… 28a Abs. 2 und 49 Abs. 2 FinStrG eine Geldbuße in Höhe von € 13.000,00 verhängt. Darüber hinaus wird die Beschwerde der ***Bf1*** als unbegründet abgewiesen. Die Kosten des Finanzstrafverfahrens der ***Bf1*** werden gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG in unveränderter Höhe von €…
…erkennen, wobei die Summe der sich aus den strafbestimmenden Wertbeträgen ergebenden Strafdrohungen maßgeblich ist. Hinsichtlich der Ausmessung der über den Verband zu verhängenden Geldbuße sind gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG die Bestimmungen des § 5 VbVG sinngemäß anzuwenden, wonach eine Geldbuße - neben den übrigen Strafzumessungsgründen, soweit…
…33 Abs. 5 FinStrG iVm § 4 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) eine Geldbuße in Höhe von € 18.000,00 (in Worten: Euro achtzehntausend) verhängt. b) Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG hat der bestrafte Verband die Kosten des Strafverfahrens in unveränderter Höhe von €…
…Staatsanwaltschaft herhalten, in dem die vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a Abs 1 dt StPO und die Zahlung der Geldbuße an verschiedene karitative Einrichtungen bis 31.12.2009 festgelegt sei. Nach Bezahlung der Gesamtgeldbuße werde formal die endgültige Verfahrenseinstellung von der Staatsanwaltschaft verfügt werden. Durch…
…FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwanzig Tagen festgesetzt. Die Kosten werden in unveränderter Höhe von € 500,00 festgesetzt. 2. Die Beschwerde wird, soweit es die Geldbuße und die Kosten der ***Bf1*** betrifft, als unbegründet abgewiesen. 3. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…§ 28a Abs. 2 FinStrG zu einer Geldbuße in Höhe von € 4.000,00 (in Worten Euro viertausend) sowie gemäß § 185 FinStrG beide Beschuldigte zum Ersatz der Kosten, wobei der Pauschalbetrag beim Erstbeschuldigten mit € 500,00 und bei der Zweitbeschuldigten mit € 400,00…
…Beschwerde und brachte sie zusammengefasst vor, dass sowohl die verhängte Geldbuße als auch die in diesem Zusammenhang angefallenen Rechtsberatungskosten unter kein steuerliches Abzugsverbot fallen würden und daher Betriebsausgaben seien. Das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidungen vom 27. August 2015 als unbegründet ab…
…3 Abs. 2 VbVG kein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten ergeben hat, liegen die Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße über die ***Bf1*** als belangten Verband nicht vor. Die Beschwerde des Amtsbeauftragten war daher abzuweisen. Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung § 160 Abs. 1 FinStrG…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Salzburg 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. die A-GmbH, FNaaa, XXA, als belangter Verband und 2. B, geb. xxxxb, Regisseur, Filmproduzent, Drehbuchautor und Geschäftsführer, whft. XXA, vertreten durch Dr…
…38 Abs. 1 und 21 Abs. 1 und 2 FinStrG und § 3 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) verhängte Geldbuße auf € 3.500,00 herabgesetzt wird. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG hat der belangte Verband die Kosten des verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Strafverfahrens iHv. €…
…sondern um eine (teilweise) Schadloshaltung bzw. Regressierung der GmbH für ein Kartellverfahren. Gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Geldbußen seien generell nicht abzugsfähig. Mit Eingabe vom 3.9.2016 brachte der Bf. Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid ein und führte darin aus, dass er laut seiner seinerzeitigen Rechtsberatungskanzlei die…
…2 FinStrG [ergänze: gemäß § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG] in Verbindung mit § 3 Abs. 2 VbVG eine Geldbuße in Höhe von € 11.300,00 verhängt wurde. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG habe die A-KG auch einen pauschalen Kostenbeitrag zu den…
…Höpfel/Ratz, WK2 VbVG § 12 Rz 3). Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind solcherart bei der Ausmessung der Geldbuße die Erschwerungs- und Milderungsgründe, unter anderem demonstrativ aufgezählt in § 5 Abs. 2 und 3 VbVG, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen…
… 28a Abs. 2, 34 Abs. 4 iVm § 21 Abs. 1 und 2 eine Geldbuße in Höhe von € 12.000,00 (in Worten: Euro zwölftausend) auferlegt wird. Zusätzlich hat die D-GmbH, FNd, pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Höhe von…
8. Anstelle von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG machten sich derartige Personen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer…
… 28a Abs. 2, 34 Abs. 4 iVm § 21 Abs. 1 und 2 eine Geldbuße in Höhe von € 12.000,00 (in Worten: Euro zwölftausend) auferlegt wird. Zusätzlich hat die D-GmbH, FNd, pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Höhe von…
8. Anstelle von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG machten sich derartige Personen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer…
…49 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldbuße von € 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend) verhängt wird. Dem belangten Verband wird der Ersatz pauschaler Verfahrenskosten in Höhe von € 100,00 gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG auferlegt…
…schon der Beschuldigte als Gesellschafter der GmbH in diesem Zusammenhang mit einer Geldstrafe belastet worden ist. In gesamthafter Abwägung dieser Aspekte war daher die Geldbuße ebenfalls auf die spruchgemäße Höhe zu verringern. Die dem Beschuldigten und dem belangten Verband auferlegten pauschalen Verfahrenskosten gründen sich auf …
…wobei laut Mehr/Weniger Rechnung (eingelangt am 16.5.2012) zur Kennziffer 9304 (Zurechnungen) angeführt ist: | KZ 9304 | | Geldbuße Europäische Union | 6.083.604 € | abzüglich Abschöpfungsanteil Gutachten | -5.576.858 € | EU Prozesskosten | 114.582 €…