…Verfestigung, wobei die Sechs-Monats-Frist für diese feste Geschäftseinrichtung schon längst überschritten worden sei. 5. Die Bf. habe während des gesamten Prüfungszeitraumes in Zypern wiederkehrende wirtschaftliche Tätigkeiten und somit eine begründete Voraussetzung für eine Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs. 1 OECD-Musterabkommen. 12. weitere…
…könne, sich in einer bloßen Kombination einer Zustelladresse mit einer Firmenbezeichnung erschöpfe und ein Gebilde sei, das per se keine Leistungen erbringen könne und in diesem Sinn eine funktionslose Firma sei (VwGH 12.09.1995, 91/13/0154). Nach Ansicht des VwGH (17.11.2005…
…Unternehmen an ein österreichisches Unternehmen. Ausführungsort sonstiger Leistungen von Unternehmer an Unternehmer ist gemäß § 3a Abs 6 UStG (Generalklausel) der Empfängerort (Sitz oder Betriebsstätte des Empfängers). Der Empfängerort ist Österreich. Da sonstige Leistungen eines österreichischen Unternehmens an ein österreichisches Unternehmen vorliegen, sind die Umsätze in…
…nicht der funktionslosen ausländischen Gesellschaft, sondern demjenigen zuzurechnen seien, der die Leistung tatsächlich erbracht habe. Für die Zurechnung der Einkünfte in Österreich spiele es keine Rolle, ob die Gewinne aus dem Pharmahandel im Ausland besteuert wurden. Es existiere keine rechtliche Grundlage, wonach einer funktionslosen österreichischen…
…sei die Bf. als österreichische Gesellschaft in diesem Zusammenhang funktionslos: ad Stimmrechte: ***W.K.*** habe über Vollmachtnehmer (Rechtsanwälte) zB das Stimmrecht bei Kapitalerhöhungen in ***Land3*** ausgeübt. ad Dividenden: Dividenden habe es nur bei der ***Land1*** Tochtergesellschaft gegeben. Diese seien aufgrund des Schachtelprivilegs steuerneutral. ad wirtschaftliches…
…sei die Bf. als österreichische Gesellschaft in diesem Zusammenhang funktionslos: ad Stimmrechte: ***W.K.*** habe über Vollmachtnehmer (Rechtsanwälte) zB das Stimmrecht bei Kapitalerhöhungen in Spanien ausgeübt. ad Dividenden: Dividenden habe es nur bei der Schweizer Tochtergesellschaft gegeben. Diese seien aufgrund des Schachtelprivilegs steuerneutral. ad wirtschaftliches…
…auf Grund derer der Bund für Rückforderungsansprüche der "falsche" Gläubiger ist. Zum anderen ist § 19 Abs 1 BAO unanwendbar und - wäre er doch anwendbar - funktionslos, weil COFAG gerade keine steuerlichen Rechte und Pflichten gehabt hat, die für einen Übergang auf den Bund geeignet gewesen wären. …
…Unternehmen an ein österreichisches Unternehmen betreffen. Ausführungsort sonstiger Leistungen von Unternehmer an Unternehmer sei gemäß § 3a Abs 6 UStG (Generalklausel) der Empfängerort (Sitz oder Betriebsstätte des Empfängers). Im Zuge der Anfragenbeantwortung sei angegeben worden, dass die an die ***3*** verrechneten Leistungen die Vermittlung von Lobbyingtätigkeiten…
…Unternehmen an ein österreichisches Unternehmen betreffen. Ausführungsort sonstiger Leistungen von Unternehmer an Unternehmer sei gemäß § 3a Abs 6 UStG (Generalklausel) der Empfängerort (Sitz oder Betriebsstätte des Empfängers). Im Zuge der Anfragenbeantwortung sei angegeben worden, dass die an die ***3*** verrechneten Leistungen die Vermittlung von Lobbyingtätigkeiten…
…Leistungen zu erbringen oder diese zu verweigern, sei sie auch Trägerin der Chancen und Risken dieser Tätigkeit gewesen. Die Hsro habe zwar in der Slowakei keine Betriebsstätte iSd § 29 BAO bzw des DBA unterhalten, maßgeblich sei aber alleine die nach Außen in Erscheinung getretene Gestaltung…
