…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die im Beschwerdefall strittige Frage, ob es sich bei einer infolge eines Arbeitsunfalles von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ausbezahlten Invalidenrente um eine mit einer Geldleistung aus der inländischen gesetzlichen Unfallversorgung gleichartige ausländische Leistung im Sinne des § 3 Abs…
…Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs…
…gleichartige ausländische Leistungen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ausschließen. Das deutsche Elterngeld wird in § 3 Abs. 1 EStG naturgemäß nicht ausdrücklich erwähnt. Die Bestimmung der Zif. 5 lit. b umfasst aber auch nicht dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld vergleichbare (in- oder ausländische…
…Sozialversicherung oder aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die der inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht" oder befreie § 3 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 "Leistungen aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1976 und gleichartige ausländische Leistungen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 4 Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ausschließen". Ausländische Geld- und Sachbezüge…
…dass sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach vergleichbare ausländische Leistungen in aller Regel nicht von der Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 erfasst wären, was zu einer unsachlichen Differenzierung führen würde. Dass die gesetzlichen Bestimmungen gleichartig sein müssten…
…Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs…
…7). Dies gilt auch für entsprechende Zuwendungen der in § 4a Abs. 3 genannten Institutionen. 7. Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und gleichartige ausländische Leistungen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ausschließen. 8. Bei Auslandsbeamten (§ 92) die Zulagen und Zuschüsse gemäß…
…7). Dies gilt auch für entsprechende Zuwendungen der in § 4a Abs. 3 genannten Institutionen. 7. Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und gleichartige ausländische Leistungen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ausschließen. 8. Bei Auslandsbeamten (§ 92) die Zulagen und Zuschüsse gemäß…
…EStG 1988 sind Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und gleichartige ausländische Leistungen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ausschließen, von der Einkommensteuer befreit. Gem. § 4 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben…
…Anspruch auf eine polnische Familienleistung für die Kinder. Unter Heranziehung der obigen Ausführungen hatte der Bf. bis zu dem Zeitpunkt der Berufstätigkeit seiner Gattin in Polen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe. Wenn eine Person Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Ehefrau des Bf die Leistungen ab Juni 2016 zugesagt hatten und damit seit 1. Juni 2016 in Polen Anspruch auf Familienleistungen PLN 500+ pro Kind monatlich bestand, hat der Bf mit Juni 2016 keinen Anspruch mehr auf FB in Österreich. Wenn aber die ausländische Beihilfe…
…Österreich beschäftigt. Seine Frau und seine drei Kinder leben in Polen. Seine Frau war im Streitzeitraum in Polen selbständig erwerbstätig. Darum besteht Anspruch auf eine polnische Familienleistung für die Kinder. Wenn eine Person Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. …
…im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. ... § 5 FLAG: ... (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird…
…zuständig ist und nur den Differenzbetrag zur Leistung des anderen Staats schuldet). In Österreich ist innerstaatlich die Norm des § 4 FLAG 1967 in Kraft. Die Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG 1967 ist dann anzuwenden, wenn ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht (egal ob es…
… 4 Abs 1 bis 3 FLAG, die Österreich als vorrangig zuständigem Mitgliedstaat in einer Ausgangssituation wie der vorliegenden berechtigt, die Familienbeihilfe um Ansprüche auf "eine gleichartige ausländische Beihilfe" im anderen Mitgliedstaat zu kürzen, entgegensteht, weil bereits die Unionsnorm die Antikumulierung verhindert hat und die Antikumulierungsregel…
… 4 FLAG 1967 die ungerechtfertigte Kumulierung von gleichartigen Leistungen (Abs 1), garantiert dem österreichischen Staatsbürger die Abgeltung von Kinderlasten in der Höhe der österreichischen Familienbeihilfe, allenfalls als Unterschiedsbetrag zwischen ausländischer und inländischer Familienleistung (Abs 2 und 3) und sieht ein vom Inlandssachverhalt abweichendes Prozedere (Abs…
…1) Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. (2) Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, erhalten eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf…
…1) Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. (2) Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, erhalten eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf…
…gezahlten gleichartigen ausländischen Beihilfen sind nach den vom Bundesministerium für Finanzen auf Grund des § 4 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223/1972, in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen (§ 4 Abs. 5 FLAG 1967). Die so errechneten polnischen Leistungen…
…Antrag beziehe, habe weder die Bf noch ein Partner Anspruch auf eine der österreichischen Familienbeihilfe gleichartige ausländische Beihilfe. Es werde Ausgleichszahlung / Differenzzahlung ab Dezember 2016 für die im März 2008 geborene C D und für den im Dezember 2009 geborenen E D beantragt. Beide Kinder…