… 33 Abs. 1 und 34 Abs. 1 FinStrG umschreiben, setzt - für die betroffene Person - keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabeverfahren voraus. Täter nach diesen beiden Gesetzesstellen kann vielmehr jedermann sein, der für den Abgabenpflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt, die sich - wie die vorliegend maßgebende Abfassung der…
…Personenvereinigung wegen der Einhebung der Abgaben auferlegt sind (siehe § 81 BAO). Für die finanzstrafrechtliche Verantwortung ist es belanglos, ob der Täter für den Abgabepflichtigen mit oder ohne formelle Vertretungsbefugnis einschreitet oder nur sonst wie die steuerlichen Angelegenheiten wahrnimmt (siehe nochmals Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, Finanzstrafgesetz, …
…Abgabenverkürzung führende Handlung oder Unterlassung (etwa die Verletzung der Pflicht zur korrekten wahrheitsgemäßen Angabe der Warennummer des Anmelders) unter Verletzung einer Wahrheits- oder Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen/Anmelders vornimmt. Auf die formelle Vertretungsbefugnis kommt es nicht an, sondern nur auf die faktische Besorgung (UFS Wien 26…
…eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt, die sich spezifisch auf die abgabenrechtlichen Pflichten…
…einer im März/April 2016 stattgefundenen Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum 2-12/2015 wurde der Bf. der Vorsteuerabzug für die Rechnung Nr. 23 vom 22.7.2015 aufgrund formeller Mängel versagt. Daraufhin übermittelte die Bf. dem Prüfer am 17.8.2016 eine von ***U*** berichtigte…
…tätig gewordenen Personen (Q, RV, LM) wirtschaftliche Eigentümer der S Anstalt sind. Die Vertretungsbefugnis von Q konnte aufgrund der beigebrachten Unterlagen ebenso wenig nachgewiesen werden wie die Darstellung der Bf., dass die Geschäftsbeziehung zwischen der Bf. und der J1 ohne Einschaltung der S nicht zustande…
…und des Arbeitsortes, der Beistellung der Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber und der unmittelbaren Einbindung der Tätigkeit in betriebliche Abläufe des Arbeitgebers. Es liege kein Unternehmerrisiko vor und es bestehe keine Vertretungsbefugnis. Die Bezahlung je Stunde entspräche einem Entgelt im Sinne der Nichtselbständigkeit. Die Abgabenbehörde gehe…
…| ***7*** | Bestätigung | Hiermit berufe ich mich auf die mir erteilte Vollmacht als berechtigter Parteienvertreter und zeige den Wechsel der Vertretungsbefugnis für den oben genannten Rechtsträger an. b) Auszug aus dem Unternehmensservice Portal "WiEReG-Meldung durch Parteienvertreter" über die am 23.2.2023…
…ist davon auszugehen, dass diese Vertretungsbefugnis auch für eine Folgemeldung besteht und damit auch für den Fall einer Unterlassung oder Verzögerung dieser Folgemeldung zu beachten ist. Dass die Registerbehörde (Bundesminister für Finanzen) nicht mit jener Behörde übereinstimmt, die für die Festsetzung von Zwangsstrafen zuständig ist…
…Vertretungsbefugnis, welche auch eine Zustellbevollmächtigung einschließt. Mit dem ersten Fristverlängerungsansuchen, das am 24.10.2016 bei der belangten Behörde einlangte, war die steuerliche Vertreterin als Zustellbevollmächtigte in den Beschwerdeverfahren der beiden Säumniszuschlagsbescheide anzusehen. Die Erledigungen in diesen Beschwerdeverfahren wären an die steuerliche Verteterin als formelle…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen habe, nicht vorlege oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig seien oder solche formelle Mängel aufweisen würden, die geeignet seien, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen…
…Vermögen frei zu verfügen. Durch die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplanes bzw. die rechtskräftige Aufhebung des Konkurses bzw. des Insolvenzverfahrens hört somit die Vertretungsbefugnis des Masseverwalters auf, der (Gemein)Schuldner – dessen fortbestehende rechtliche Existenz vorausgesetzt – wird wieder selbst verfügungsfähig. (OGH 24.06.1999, 8 Ob 190…
…Geschäftsführer der Beschwerdeführerin sind Mag. U und M (gemeinsame Vertretungsbefugnis). Mit Begleitschreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 09.05.0214 stellte die Beschwerdeführerin unter Verwendung der amtlichen Vordrucke den Gruppenantrag zur Bildung einer Unternehmensgruppe zwischen ihr als Gruppenträgerin, der Y-GmbH (an deren Stammkapital die Beschwerdeführerin…
…die Anwesenheit der Bf. die Einhaltung der Betriebszeiten und das Verlassen der Betriebsräume durch die Sexarbeiterinnen überwacht habe werden soll. Die Tätigkeit in den Studios habe nur durch die "Künstlerin/Tänzerin/Masseurin" selbst ausüben werden dürfen. Es habe keine Vertretungsbefugnis lt. Pkt. V des Miet…
…5***, als persönlich haftender Gesellschafter der ***2*** Liegenschaftsvermietungs KEG ausgeschieden und die ***6*** GmbH, ***7*** 5e, ***4*** ***5***, FN ***8***, als persönlich haftende Gesellschafterin mit Vertretungsbefugnis neu eingetreten. Gleichzeitig ist die Kommanditistin ***9*** ***2***, geb. xx.xx.1958, wohnhaft Im ***3*** 3, ***4*** ***5***, aus…
…dem steuerlichen Vertreter mitgeteilt worden sei, sei dargestellt worden, dass die Fahrtenbücher beider Geschäftsführer in den Jahren 2008 und 2009 grobe formelle und materielle Mängel aufgewiesen hätten. Es sei daher vom BF aufzuzeigen, aus welchen Gründen ihm ein Verschulden im Zeitpunkt der Auszahlung der Löhne…
…1994, 94/14/0094). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Vorausgesetzt ist eine formelle Abgabenzahlungsschuld und weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 RZ 3…
…1994, 94/14/0094). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Vorausgesetzt ist eine formelle Abgabenzahlungsschuld und weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 RZ 3…
…Aufforderung und Ersuchen seien ihm auch in weiterer Folge keinerlei Geschäftsunterlagen übergeben worden, sodass er die Abgaben der juristischen Person nicht entrichten habe können. Umsätze seien im Zeitraum ab Erwerb der Geschäftsanteile sowie ab Vertretungsbefugnis durch die X-GmbH nicht mehr getätigt worden. Der Bf…
…somit Gesamtrechtsnachfolgerin. Bei einer Außenprüfung ab 6.7.2005 wurde die Feststellung getroffen, dass die Bücher der Y-GmbH für den Zeitraum 1999 bis 2004 schwerwiegende materielle und formelle Mängel aufwiesen. Es seien unter anderem einzelne Erlössparten des Gastronomiebetriebes systematisch unter Einsatz einer im Verbundkassensystem…