…der vergessenen AfA für sich allein keinen Wiederaufnahmegrund darstellt, kann diese für die Jahre 2010 und 2011 infolge der wiederaufgenommenen Verfahren nunmehr berücksichtigt werden. Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können gemäß § 16 Z 8 EStG ohne Nachweis der…
…xxxxxxxxxx) ergangenen Bescheides über die endgültige Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO iVm § 200 BAO für die Jahre 2003 bis 2010 erließ das Finanzamt am 9.1.2013 gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide unter anderem für die Jahre 2003 und 2004. Die Beschwerdeführerin…
…xxxxxxxxxx) ergangenen Bescheides über die endgültige Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO iVm § 200 BAO für die Jahre 2003 bis 2010 erließ das Finanzamt am 8.1.2013 gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide unter anderem für die Jahre 2003 und 2004. Die Beschwerdeführerin…
…BAO geänderter Einkommensteuerbescheid 2003. Mit Bescheid vom 13.6.2006 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2004 fest (Einkommensteuer-Erstbescheid für 2004). Aufgrund des am 3.12.2012 an die Hausgemeinschaft HG (St.Nr. xxxxxxxxxx) ergangenen Bescheides über die endgültige Nichtfeststellung von Einkünften…
…zunächst am Ende von Tz 4 des Prüfungsberichtes folgendermaßen dargestellt: [Grafik] Weiters wurden die steuerlichen Auswirkungen der Passivierung der Kapitalertragsteuer auf die verdeckte Ausschüttung in Tz 5 folgendermaßen darstellt: [Grafik] Die Gewinnauswirkung für das Wirtschaftsjahr 2011/12 und zugleich die Einkünfteauswirkung für das…
…2006: keine Überschussrechnung im Akt; Berufung gegen den Erstbescheid über Einkünftefeststellung 2006: geänderte Ergebnisaufteilung "laut Beilage E6". In dieser sind abgesehen von der beantragten Aufteilungs-Änderung keine weiteren Angaben enthalten. Soweit die Feststellungen des Prüfers in seinem Prüferbericht materiellrechtlich zutreffend sind, müssen sie in den…
…2006: keine Überschussrechnung im Akt; Berufung gegen den Erstbescheid über Einkünftefeststellung 2006: geänderte Ergebnisaufteilung "laut Beilage E6". In dieser sind abgesehen von der beantragten Aufteilungs-Änderung keine weiteren Angaben enthalten. Soweit die Feststellungen des Prüfers in seinem Prüferbericht sachverhaltsmäßig zutreffend sind, diesbezügliche Umstände dem Finanzamt…
…werden muss (Zorn, a.a.O., § 9 Rz 52/2 mwH.). Im Beschwerdefall wurde die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften 2016 am 18.04.2017 elektronisch eingebracht und u.a. in der Rubrik "Sonstige Rückstellungen (ohne Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen oder Steuern)", Kennzahl 9360…
…durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt X . betreffend Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO und Nichtfestsetzung der Umsatzsteuer für 2006 - 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
… 295 Abs. 1 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide für 2001 bis 2003 mit Ausfertigungsdatum 5.10.2005. Im Berufungsverfahren betreffend das Feststellungsverfahren nach § 188 BAO, in welchem das Bestehen einer Mitunternehmerschaft und das Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb strittig waren, gelangte der Unabhängige Finanzsenat mit Berufungsentscheidung vom…
…§ 188 BAO für die Jahre 2012 und 2013 sind dem Ende der Entscheidungsgründe beiliegenden Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. der Beschluss gefasst: Die Beschwerde betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für die Jahre 2009 bis 2011 und…
…2001, 97/13/0204 mwV). Im anhängigen Verfahren wurde der Berufung des Bf gegen den ESt-Bescheid 2003 vom 19.Jänner 2010 im Umfang der bekämpften Direktzurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an den Bf aufgrund des zwischenzeitig im Feststellungsverfahren 2003 der Gesellschaft nach …
…303 BAO und fertigte gleichzeitig jeweils einen neuen (endgültigen) Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO aus. 12. Auf Basis dieser Grundlagenbescheide erließ die belangte Behörde am 13. März 2018 für das Jahr 2007 eine gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid. 2…
…§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Ein höherer AfA…
…13/0224). In der Beschwerde (S 27) machte der ausgewiesene Vertreter (ua.) des Bf auch die Rechtsunwirksamkeit der Bescheide aus dem Jahr 1997 unter Nennung auch des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 vom 10. Februar 1997 wegen…
…sondern auch die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der ***6*** GesnbR. Aus diesem Grund sei auch für diese Steuernummer angeregt worden, hier die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, dies in Form eines Antrages auf Wiederaufnahme der Jahre 2016 bis 2020. Die Zurechnung der Einkünfte laut Formular E6a …
…der Erlassung eines Feststellungsbescheides eine Mitteilung über die gesonderte Feststellung von Einkünften für 2006 für die "AB" mit der Steuernummer 72-2**/****. Darin wurde dem Finanzamt Wien 6/7/15 mitgeteilt, dass auf die "Bf" (Beschwerdeführerin) ein Anteil von € -4.415.600,00 entfällt…
…Zusteller" beschäftigten Personen ausgefertigt. Die Tätigkeiten wurden also seitens des Finanzamtes als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit qualifiziert. Diese Qualifizierung wird von Frau Beschwerdeführerin bestritten. Zur rechtsrichtigen Beurteilung des Sachverhaltes ersuche ich um Beantwortung der folgenden Fragen und allenfalls Vorlage entsprechender Beweismittel. Ich mache sie…
…vom 1. Dezember 2014 abgeändert. Die Einkünfte aus Leistungen wurden mit einem Betrag von 118.000,00 € berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, dass Entgelte für den Verzicht auf die Ausübung eines Wohnrechtes als Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 zu qualifizieren seien, es sei…
…Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG, § 10 Tz 20). 3.b) Ein Betrieb liegt ertragsteuerlich nur dann vor, wenn er der Erzielung von betrieblichen Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG dient. Der zu ermittelnde Gewinn bezieht sich auf den einzelnen Betrieb. Unterhält…