…€). Dabei wurden wiederum ausländische Einkünfte im Ausmaß von 3.742,14 € als Progressionseinkünfte veranlagt. I) In der Beschwerde vom 18.05.2018 führte die steuerliche Vertretung aus, dass der Bf eine gesplittete Pension beziehe. So sei der Bescheid für 2017 noch nicht eingelangt…
…sind, konnte nicht konkret bekanntgegeben werden, angeblich wollte die Versicherung das so. Da im Endeffekt 10 Verträge mit der gleichen Veranlagung der Wertpapiere im Deckungsstock erfolgte, kann in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht von "einer großen Zahl gleichartiger Verträge" ausgegangen werden, sondern nur von einer, alle umfassenden…
…2011 übermittelt. Wir beantragen daher die entsprechende Korrektur der Einkünfte unter Berücksichtigung der korrigierten Lohrızettel 2010. Wir möchten ergänzend festhalten, dass die Slowakei- anders als Österreich - die Arbeitgebereigenschaft an eine wirtschaftliche Betrachtungsweise knüpft. Der in der 183-Tage-Klausel des Artikels 15 Abs. 2 lit…
…Hinblick darauf geht das BFG vom Vorliegen einer Bordellbewilligung für die geprüften Nachtbarbetriebe aus. II) Gemäß dem im Abgabenrecht geltenden Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist – abgesehen von hier nicht zutreffenden Ausnahmen - f ür die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere…
…umsatzsteuerbar - und zur Hälfte als umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Erlöse erklärt. Der als umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig erklärte Teil der Einnahmen wurde wiederum zu gleichen Teilen gesplittet in einen dem Normalsteuersatz unterliegenden Teil und in einen dem begünstigten Steuersatz iSd § 10 Abs 2 UStG 1994 (iHv 10…
…immer vereinbart gewesen sei. Der Kaufpreis von € 1.060.000,00 sei nur aus steuerrechtlichen Erwägungen des Bf. gesplittet worden in: € 800.000,00 Kaufpreis + € 260.000,00 Investablösen (Top 7 + Top 14) - Investablösen für Wohnungen, die bereits leer gestanden seien It…
…Wj 15 zugeflossene Betrag iHv. TEUR 400 ist daher It. BP in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ebenso wie die bereits im Wj 14 zugeflossenen EUR 23,16 Mio. als steuerpflichtiger Veräußerungserlös im Wj 14 zu versteuern (siehe auch KStR Rz 1168). Steuerliche Auswirkung: Wj. 2013/14: a…
…worden. Es liege keine Vielzahl gleichartiger Verträge vor bzw. sei das "Gesetz der großen Zahl" nicht gegeben. Es sei ein Vertrag in zehn Verträge gesplittet worden. Es handle sich hier um ein "private insuring". Nach Erklärung des Bf. im weiteren Verfahren vor dem BFG, dass…
…ausgeführt wurden, sondern von Arbeitern, die gem. § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der ***Bf1*** zuzurechnen sind. In den aufgenommen Niederschriften wurde von Herrn ***Gf*** immer bestätigt, dass diese Arbeiter gemeinsam mit seinem Stammpersonal, oder letztendlich zumindest unter der Aufsicht von seinem Bauleiter standen. Auch bei…
…gesplittet wurde sowie die eigene Aussage und die Zeugenaussage in der mündlichen Verhandlung, wonach für das Grundstück stets ein Kaufpreis von 1 Million EUR vorgesehen war, nahtlos ein. Auf die zeitliche Komponente, nämlich in welcher Reihenfolge die Verträge geschlossen wurden, war angesichts der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
…120.000,00. Auf Wunsch des Käufers (***H*** trat auf seinen Wunsch anstelle der ***GmbH*** in den Kaufvertrag ein) wurde der Betrag von € 1,120.000,00 gesplittet in den Kaufpreis von € 532.000,00 und Schadenersatz € 588.000,00, welcher Schadenersatz…
…dem geltend gemachten Betrag der Forderungsanmeldung keine Wertsteigerungen, sondern nur Zinserträge enthalten sein. Ein zusätzliches Indiz, dass die Veranlagung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf eine reine Verzinsung ausgerichtet gewesen sei, würden die ungeraden Veranlagungsbeträge der einzelnen Treuhandaufträge bieten. Diese ungeraden Beträge seien offensichtlich deshalb zu Stande…
…2019, § 8 Rz 46, 50). Im Abgabenrecht sind entsprechend der dort geltenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise Rechtsgeschäfte nach dem tatsächlichen Inhalt steuerlich zu beurteilen. Es ist daher die Bezeichnung der zu prüfenden Vereinbarung als "Lizenzvertrag" von keiner rechtlichen Relevanz. Aus der getroffenen Vereinbarung ergibt sich eindeutig, dass…
…darauf, dass im vorliegenden Fall die Sanierung der vier Wohneinheiten jedoch einen sehr langen Zeitraum in Anspruch genommen hat und diese Wohneinheiten bis heute keiner Vermietung zugeführt wurden, kann insofern eine getrennte Betrachtungsweise geboten sein, als eine Differenzierung zwischen der vermieteten Wohnung und den anderen…
…dann der Fall, wenn die betreffende Tätigkeit entweder aufgrund eines gesetzlichen oder statutarischen Verbots nur von natürlichen Personen erbracht werden kann (zB Drittanstellung von Vorständen oder Aufsichtsräten) oder die betreffende Tätigkeit in typisierender Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung eine höchstpersönliche Tätigkeit darstellt) und 2. die Kapitalgesellschaft…
…nichts, dass im September 2011 (vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit) eine vertragliche Änderung in den Leistungsbeziehungen insofern erfolgt sei, als die Vergütungen für die Tätigkeiten des Herrn A in der D gesplittet worden seien. Einerseits sei die Splittung in einen Bereich der „reinen“ Geschäftsführung…
…Kriterium darstellt, liegt weiterhin eine einzige wirtschaftliche Einheit vor, welche das gesamte Gebäude umfasst. 4. Die im Steuerrecht nach § 24 BAO normierte wirtschaftliche Betrachtungsweise und die wirtschaftlichen Zurechnungen führen ebenfalls nicht dazu, dass bewertungsrechtlich ein eigenständiger Betrieb vorliegt (s. obige Ausführungen zu Eigentumswohnungen). Die nach §…
…Aber es ist die Frage, ob man das rein pragmatisch so sehen kann. Der VwGH äußert sich halt anders dazu. AD RR Rehlendt: Es ist eine ziemlich reduzierte Betrachtungsweise, wenn ich hier nur auf die Bewirtschaftung abstelle. Dann müsste man ziemlich viel als eine wirtschaftliche…
…Miteigentümer den Anteil seines Miteigentümers zur Gänze, so liegt keine Teilung vor. Da nach der formalrechtlichen Betrachtungsweise der Austausch von Miteigentumsanteilen gegen Alleineigentum eine Mehrheit von Erwerbsvorgängen in sich schließt, eine Teilung aber nicht als "Erwerb" empfunden wird, wurde mit dem GrEStG 1940 die Begünstigung…
…Miteigentümer den Anteil seines Miteigentümers zur Gänze, so liegt keine Teilung vor. Da nach der formalrechtlichen Betrachtungsweise der Austausch von Miteigentumsanteilen gegen Alleineigentum eine Mehrheit von Erwerbsvorgängen in sich schließt, eine Teilung aber nicht als "Erwerb" empfunden wird, wurde mit dem GrEStG 1940 die Begünstigung…