…I Nr. 22/2012; "Spekulationsgeschäfte") ausgeführt hat, zielt aber keine der gerichtlichen Anordnungen im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens darauf ab, dem Gericht bzw. seinem Rechtsträger (Bund) die Verfügungsmacht an der Liegenschaft und ihrem Zubehör gleich einem Eigentümer zu verschaffen. Zweck der Zwangsversteigerung unter dem Gesichtspunkt der…
…Es scheine daher, als ob das Gebäude bzw. die dazugehörigen Außenflächen ohne gerichtliche Anordnung über einen längeren Zeitraum jedenfalls länger als 48 Stunden observiert worden seien. Es liege auf der Hand, dass diesem Verhalten jegliche Rechtmäßigkeit abgesprochen werden müsse. Es wurden die folgenden Anträge gestellt…
…Beweiswürdigung und des Sachverhaltes. Mit Beschluss des ***Landesgericht*** vom ***3*** wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet. Dieser Beschluss wurde - soweit ersichtlich - nicht beeinsprucht. Es hat also eine gerichtliche Anordnung zur Schließung des Unternehmens gegeben. Weiters ist darauf zu verweisen, dass nur verwirklichte Sachverhalte, nicht fiktive…
…zu einer Zwangsversteigerung, bei der durch den Zuschlag iSd § 237 Abs 1 EO als behördliche (gerichtliche) Anordnung der unmittelbare Übergang der Verfügungsmacht an einer Liegenschaft vom Verpflichteten an den Ersteher bewirkt wird (vgl dazu zB VwGH 30.5.1994, 89/16/0061), erfolgt die freihändige…
…zu einer Zwangsversteigerung, bei der durch den Zuschlag iSd § 237 Abs 1 EO als behördliche (gerichtliche) Anordnung der unmittelbare Übergang der Verfügungsmacht an einer Liegenschaft vom Verpflichteten an den Ersteher bewirkt wird (vgl dazu zB VwGH 30.5.1994, 89/16/0061), erfolgt die freihändige…
…dass er auch die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen kann. Für diesen Zeitraum sind im Einvernehmen der Eltern oder auf gerichtliche Anordnung die Details des Kontaktrechts, der Pflege und Erziehung sowie der Unterhaltsleistung festzulegen. (2) Nach Ablauf des Zeitraums hat das Gericht auf der…
…Bf. (jeweils wortgleich) aus: "1. Der Einschreiter ***Bf1*** ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma1. Der Einschreiter befand sich in der Zeit vom 25.10.2019 bis einschließlich 19.03.2020 aufgrund gerichtlicher Anordnung in Untersuchungshaft (U-Haft) in der Justizanstalt Wien Josefstadt, Wickenburggasse 18-22, 1080…
…gerichtliche Anordnung). Im Ergebnis hat also A folgende Teilzahlungen für seine gerichtliche Geldstrafe geleistet: | 2009 | € 16.670,00 | 2010 | € 20.071,00 | 2011 | € 18.377,00 | 2012 | € 7.100,00 | 2013 |…
…dass er auch die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen kann. Für diesen Zeitraum sind im Einvernehmen der Eltern oder auf gerichtliche Anordnung die Details des Kontaktrechts, der Pflege und Erziehung sowie der Unterhaltsleistung festzulegen. (2) Nach Ablauf des Zeitraums hat das Gericht auf der…
…dass er auch die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen kann. Für diesen Zeitraum sind im Einvernehmen der Eltern oder auf gerichtliche Anordnung die Details des Kontaktrechts, der Pflege und Erziehung sowie der Unterhaltsleistung festzulegen. (2) Nach Ablauf des Zeitraums hat das Gericht auf der…
…dass er auch die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen kann. Für diesen Zeitraum sind im Einvernehmen der Eltern oder auf gerichtliche Anordnung die Details des Kontaktrechts, der Pflege und Erziehung sowie der Unterhaltsleistung festzulegen. (2) Nach Ablauf des Zeitraums hat das Gericht auf der…
…I Nr. 22/2012; „Spekulationsgeschäfte“) ausgeführt hat, zielt keine der gerichtlichen Anordnungen im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens darauf ab, dem Gericht bzw. seinem Rechtsträger (Bund) die Verfügungsmacht an der Liegenschaft und ihrem Zubehör gleich einem Eigentümer zu verschaffen. Zweck der Zwangsversteigerung unter dem Gesichtspunkt der Verschaffung…
…mündlichen Verhandlung: In der mit 25. Juni 2014 anberaumten mündlichen Verhandlung liest der Berichterstatter das Ergebnis der mit 19. Jänner 2007 auf gerichtliche Anordnung durchgeführten Hausdurchsuchung in Räumlichkeiten der C-Ltd./Zypern vor - ebenso die von K.H. unterfertigte weitere Niederschrift vom 9. Mai 2005…
…LStR). Da dieser Sorgerechtstreit aus der Uneinsichtigkeit von T. entstanden ist, sämtliche Mediationsversuche durch ihn unterbrochen und auch gerichtliche Anordnungen von ihm ignoriert wurden, kann ich davon ausgehen, dass dieser Sorgerechtsstreit als nicht alltäglich im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen angesehen werden kann. Zudem wurde A…
…f FinStrG, hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Fakten tatsächlich eine gerichtliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Wels als Schöffengericht zu erschließen ist. Da die dem Beschuldigten in den Anordnungen zur Vornahme der gegenständlichen Hausdurchsuchungen vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen auch Gegenstand einer Erörterung in der am 6. Oktober 2015 fortgesetzten Hauptverhandlung vor…
…Grenzen des § 53 Abs 1 FinStrG zur Genehmigung der Durchsuchungsanordnung zuständig; andernfalls bestehe gerichtliche Zuständigkeit. Aus der Begründung der Durchsuchungsanordnung müsse sich zumindest rudimentär durch eine auch im Rechtsmittelverfahren durch das Bundesfinanzgericht nachvollziehbare Darstellung im Sinne einer (zumindest) vorläufigen Berechnung ableiten lassen, dass die Zuständigkeit…
…laut Pkt. N. - diese Anordnung deswegen rechtswidrig, weil sie vom Spruchsenatsvorsitzenden als unzuständiges Organ anstatt gemäß § 116 StPO nach gerichtlicher Bewilligung durch Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft erlassen wurde. P. In von der belangten Behörde - nach entsprechenden Urgenzen und einer von den Verfahrensparteien zwar angekündigten, aber…
… 58 Abs. 2 FinStrG, zumal auf Grund des derzeitigen Verfahrensstandes von einer gerichtlichen Zuständigkeit nicht ausgegangen werden kann." -------- In der dagegen fristgerecht am 13. Oktober 2020 eingebrachten Beschwerde der Beschuldigten wird wie folgt ausgeführt: "Gegen die Anordnung der Hausdurchsuchung gemäß § 93 Abs. 1 FinStrG der…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Erbanfall/letztwillige Verfügung/Ergebnis der Verlassenschaftsabhandlung Die am xx.xx2004 verstorbene Frau ***ERBL*** (kurz Erblasserin) hat mit letztwilliger Anordnung vom 17.10.2002 ihre Kinder ***A***, ***Bf1*** (der nunmehrige Beschwerdeführer, kurz Bf.) und…
…Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 FinStrG, zumal aufgrund des derzeitigen Verfahrensstandes von einer gerichtlichen Zuständigkeit nicht ausgegangen werden könne. D. Gegen diese Anordnungen haben sowohl A als auch B durch ihre rechtsfreundliche Vertreterin bzw. Verteidigerin Dr. Caroline Toifl, Rechtsanwältin und Steuerberaterin…