…kriminalpolizeilichen Exekutivdienst leistet, und andererseits auf eine Gruppe, welche nur sicherheitspolizeilichen Exekutivdienst im Sinne des § 5 Abs. 3 SPG leistet. Sobald sich im Zuge einer Sachverhaltsaufnahme hinreichende Verdachtsgründe einer Straftat ergeben, sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für die Strafjustiz tätig (Kirchbacher, StPO15, § 18 Rz…
…7*** wurde der Beschwerdeführerin gegenüber auch begründet (defekter Stapler). Anders mag das zu beurteilen sein, wenn hinreichende Verdachtsgründe für eine Einbeziehung in eine Steuerhinterziehung vorgelegen hätten. Solche wurden jedoch vom Zollamt nicht festgestellt. Vom Sitz des Empfängers abweichende Entladeorte sind im Transport- und Speditionsgewerbe nichts…
…Beschwerde Der Sicherstellungsauftrag werde seinem gesamten Umfang nach angefochten. 2. Sachverhalt Zum Aktenzeichen StrafNr Nr-1 werde von der belangen Behörde gegen die Bf. - ohne dass hinreichende Verdachtsgründe dargelegt würden und noch lange, bevor das Betriebsprüfungsverfahren abgeschlossen sei - ein Finanzstrafverfahren geführt, indem ihr vorgeworfen werde…
…Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht und brachte ergänzend vor: 1. Sachverhalt Zum Aktenzeichen StrafNr Nr-1 werde von der belangen Behörde gegen die Bf. - ohne dass hinreichende Verdachtsgründe dargelegt würden und noch lange, bevor das Betriebsprüfungsverfahren abgeschlossen sei - ein Finanzstrafverfahren geführt, in dem ihr vorgeworfen werde…
…430.- befreit. Voraussetzungen für eine Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug ist der Verdacht eines Finanzvergehens und eine Beschlagnahmeanordnung der Finanzstrafbehörde in angemessener Zeit nicht ausgestellt werden kann. Verdacht eines Finanzvergehens: Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe für ein Finanzvergehen bestehen, geht es nicht darum…
…Diese Einwendungen sind daher nicht geeignet, den von der belangten Behörde hinreichend begründeten Tatverdacht - zum Zeitpunkt der Erlassung der Durchsuchungsanordnungen - zu entkräften. Rechtliche Beurteilung: Gem § 93 Abs 1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs 3) einer mit Gründen versehenen…
…0225; 29.9.2011, 2011/16/0177; 26.1.2012, 2010/16/0073). Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinne des § 93 Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen…
…daher die Voraussetzungen, ob zum Zeitpunkt der Beschlagnahme ein Verdacht eines Schmuggels gegeben war und Gründe für eine Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug gegeben waren. Verdacht eines Finanzvergehens: Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe für ein Finanzvergehen bestehen, geht es nicht darum, schon die…
…kann, wie dargelegt, immer nur aufgrund einer Schlussfolgerung aus entsprechenden Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht damit immer - und ausschließlich - dann, wenn hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (Seiler/Seiler, FinStrG5 § 93 Rz 8). Ein Verdacht ist insoweit deutlich (…
…1838/88). Ein solcher Verdacht kann ganz grundsätzlich immer nur aufgrund einer Schlussfolgerung aus entsprechenden Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht damit immer - und: ausschließlich - dann, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (Seiler/Seiler, FinStrG5 § 93 Rz 8)…
…Überlassung der Waren gemäß Artikel 194 UZK, wenn die Zollanmeldung in konkludenter Form gemäß Artikel 141 UZK-DA abgegeben worden ist. Verdacht eines Finanzvergehens: Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe für ein Finanzvergehen bestehen, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens…
…Überlassung der Waren gemäß Artikel 194 UZK, wenn die Zollanmeldung in konkludenter Form gemäß Artikel 141 UZK-DA abgegeben worden ist. Verdacht eines Finanzvergehens: Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe für ein Finanzvergehen bestehen, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens…
…10. 1991 B 1838/88, B 1849/88 SlgNF 12.849). Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe bestehen, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen oder die in deren Besitz…
…wesentlicher Bereich sei auch, dass die vorgelegten Abfragen (UID, Firmenbuch) nicht zeitnah zu Beginn der Geschäftsbeziehungen getätigt worden seien - erst im Februar 2012. Als Ergebnis der gebotenen Gesamtbetrachtung sehe es das Finanzamt auf Grund der vorliegenden objektiven hinreichenden Verdachtsgründe (z. B. einschlägige Medienberichte Monate vor…
…Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren einzuleiten…
…2001, 98/14/0180, 0182; VwGH 25.9.2001, 97/14/0153). Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinne des § 93 Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern…
…2001, 98/14/0180, 0182; VwGH 25.9.2001, 97/14/0153). Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinne des § 93 Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern…
…VwGH 21.4.2005, 2002/15/0036; VwGH 28.6.2007, 2007/16/0074). Bei der Prüfung, ob genügend Verdachtsgründe für eine bestimmte Verfahrensmaßnahme gegeben sind, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die der Finanzstrafbehörde zugekommenen Informationen…
…den Eingriff auch vorzunehmen. Für einen rechtmäßigen Hausdurchsuchungsbefehl sei in jedem Fall ein (begründeter) Verdacht erforderlich, es müssen somit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sein, welche die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen . Der im Durchsuchungsbefehl als "inkriminierter Sachverhalt" dargestellte Bericht könne einen…
…Fall - hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügende Verdachtsgründe…