…Euro einhundertachtund fünfzigtausendfünfhundert) gegenüber der Bf“. Die übertragende Gesellschafterin haftet dafür, dass der vertragsgegenständliche Geschäftsanteil ihr freies Eigentum darstellt und nicht mit Rechten dritter Personen belastet ist. Die vertragsgegenständliche Anteilsübertragung ist rechtswirksam mit Unterfertigung. Die Geschäftsführung der „HGesmbH.“ hat zu dieser Einbringung ihre Zustimmung erteilt…
…Da diese Beträge aus den Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin abgeleitet wurden und von der Amtspartei unbestritten blieben, waren sie im Rahmen der freien Beweiswürdigung als verlässliche Schätzungsbasis für den jährlichen Durchschnittswert der gebührenrechtlichen Bemessung zugrunde zu legen. Die Feststellung zum Geschäftszweig der Bestandgeberin basiert auf einem…
…persönliche Gebundenheit und Leistungspflicht, wirtschaftliche Abhängigkeit. - Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. - Das Fehlen eines Unternehmensrisikos. - Die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber. - Die Anwesenheitspflicht am Arbeitsort, Arbeitszeit. - Keine Möglichkeit, Aufträge nach Belieben anzunehmen oder abzulehnen. - Eine erfolgsunabhängige (Grund-)Entlohnung, 13. und 14. Monatsbezug. - Anspruch…
…Dienstverhältnis mit der ***XY*** GmbH und den gewerblichen Einkünften als Kommanditist (Arbeitsgesellschafter) der ***AB*** KG wird er die von der Abgabenbehörde für 2008 bis 2016 festgestellten Abgabennachforderungen nicht bedienen können. c) ***Bf1*** verfügt auch über kein freies Privatvermögen mehr: - Private Bankguthaben und sonstige private Vermögenswerte…
…er dürfe jedoch nicht die verfassungsrechtlich verfestigten Arten (Typen) von Monopolen entgegen ihrem Wesensgehalt beliebig vermehren oder erweitern oder auch nach freiem Belieben aus dem Kompetenzbereich der „Angelegenheiten des Gewerbes“ abziehen und dem Kompetenzbereich der Z 4 „Bundesfinanzen … öffentliche Abgaben … Monopolwesen“ zuordnen. Der…
…zwischen Geschicklichkeitsspiel und Glücksspiel. Als Zufallselemente erachte der VwGH jene Elemente, die unabhängig vom zielbewussten Handeln, der Geschicklichkeit und dem Belieben der beteiligten Personen, den Spielausgang beeinflussen würden. Auch nur geringfügiges Überwiegen des Zufallselements würde für die Qualifikation als Glücksspiel genügen. Eine prozentuelle Abwägung zwischen…
…er dürfe jedoch nicht die verfassungsrechtlich verfestigten Arten (Typen) von Monopolen entgegen ihrem Wesensgehalt beliebig vermehren oder erweitern oder auch nach freiem Belieben aus dem Kompetenzbereich der „Angelegenheiten des Gewerbes“ abziehen und dem Kompetenzbereich der Z 4 „Bundesfinanzen … öffentliche Abgaben … Monopolwesen“ zuordnen. Der…
…richte, die restlichen Abgabenforderungen hingegen nicht strittig seien. J.G. sei im Prüfungszeitraum als freier Dienstnehmer beschäftigt gewesen, die abgabenbehördliche Prüfung habe ihn jedoch als echten Dienstnehmer eingestuft. Bereits bei der vorhergehenden abgabenbehördlichen Prüfung habe sich dieses Rechtsproblem ergeben. Gegen den Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse…
…Dr. KHH, es stünde diesem daher frei, mit ihm selbst nach Belieben zu konkurrieren, steht entgegen, dass alle Geschäftsführungsmaßnahmen schon nach den Bestimmungen des AktG nur zum Wohle der Gesellschaft erfolgen dürfen und die Geschäftsführung durch den Vorstand unter der Kontrolle des Aufsichtsrates steht. Weder…
