…von 132 Euro mit folgender Begründung abgezogen: „Differenzwerbungskosten für Tagesgelder konnten nicht berücksichtigt werden, weil sie laut schriftlicher Anfragebeantwortung Ihrer Dienststelle vom 24.07.2010 über funktionale Arbeitsplätze verfügen und auf Grund dieser Tatsache weitere Mittelpunkte der Tätigkeit im Sinne der Bestimmung des § 16 Abs…
…Nächtigungsgelder vor. Für die Beurteilung, ob an diesen weiteren Standorten ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nicht von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes (zB eigenes Büro), sondern aus funktionaler Sicht (organisatorische Eingliederung in der jeweiligen Arbeitsstätte) auszugehen. Somit sind Tagesgelder ab dem ersten Tag steuerpflichtig. …
…2*** befindet und dort diverse Verwaltungsarbeiten erledigt, wofür der ***22*** im Buchhaltungsbüro ***14*** auch ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Vom deutschen Prüfer wurde als Ergebnis der USt-Nachschau (Nachschauzeitraum 2011-2012) in einem kurzen Aktenvermerk festgehalten, dass der Ort der Geschäftsleitung "eher" in Österreich…
…werde vom Prokuristen des Unternehmens, Herrn Ing. ***1***, geleitet. An diesem Standort befände sich eine weitere Dienstnehmerin, das Küchenstudio verfüge über zwei Arbeitsplätze. Herr Ing. ***2*** wickle teilweise Kundentermine an diesem Standort ab. Das Unternehmen habe einen Garagenplatz gemietet, dieser werde von Herrn Ing. ***1…
…Werksverkehr beträgt jährlich 320,40 € und wurde von der Bfin. für das gesamte Jahr bezahlt. Dass eine erforderliche Vorlaufzeit benötigt wird um den Arbeitsplatz in Betrieb nehmen zu können wurde nicht vorgebracht. Die Bf. beginnt daher in der Regel bzw im Durchschnitt ihre Arbeit…
…keine funktionale Arbeitsstätte vor, weil Polizeimusiker nicht in die Landespolizeidirektion eingegliedert seien und ihnen dort kein Arbeitsplatz zur Verfügung stehe (Verweis auf LStR 2002 Rz 700). Die belangte Behörde führt für ihren Standpunkt ins Treffen, laufend am selben Ort stattfindende Proben begründeten einen funktionalen Arbeitsplatz…
…E******: Sie sei für einige Jahre nichtselbständig tätig gewesen und habe sich verändern wollen. Dies obwohl sie mit ihrem (früheren) Arbeitsplatz sehr zufrieden gewesen wäre, es habe aber persönliche Unstimmigkeiten mit der Chefin gegeben. Die Fahrzeit zu ihrer früheren Arbeitsstätte wäre ca 15 min gewesen…
Es fehlt bei der Denklogik des Finanzamtes aber auch an einer funktionalen Eingliederung des Steuerpflichtigen in den betrieblichen Organismus der AG (aus Sicht des Finanzamtes, basierend auf der Rechtsprechung des VwGH in 2003/13/0018 das allein entscheidende Element), denn die Funktionen, die vom Beschwerdeführer…
…eine Arbeitsplatzbeschreibung hinsichtlich ihrer Position als "Brand Operating Manager" im Veranlagungsjahr 2011 anfügte. Begründend führte sie darin aus, dass die im streitgegenständlichen Lehrgang erworbenen Fähigkeiten für die im Jobprofil angeführten Aufgaben erforderlich gewesen seien. Dabei sei va "das Leiten und Führen von cross-funktionalen Teams…
…das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde unter Bezugnahme auf die nach herrschender Lehre bezüglich der steuerbegünstigten Behandlung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen geforderten Voraussetzungen (funktionale, formelle und materielle Voraussetzung) sowie die nicht erfolgte Vorlage der angeforderten Unterlagen ausgeführt, dass nicht erkennbar sei…