…und Produktion von Turbinen, Jets und anderen Fluggeräten. Der Verein ist grundsätzlich auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet (§ 24), wobei die Erwirtschaftung der erforderlichen Betriebsmittel über vereinsorientierte Leistungen erfolgt. Reicht die Eigenleistung im Rahmen der Vereinstätigkeit nicht aus, ist der Verein berechtigt, Gewerbe anzumelden, um einen Gewinn zu…
…und Produktion von Turbinen, Jets und anderen Fluggeräten. Der Verein ist grundsätzlich auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet (§ 24), wobei die Erwirtschaftung der erforderlichen Betriebsmittel über vereinsorientierte Leistungen erfolgt. Reicht die Eigenleistung im Rahmen der Vereinstätigkeit nicht aus, ist der Verein berechtigt, Gewerbe anzumelden, um einen Gewinn zu…
…Verschmelzungsrichtlinie zum damaligen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt hatte. Als Ersatzlösung sei die Verlegung des Orts der Geschäftsleitung der luxemburgischen Gesellschaft nach Österreich gewählt worden. Dies habe aber das Problem der weiteren Existenz einer nunmehr funktionslosen Gesellschaft nicht gelöst, weshalb die Gesellschaft nach Umsetzung der RL…
…Für diese Konstruktion seien keine außersteuerlichen Gründe zu finden, im Gegenteil, es seien nur zusätzliche Aufwendungen entstanden. Der PPAG sei ein Betriebsstättengewinn zuzuerkennen, ihre Funktion sei fremdüblich abzugelten. Dies werde durch die Anwendung der geeigneten Verrechnungspreismethode bewirkt. Im Rahmen einer Funktionsanalyse werde die PPAG als…
… 98 Tz 34 mwN); die Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen über die für die unternehmerische Tätigkeit genutzten Räumlichkeiten gehört nach der Rechtsprechung des VwGH zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsstätte (VwGH 22.6.2022, Ro 2020/13/0004). Nach den Feststellungen verfügte der Beschwerdeführer über…
…und ihre Muttergesellschaft, die O, funktionslos sind. Die Investitionsstruktur sei ausschließlich zum Zweck der Abgabenvermeidung, dh der Vermeidung einer sonst die Gewinnausschüttung treffenden Kapitalertragsteuerbelastung gewählt worden. Diese rechtliche Würdigung der Behörde steht diametral dem von der Behörde selbst festgestellten Sachverhalt entgegen und widerspricht den von…
…handle. Daraus folge in praktischer Hinsicht: 4.1. Die Bf. verfüge an ihrem jeweils einzigen Standort – anfangs in P. , nunmehr in S. – über eine Betriebsstätte, und zwar nach nationalem (§ 29 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a BAO) als auch nach DBA-Recht (nach Art…
Mit Schreiben vom 17.8.2018 informierte die Beschwerdeführerin das Bundesfinanzgericht darüber, dass mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 7.3.2017, RV/7102914/2006 , einer Bescheidbeschwerde gegen die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer 2000 bis 2003 stattgegeben worden sei. Es ergäben sich dadurch unmittelbare Änderungen auf den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***SenV***, ***Ri*** und die weiteren Senatsmitglieder Dr. RI ***1***, ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in Gegenwart der Schriftführerin ***Sf*** in der Angelegenheit der Parteien ***Bf1*** (Beschwerdeführerin), vertreten durch IP Mag. ZA GmbH, abcd Stadt27 und FA Österreich als Amtspartei…
…Die Beschwerdeführerin vermittelt Pflegekräfte an Patienten in Österreich. Im Zuge einer auch den Streitzeitraum umfassenden Außenprüfung traf die belangte Behörde ua die folgenden Feststellungen: "Tz 2 Inländische Betriebstätte Im Zentralen Melderegister scheinen zur Frau [Bf] folgende Einträge auf: 2.12.2004 - 27.11.2007 [Adresse1]…