…Österreich für sich und seine Familie jedenfalls (wirtschaftlich) das Auslangen finden. Außerdem ist - siehe oben - auf sämtliche Umstände des Einzelfalles abzustellen. Höhere Lebenshaltungskosten allein führen noch nicht zur Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung. Wie oben dargelegt, mangelt es aber im vorliegenden Fall an weiteren steuerlich relevanten Umständen…
…der sozialen Integration des jüngeren Kindes im Kindergarten sowie der Beeinträchtigung des Kindeswohls; ferner fehlen meiner Ehefrau aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse und Betreuungspflichten Erwerbsmöglichkeiten, und höhere Lebenshaltungskosten (z. B. Miete ab 800 Euro monatlich gegenüber 400 Euro in Ungarn) würden wirtschaftliche Nachteile und unzureichende Familienversorgung bewirken…
…muss nämlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden, dieser Absetzbetrag geht aber nach Familienstand. 2. rechtshistorisch war der Alleinverdienerabsetzbetrag/Pensionistenabsetzbetrag als Ausgleich für die höheren Lebenshaltungskosten von allein lebenden Personen gedacht. Auch hier ist die Diskriminierung nach Familienstand nicht rational nachvollziehbar (Art. 14 EMRK)". Das…
…0121 , wurde ausgeführt, dass, sofern der Gesellschafter höhere Lebenshaltungskosten habe als durch das laufende Gehalt bzw. Honorare gedeckt sei und er aus diesem Grund diese Kosten durch laufende Entnahmen über das Verrechnungskonto finanzieren müsse, jedenfalls von einer verdeckten Ausschüttung ausgegangen werden müsse. Umso mehr sei…
…gehabt, angefangen mit allergischem Asthma bis hin zur neu diagnostizierten Zöliakie. Von der Zöliakie sei die ganze Familie psychologisch betroffen und wegen der hohen Anschaffungskosten für glutenfreie Nahrungsmittel würden sich höhere Lebenshaltungskosten ergeben. Die veränderten Koch- und Essgewohnheiten würden zu einer Änderung der Lebensgewohnheiten führen…
…der höchstgerichtlichen Rechtsprechung können erheblich höhere Lebenshaltungskosten in Österreich gegen die Zumutbarkeit der Verlegung sprechen (vgl. VwGH 10.3.2016, 2013/15/0146). Bei einer Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Bf (Wien) würden dem Bf nicht nur deutlich höhere Kosten für die Anmietung…
…erwog der Unabhängige Finanzsenat: Soweit die Bw. im Vorlageantrag ausführt, durch die …krankheit sei ein erhöhter Pflegeaufwand verbunden, die höhere Lebenshaltungskosten nach sich ziehen würden, ist darauf hinzuweisen, dass diesem Umstand auch Rechnung getragen wurde. Das BSB hat den Grad der Behinderung mit 30…
…jedermann verwendet werden. Das Finanzamt beantragt die Abweisung. Ansicht Bf.: Das Finanzamt bestreite nicht, dass höhere Lebenshaltungskosten durch die diversen Allergien anfallen als bei der üblichen Bevölkerung. Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Darlegung Pkt. VI. (betreffend höhere Lebenshaltungskosten) und Pkt. VII. (betreffend Bulimie…
…der höchstgerichtlichen Rechtsprechung können erheblich höhere Lebenshaltungskosten in Österreich gegen die Zumutbarkeit der Verlegung sprechen (vgl. VwGH 10.3.2016, 2013/15/0146). Bei einer Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Bf (Wien) würden dem Bf nicht nur deutliche höhere Kosten für die Anmietung…
