…außergewöhnliche Belastungen von 3.795,57 € und Sonderausgaben (Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften) von 300 € geltend gemacht. Auf Ersuchen des Finanzamtes legte der Bf als Nachweis für die Familienheimfahrten zwei Rechnungen der Turkish Airlines über insgesamt 1.805,05 € vor…
…der vom Kultusamt herausgegebenen Broschüre "Religionen in Österreich"). Auch das Finanzamt ist in seiner Begründung stets davon ausgegangen, dass die Bf. eine gesetzlich anerkannte Kirche ist und ihr die Eigenschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechtes zukommt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gemäß …
…Versicherungs-prämien und –beiträge (KZ 455) im Ausmaß von € 204,00 sowie, unter der KZ 458, für Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften einen Betrag von € 1.200,00 geltend gemacht. Hinsichtlich des von der Erklärung abweichenden Bescheidspruches [§ 93 Abs. 1 lit…
…1874 betreffend gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl 68/1874 (Anerkennungsgesetz) geregelt und bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch ihr die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ein solcher Status kommt der Organisation nicht zu. Gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften…
…des Grundstücksüberganges zwischen kirchlichen Organisationen ist dann gegeben, wenn Veräußerer und Erwerber selbständige juristische Personen sind. (vgl. Arnold/Arnold, Kommentar zum GrEStG 1987, § 1 Rz 101). Gemäß Art. 15 StGG 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger ordnet jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft ihre…
…Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, gerechtfertigt ist. 2. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen: Artikel 15 StGG (Staatsgrundgesetz) lautet: "Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus-…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. § 5 Abs 3 FLAG 1967 Rechtsgrundlagen: Artikel 15 StGG (Staatsgrundgesetz) lautet: "Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für…
…freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung. EUR 2.920,00 als Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden. EUR 191,24 als Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. EUR 300…
…Revision gegen das Erkenntnis des BFG nicht zulässig, weil die Antwort auf die Frage, ob Zahlungen an eine in Österreich gesetzlich anerkannte Kirche mit Sonderausgabencharakter im Jahr 2015 erfolgt sind, von Feststellungen auf der Sachverhaltsebene abhängig war, folglich dessen das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher…
…Somit sind Kultusgemeinden nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet für die Ausbildung zu sorgen. Gemäß Art. 15 Staatsgrundgesetz hat jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbstständig, bleibt im Besitz und Genusse ihrer für…
…dass seitens der Kirche für Arbeitnehmer, aber auch für Priester eine entsprechende und zum weltlichen Bereich adäquate soziale Absicherung und Vorsorge für den Krankheitsfall zu leisten ist. Durch die gesetzliche Anerkennung genießen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften öffentlich rechtliche Stellung und sind juristischen Personen des öffentlichen…
…Dezember 2017, gibt der Beschwerdeführer die Anzahl der Lohnzettel mit 1 bekannt und beantragt 100 Euro verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften. Mit Einkommensteuerbescheid 2016 vom 12. März 2018 beträgt das Einkommen im Jahr 2016 20.149,62 Euro und es ergibt sich…
…Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (= folglich kurz Bf.) machte mit Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 folgende Angaben: Anzahl der inländischen gehalts- und pensionsauszahlenden Stellen 0 Sonderausgaben: Versicherungsprämien € 3.332,56 Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften € € 170,00 Geldspenden an mildtätige Organisationen…
…geltend, und zwar Versicherungsprämien und -beiträge in Höhe von EUR 1.563,86; verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von EUR 118,- und Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden…
…der Beschwerdeführer (in der Folge: Bf.) die Veranlagung der Einkommensteuer gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 (Arbeitnehmerveranlagung). Der Bf. begehrte die Berücksichtigung folgender Beträge: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften: 105,69 Euro Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände…
…wurden: € 498,72 sowie Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften iHv € 249,14. Weiters machte der Bf unter dem Titel Werbungskosten das Berufsgruppenpauschale für Vertreter geltend. Bei der Einkommensteuerveranlagung 2011 (Einkommensteuerbescheid vom 25.03.2015) wurde der Kirchenbeitrag nur mit der max…
…hat, gab er mit "01" an. Der Beschwerdeführer machte Sonderausgaben unter dem Titel "Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften" in Höhe von € 120,00 und unter dem Titel "Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge (z.B. SVdGW…
…Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen konnten dabei mangels Nachweis nicht berücksichtigt werden. Am 1.7.2013 erhob der Abgabepflichtige Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 und beantragte die Berücksichtigung von Versicherungsprämien und Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen als Sonderausgaben sowie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen…
…an Wohnbaugenossenschaft). - Wohnraumsanierung: Rechnung inkl. Montagebestätigung, Erläuterung der Maßnahmen. - Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Im Veranlagungsjahr zugeflossene Wohnbeihilfe/Förderung/Zuschüsse sind anzuführen. Geltend gemachte außergewöhnliche Belastungen: Bitte übermitteln Sie Belege (Überweisungsbestätigung, Kontoauszug), dass Sie die Kosten für die Weiterversicherung Ihres Mannes getragen haben…
…Gebrauch gemacht. Er hat 2012 Beiträge in Höhe von 6.479,16 Euro an eine private Krankenversicherungsgesellschaft (xxxx) geleistet. Art. 15 StGG lautet: "Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im…