… 257 Abs. 3 ZPO gemäß § 126 Abs. 2 ZPO verlängert wird, wenn der letzte Tag der Frist ein gesetzlicher Feiertag ist. Im Übrigen war der 30. August 2022 auch kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag (vgl. § 108 Abs. 3 BAO). Die Bestimmungen für die Phase…
…anzusehen ist, an dem daher auch die Kurzparkzonenregelungen respektive die damit verbundene Gebührenpflicht auch für die Angehörigen der in § 1 Abs. 2 Feiertagsruhegesetz 1957 genannten gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften gilt. Die Bestimmungen des Wiener Parkometergesetzes dienen primär der zweckmäßigen Rationierung der Möglichkeiten, Fahrzeuge abzustellen, also der…
…Gemäß § 171 Abs. 1 FinStrG werden Geldstrafen mit Ablauf eines Monats nach Rechtskraft der Entscheidung fällig. Tritt die Fälligkeit etwa an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember ein, so gilt als Fälligkeitstag der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Zunächst wird darauf hingewiesen, dass der Vorlageantrag aufgrund des Vorliegens eines gesetzlichen Feiertages am 22. April 2019 (Ostermontag) unter Verweis auf § 108 Abs 3 BAO nicht verspätet war. Gemäß § 9 Abs 10 KStG 1988 muss die Unternehmensgruppe…
…verwies die Beschwerdeführerin ua auf die gesetzliche Verpflichtung, wonach die Finanzbehörde eine Veranlagung der in Frage stehenden Jahre 2009, 2010 und 2011 durchzuführen habe. Betreffend Körperschaftsteuerbescheid 2013 wurde auf die fristgerechte Einbringung verwiesen, da der 22. April 2019 ein gesetzlicher Feiertag gewesen sei. Nach Übermittlung…
…Vorlageantrages beträgt gemäß § 264 Abs. 1 BAO ein Monat. Sie ist daher am 20.6.2025 abgelaufen (der 19.6.2025 war ein gesetzlicher Feiertag - Fronleichnam). Der Vorlageantrag vom 2.7.2025 wurde folglich verspätet eingebracht. Auf Vorlageanträge sind gemäß § 264 Abs. 4 BAO einige…
…In objektiver Hinsicht ist die Frist zur Einbringung des Vorlageantrages an das Bundesfinanzgericht am 21.6.2019 abgelaufen. Der 20.6.2019 war ein gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam). Die Finanzonline-Eingabe vom 6.5.2020 bezugnehmend auf die Einkommensteuer 2018 kann somit als ein nicht fristgerecht…
…Abs 5 BAO dem Verwaltungsgericht. Bezogen auf den Beschwerdefall bedeutet dies: Da die Beschwerdevorentscheidung am 15.7.2014 zugestellt wurde, endete die Frist zur Stellung eines Vorlageantrages am 18.8.2014 (der 15.8.2014 war ein gesetzlicher Feiertag, der 16.8.2014 ein Samstag…
…in Gang gesetzt. Die Beschwerdefrist endete gemäß § 245 Abs 1 BAO am 11.6.2019, da der 10.6.2019 ein gesetzlicher Feiertag war. Die Beschwerde vom 3.7.2019 wurde daher verspätet eingebracht, was zwischen den Parteien unstrittig ist. Die Gründe dafür, dass die…
…19.12. ein ***drittstaats*** Feiertag sei, ist seitens des Bundesfinanzgerichts festzuhalten, dass der 19.12. (neben dem 06.12.) zwar einer der beiden Tage ist, an dem in ***Drittstaat*** Nikolaus gefeiert wird, dass dieser 19.12. in ***Drittstaat*** aber kein gesetzlicher Feiertag ist. Auf Grund…
…via FinanzOnline eingereicht worden. Die einmonatige Beschwerdefrist hätte grundsätzlich am 26.12.2021 geendet. Falle jedoch das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24.12., so sei der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag…
…Dem daraufhin zu Recht erteilten Auftrag, die Mängel bis 17.04.2017 zu beheben, entsprach der Bf trotz der darin enthaltenen Belehrung nicht. Da der 17.04.2017 ein gesetzlicher Feiertag (Ostermontag) war, endete die Frist am nächsten Werktag, am 18.04.2017. Im Beschwerdefall…
…16.12.2016. Unter Berücksichtigung der in § 211 Abs. 3 BAO normierten dreitätigen Respirofrist (unter Abzug des Samstags, Sonntags und gesetzlichen Feiertags) betrug die Säumnis weniger als fünf Tage, sodass die Voraussetzung der Ausnahmebestimmung des § 217 Abs. 5 BAO erfüllt ist. Auch die weitere Voraussetzung…
…Dezember 2012, 2012/06/0094, mwN). § 33 AVG normiert: "(2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen." 1) Nach…
…und endete mit Ablauf des 2. Jänner 2026, da der letzte Tag der zweiwöchigen Frist ein gesetzlicher Feiertag war. Innerhalb dieser Zeitspanne wurde der belangten Behörde keine konkrete Person bekanntgegeben, der das verfahrensgegenständliche Fahrzeug zum Abstellzeitpunkt überlassen worden war. Diese Tatsache wurde ebenfalls nicht in…
…und jener Tage, an denen er üblicherweise von der Wohnung zur Arbeitsstätte gefahren wäre, auf die jedoch ein gesetzlicher Feiertag fiel oder an dem der Beschwerdeführer Urlaub hatte, zumindest 11. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen bei Punkt 1.1 gründen sich auf die aktenkundige Kopie der…
…2025 zu laufen begonnen. Da aber das Fristende für die Einbringung des Vorlageantrages auf den 9. Juni 2025 gefallen ist und dies der Pfingstmontag, dh. ein gesetzlicher Feiertag war (vgl. § 1 Abs. 1 Feiertagsruhegesetz 1957 BGBl. Nr. 153/1957 idF BGBl. I Nr. 22/2019)…
…an weniger als elf Tagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte gefahren (Februar: 10 mal; April: 6 mal; Juni: 7 mal), wobei sowohl im April als auch im Juni 2023 jeweils ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag fiel (Ostermontag am 10. April; Fronleichnam am 8. Juni)…
…2023 war ein Sonntag. Somit endet die Frist gemäß § 108 Abs 3 BAO am nächsten Tag, der nicht ein Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember ist. Die maßgebliche Frist endete im vorliegenden Fall am Montag, den 12. Juni 2023. Sowohl der Schriftsatz als…
…ist, als letzter Tag der Frist anzusehen (§ 33 Abs 2 AVG). Da das Ende der Frist auf einen Samstag fällt und der darauffolgende Montag der Pfingstmontag und damit ein gesetzlicher Feiertag war, ist der letzte Tag der Frist der 10. Juni 2025. Am 4. Juni…