…des Einkommens zugegriffen werden könne und mit diesem Betrag (einer zinsenfreien Ratenzahlung gleichgestellt) der aushaftende Abgabenrückstand getilgt werde. Mit dem vom Gesetzgeber festgelegten verbleibenden Existenzminimum seien die Kosten der allgemeinen Lebensführung (Grundversorgung) abgedeckt. Höhere Lebenshaltungskosten würden darin keine Deckung finden bzw. seien diese nicht geeignet…
…erwog der Unabhängige Finanzsenat: Soweit die Bw. im Vorlageantrag ausführt, durch die …krankheit sei ein erhöhter Pflegeaufwand verbunden, die höhere Lebenshaltungskosten nach sich ziehen würden, ist darauf hinzuweisen, dass diesem Umstand auch Rechnung getragen wurde. Das BSB hat den Grad der Behinderung mit 30…
…erwog der Unabhängige Finanzsenat: Soweit die Bw. im Vorlageantrag ausführt, durch die …krankheit sei ein erhöhter Pflegeaufwand verbunden, die höhere Lebenshaltungskosten nach sich ziehen würden, ist darauf hinzuweisen, dass diesem Umstand auch Rechnung getragen wurde. Das BSB hat den Grad der Behinderung mit 30…
…erwog der Unabhängige Finanzsenat: Soweit die Bw. im Vorlageantrag ausführt, durch die …krankheit sei ein erhöhter Pflegeaufwand verbunden, die höhere Lebenshaltungskosten nach sich ziehen würden, ist darauf hinzuweisen, dass diesem Umstand auch Rechnung getragen wurde. Das BSB hat den Grad der Behinderung mit 30…
…den Beschäftigungsort des Bf. (Stadt oder Stadt-Umgebung) würden dem Bf. nicht nur deutliche höhere Kosten für die Anmietung einer adäquaten Wohnung, sondern für die vierköpfige Familie auch höhere Lebenshaltungskosten als in Polen erwachsen. Auch bei dem gegebenen steuerpflichtigen Einkommen des Bf. von rund 26…
…Wien bzw. in den Umkreis von Wien wäre daher einerseits mit der Anmietung einer größeren und damit entsprechend teureren Wohnung verbunden, andererseits würden noch weitaus höhere Lebenshaltungskosten als in Polen anfallen. In Relation zur Einkommenshöhe des Bf – diese lag im Jahr Streitjahr bei rd. €…
…Kinder samt Ehefrau in Österreich in den Streitjahren gibt der Bf. zu Protokoll, dass "meine Kinder samt Ehefrau sich kaum in Österreich aufhalten (höhere Lebenshaltungskosten in Österreich als in Polen). Meine Kinder kommen höchstens für einige Tage während der Herbstferien, die es in Polen gibt…
…abgegeben worden sei. Dem steuerlichen Vertreter sei auch mitgeteilt worden, dass die Lebenshaltungskosten zu klären seien, da andernfalls eine Betriebsprüfung durchgeführt werden müsse. Nach Prüfungsankündigung und vor Beginn der Umsatzsteuersonderprüfung sei die Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 10-12/2015 elektronisch übermittelt worden. Zu Beginn der…
…Durch die Bp sei daher davon auszugehen, dass Herr X.N. im geprüften Unternehmen höhere Umsätze/Einnahmen erzielt habe, als dort erklärt worden seien, um die Lebenshaltungskosten der Familie X.N. abdecken zu können = Umsatz-/Einnahmenerfassungsunsicherheit. Tz. 3 Umsatz- und Erfolgshinzurechnungen 2011 bis 2017…
…sog. "Nachfolge-GmbH" des Einzelunternehmens K (FA FA StNr. ****), welches ebenfalls geprüft wurde (Zeitraum 2007-2008, B Nr). Die Feststellungen "MIAS-Differenzen" und "Lebenshaltungskosten" der Bp K betref‘fen auch den Prüfungszeitraum der GmbH. Die unter der UlDNr. des Einzelunternehmens erfassten i. g. E. betreffen…
…9.2015, 2012/15/0119). Nach der Judikatur ist ein Verpflegungsmehraufwand nur dann zu berücksichtigen, wenn im Ausland die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung liegen (VwGH 1.9.2015, 2012/15/0119, 13.2.1991, 90…