. Zudem steht es dem einfachen Gesetzgeber grundsätzlich frei, ob er eine Angelegenheit dem Bereich hoheitlicher oder dem Bereich privatwirtschaftlicher Vollziehung zuweist (vgl. etwa VfSlg. 20.099…
…iSd § 10 Abs. 5 KommStG 1993 getroffen worden, weil das Finanzamt lediglich die jeweilige Besteuerungsgrundlage um die vermeintlich hoheitlichen Bereiche gekürzt habe. Weiters wird ausgeführt, der Stadt ***D*** sei hinsichtlich der Zuteilungsanträge betreffend die Gemeinden ***E***, ***G*** und ***F*** nie Parteiengehör eingeräumt worden. Die Zuteilungsverfahren…
…ist daher nicht Beleg für die Zuordnung zum Privatvermögen" würde im Beschwerdefall "zum Hoheitsbereich" heißen. Der Amtsvertreter nahm Bezug auf die Aussage bei der Betriebsprüfung, demnach das A-Gebäude immer schon dem hoheitlichen Bereich zugeordnet gewesen sei, weswegen auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht worden sei…
… 62007CJ0515 VNLTO VORAB, darf Körperschaften öffentlichen Rechts der Vorsteuerabzug in Bezug auf Grundstücke (Gebäude) insoweit nicht gewährt werden, als diese Gegenstände dem nichtunternehmerischen, hoheitlichen Bereich dienen. Wie der EuGH in Rn 37 des Urteils vom 12.02.2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en…
…Juni 2008 eröffnetes Sparkonto (Konto-Nr. xyz) bei der X-Bank in A. Trotz (unbestritten) fristgerechter Information der Bf. über das Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern (BGBl. III Nr. 301/2013) hat es die Bf…
…vorgeschrieben (hoheitliche Kontrollfunktion). Da es sich um keine umsatzsteuerbare Leistung (nichtunternehmerische Tätigkeit) gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG handelt, sind die Aufwendungen nicht als Vorleistungen anzuerkennen (§ 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVerG). Sämtliche Bescheide (Land Steiermark) und Beilagen sowie die detaillierten Berechnungen der Energieabgabenvergütungen…
…Rechts dann vorgenommen, wenn verfassungswidrige Ergebnisse, unverständliche oder nicht sachgerechte Ergebnisse vermieden werden sollen. Solche Gründe für eine Einschränkung der Befreiungsbestimmung auf die Ausgliederung und Übertragung hoheitlicher Aufgaben sind im Beschwerdefall nicht ersichtlich (vgl. VwGH 28.6.2007, 2006/16/0216 ). Art. 34 § 1 Abs…
…und vereinnahmten Kostenersätze. Nach Art 9 Abs 1 MwStSystRL gilt als Steuerpflichtiger, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig ausübt. Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit erstreckt sich auf einen weiten Bereich (EuGH 12.9.2000, C-260/98, Kommission/Griechenland…
…geartet, dass man sich ihr nicht entziehen kann. Eine freiwillig vereinbarte ist keine solche Maßnahme. Bei einem ausdrücklich freiwillig vereinbarten und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Vertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG vor. Bemerkt wird…
…Vordruckes die Aufnahme einer Grenzgängertätigkeit bei der Liechtenstein Marketing Anstalt, einer zu 100% im Eigentum des Fürstentums Liechtenstein stehenden Gesellschaft, die hoheitliche Aufgaben im Bereich der Standortentwicklung und des Tourismus wahrnehme, mitgeteilt. Mit Bescheid vom 3. April 2013 hat das Finanzamt Vorauszahlungen an Einkommensteuer für…
… 1). Bei Abschluss des Leasingvertrages bzw. der ergänzenden Zusatzvereinbarung hat sich die Bf zwar einer nicht hoheitlichen Rechtsform aus dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung bedient. Diese Handlungsweise vermag jedoch – entgegen dem Dafürhalten des Finanzamtes - nichts daran zu ändern, dass es sich um einen dem öffentlich-rechtlichen…
…wieder zurück. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass bei der Berechnung des FKZ 800.000 unter anderem Personalaufwendungen für die Aufrechterhaltung des Mindestbetriebes in Höhe von € 331.868,50 als Fixkosten berücksichtigt wurden. Hinsichtlich dieser Personalkosten habe jedoch eine Kürzung zu erfolgen…
…Stromverbrauch und die sich daraus ergebenden Stromkosten des hoheitlichen Bereichs in irgendeiner Weise (körperschaftsteuerlich) zu berücksichtigen. Dieses Ergebnis sei unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtung in keiner Weise zufriedenstellend und zutreffend. Vor diesem Hintergrund werde ersucht, die hoheitliche Nutzung der gegenständlichen PV-Anlagen von durchschnittlich 77…
…Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Automationsunterstütze Datenverarbeitung Ein Bescheid ist ein individueller, hoheitlicher, im Außenverhältnis ergehender und normativer (rechtsgestaltender oder rechtsfeststellender) Verwaltungsakt (vgl zB die bei Ritz/Koran, BAO7, Tz 1 zu § 92 angeführte Rechtsprechung)…