…und führte sie darin zusammengefasst aus, dass sie irrigerweise die Vertreterpauschale beantragt habe. Sie habe seit 2020 fast ausschließlich im Homeoffice gearbeitet und habe sie vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen. Das Arbeitszimmer sei ein separater Raum gewesen, der ausschließlich beruflich genutzt worden…
…in das Firmengebäude der ***2*** GmbH zu gelangen, was in diesem Fall eindeutig gegeben sei, zumal der Bf. Geschäftsführer der ***2*** GmbH sei). eines funktionalen Moments: Die Einrichtung bzw. das Gebäude müsse für die Tätigkeit geeignet sein. Es spiele dabei keine Rolle, ob der Bf…
…in das Firmengebäude der ***3*** GmbH zu gelangen, was in diesem Fall eindeutig gegeben sei, zumal der Bf. Geschäftsführer der ***3*** GmbH sei). eines funktionalen Moments: Die Einrichtung bzw. das Gebäude müsse für die Tätigkeit geeignet sein. Es spiele dabei keine Rolle, ob der Bf…
…weder das Stockwerk noch weitere Details; weder ob es sich um ein alleinstehendes Haus oder um einen Wohnblock gehandelt habe. Der vorgelegte Plan könnte der Arbeitsplatz gewesen sei, dies könne aber nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die Bezahlung habe 300,-- Euro bis 450,-- Euro im…
… 2 Abs. 1 Z 1 GSVG pflichtversichert. Die Gewerbeberechtigungen der Gesellschafter lauteten auf die jeweilige Wohnadresse. Sie verfügten über Arbeitsplätze sowohl am Standort der Bf. als auch an ihren Wohnadressen. Sie legten monatliche Honorarnoten in unterschiedlicher Höhe mit Angabe der geleisteten Tätigkeiten. Wie sie in…
…einem verbundenen Unternehmen, vermietet. Nach den weiteren Ausführungen der Bf. begründe auch diese Büro- und Arbeitsplatzverlegung keine Betriebsstätte in Österreich, da ausschließlich eine reine Vermögensverwaltungstätigkeit (Vermietung von mehreren Liegenschaften) und keine betriebliche Tätigkeit in Österreich ausgeübt werde. Die im Ausland bzw. in C. ansässige Bf…
…Vor dem Hintergrund des funktionalen Verständnisses vom Begriff der Eingliederung in den Organismus des Betriebes wurden in der Judikatur den Sachverhaltskomponenten der Anwesenheit des Geschäftsführers in den Betriebsräumlichkeiten der Gesellschaft, der Vorgabe eines festen Arbeitsplatzes und einer festen Arbeitszeit und des Unterworfenseins unter betriebliche Ordnungsvorschriften…
…als Betriebsstätte jede feste örtliche Einrichtung zu verstehen, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Es muss ein statisches, zeitliches und ein funktionales Element vorliegen. Der VwGH tendiert zunehmend dazu, für die Auslegung des innerstaatlichen Betiebsstättenbegriffs auch DBA-rechtliche Auslegungskriterien heranzuziehen (Jakom, EStG6, …
…Die Buchhülle aus Leder würde sich an seinem Arbeitsplatz befinden und würde für den Schutz von medizinischen Büchern genützt werden. Der Beschwerdeführer war im Beschwerdejahr 2017 lediglich im Rahmen seiner Funktion als Milizsoldat (Milizoffizier) für das Österreichische Bundesheer tätig. Doppelte Haushaltsführung (KZ 723): An Kosten…
…gemacht und wird natürlich das Aberkennen anerkannt. Internetkosten im Anteil von 5% von 569,70€ = 28,49€ für die Internetverbindung am Arbeitsplatz am Hauptwohnsitz werden unter KZ 9230 geltend gemacht. Die Internetkosten für den DH werden wie gehabt unter KZ 723 verbucht und nicht…