…Dr. KHH, es stünde diesem daher frei, mit ihm selbst nach Belieben zu konkurrieren, steht entgegen, dass alle Geschäftsführungsmaßnahmen schon nach den Bestimmungen des AktG nur zum Wohle der Gesellschaft erfolgen dürfen und die Geschäftsführung durch den Vorstand unter der Kontrolle des Aufsichtsrates steht. Weder…
…dass dieser den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten komme. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung erlaube der Behörde daher nicht, bei der Beurteilung der aufgenommenen Indizien nach freiem Belieben vorzugehen. Sie sei vielmehr verpflichtet, alle (gerade auch) widersprechenden Ergebnisse zu…
…Rahmen der Beweiswürdigung den Bescheid derart zu fällen, dass dieser den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten komme. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung erlaube der Behörde daher nicht, bei der Beurteilung der aufgenommenen Indizien nach freiem Belieben vorzugehen. Sie sei vielmehr verpflichtet, alle (gerade auch) widersprechenden Ergebnisse…
…erhebliche Verletzung von Vertragspflichten, wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Nichtvorlage von offenzulegenden Unterlagen trotz Mahnung) setzten ein grobes Fehlverhalten des Leasingnehmers voraus und konnten von der Beschwerdeführerin nicht nach freiem Belieben ausgeübt werden. Wenn die Bf. argumentiert, die AGB 2011 erwähnten die ordentliche Kündigungsmöglichkeit durch…
…sachgerechter Ergebnisse und zur Vermeidung von Missbräuchen - unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, ohne auf das Motiv der Umwandlung Bedacht zu nehmen, zumal ein solcher Rechtsformwechsel im freien Belieben der handelnden Personen steht" (Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG, 11…
…sachgerechter Ergebnisse und zur Vermeidung von Missbräuchen - unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, ohne auf das Motiv der Umwandlung Bedacht zu nehmen, zumal ein solcher Rechtsformwechsel im freien Belieben der handelnden Personen steht" (Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG, 11…
…wirtschaftlichen Verhältnisse, Nichtvorlage von offenzulegenden Unterlagen trotz Mahnung) setzten ein grobes Fehlverhalten des Leasingnehmers voraus und konnten von der Beschwerdeführerin nicht nach freiem Belieben ausgeübt werden. Punkt 2.5.10.1 der AGB 2006 lautet wörtlich: "**BF** kann den jeweiligen Einzelleasingvertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn…
…Die Bestandgeberin kann die Kündigungsgründe nicht beeinflussen und steht ihr bei vertragskonformen Verhalten der Pächterin kein Kündigungsrecht zu. Es besteht für sie keine Möglichkeit einer Vertragsauflösung nach freiem Belieben. Der Pächterin steht überhaupt keine Kündigungsmöglichkeit zu. Darüber hinaus wurde in Teil B Z 4.4…
…in Fällen, in denen einem Vertragsteile das Kündigungsrecht überhaupt nicht oder für eine bestimmte Zeit nicht zusteht, der andere Vertragsteil aber nur in bestimmten Fällen, aber nicht schrankenlos nach freiem Belieben kündigen kann - wie es z.B. im Falle des hg. Erkenntnisses vom 13. Juli…
…in Fällen, in denen einem Vertragsteile das Kündigungsrecht überhaupt nicht oder für eine bestimmte Zeit nicht zusteht, der andere Vertragsteil aber nur in bestimmten Fällen, aber nicht schrankenlos nach freiem Belieben kündigen kann - wie es z.B. im Falle des hg. Erkenntnisses vom 13. Juli…
…Gesellschafter diesen Zahlungsanspruch jederzeit geltend machen; aber ohne eine solche Geltendmachung ist die Gesellschaft weder zur Zahlung verpflichtet noch dazu berechtigt. Es steht im freien Belieben des Gesellschafters, die Gewinnauszahlung zu verlangen oder durch Verzicht seinen Kapitalanteil zu erhöhen. Ist hingegen dieser Anspruch geltend gemacht…