…nicht alleine auf die formale Herkunft des Zuschusses abstellender Betrachtung, ein Gesellschafterzuschuss der Stiftung an die Beschwerdeführerin vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung einer Mantelgesellschaft mit einem Stammkapital von € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung zur…
…ohne dass bei rein formaler Betrachtung Gesellschaftsteuer angefallen wäre. Es obliegt der Beschwerdeführerin im Rahmen der Darstellung der (Hinter-)Gründe für das vorliegende Vertragsgeschehen der hier getroffenen Annahme eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten entgegenstehende außersteuerliche Gründe darzulegen und zu belegen.“ In der dazu abgegebenen…
…ohne dass bei rein formaler Betrachtung auch nur für eine der beiden Eigenkapitalausstattungen Gesellschaftsteuer angefallen wäre. Es obliegt der Bf. im Rahmen der Darstellung der (Hinter-)Gründe für das vorliegende Vertragsgeschehen der hier getroffenen Annahme eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten entgegenstehende außersteuerliche Gründe darzulegen…
…nicht alleine auf die formale Herkunft der Zuschüsse abstellender Betrachtung, Gesellschafterzuschüsse der C. Privatstiftung an die Rechtsvorgängerinnen vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung von Mantelgesellschaften mit einem Stammkapital von je € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung…
…ohne dass bei rein formaler Betrachtung auch nur für eine der beiden Eigenkapitalausstattungen Gesellschaftsteuer angefallen wäre. Es obliegt der Bf. im Rahmen der Darstellung der (Hinter-)Gründe für das vorliegende Vertragsgeschehen der hier getroffenen Annahme eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten entgegenstehende außersteuerliche Gründe darzulegen…
…nicht alleine auf die formale Herkunft der Zuschüsse abstellender Betrachtung, Gesellschafterzuschüsse der C. Privatstiftung an die Rechtsvorgängerinnen vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung von Mantelgesellschaften mit einem Stammkapital von je € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung…
…ist. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ( LStR 1070 (s auch Beispiele in LStR 11070)) kann dann, wenn nach einer formalen Beendigung des Dienstverhältnis ( … einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses; Abrechnung und Auszahlung aller Ansprüche und Abmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung) ein neues Dienstverhältnis mit einer um…
…jenen Fällen, bei denen eine der Angehörigenjudikatur standhaltende Vereinbarung nicht vorliegt. Der VwGH beurteilt dabei offenbar in erster Linie das Vorliegen eines formal ordnungsmäßigen Rechtsgeschäfts. Wenn die Vereinbarung entweder nicht ausreichend nach außen zum Ausdruck kommt oder keinen klaren und eindeutigen Inhalt hat, fehlt der…
…Beschäftigung ausländischer Fahrer. Ein bloß fiskalisch bzw. verwaltungspraktisch motiviertes Gründungsargument (Erleichterung der Beschäftigungsauslandes) genügt nicht, um die wirtschaftliche Eigenständigkeit einer Gesellschaft zu begründen, wenn die übrigen tatsächlichen Umstände eine rein formale Ausgestaltung nahelegen. Insbesondere wenn die operative Tätigkeit, Kundenstruktur, Zahlungsabwicklung und Infrastruktur in Österreich liegen…
…jenen Fällen, bei denen eine der Angehörigenjudikatur standhaltende Vereinbarung nicht vorliegt. Der VwGH beurteilt dabei offenbar in erster Linie das Vorliegen eines formal ordnungsmäßigen Rechtsgeschäfts. Wenn die Vereinbarung entweder nicht ausreichend nach außen zum Ausdruck kommt oder keinen klaren und eindeutigen Inhalt hat, fehlt der…
…nicht nur der Entzug der Einnahmen von der österreichischen Besteuerung, sondern auch der Entzug dieser Einnahmen zur Befriedigung der Gläubiger aus dem Schuldenregulierungsverfahren, weshalb auch ein Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten angenommen werden könne. Die Einnahmen der slowakischen Fa. ***5*** k.s. seien ***13*** Abzug…
…gemeint ist wohl: T), P und G. Diese zivilrechtliche Konstruktion ist von der Abgabenbehörde anzuerkennen! Keinesfalls kann die Abgabenbehörde mit einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise argumentieren und dem Abgabenschuldner "Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes" gemäß § 22 BAO vorwerfen. Eine zivilrechtliche Konstruktion darf von der…
…Handelsrechtes nach den Begriffen des Privatrechtes bzw Handelsrechtes richten (vgl. zuletzt VwGH 3.6.1993, 92/16/0174). Der Abgabengesetzgeber kann dabei nach der Methode der rechtlichen (formalen) Anknüpfung ua. Steuerfolgen unmittelbar mit Kategorien und Institutionen anderer Rechtsgebiete verbinden, wobei er auch den Bedeutungsinhalt übernimmt…
…seien. Als Quintessenz scheine sich zu ergeben, dass der Prüfer dem Rechtsirrtum unterliege, dass jeder formale Mangel beim Abschluss von Verträgen zwischen nahen Angehörigen diesen Vertrag unwirksam mache. Tatsächlich sei in der höchstgerichtlichen Angehörigenjudikatur aber nur eine Beweiswürdigungsregel zu sehen, die sicher nicht anzuwenden sei…
…Sozialversicherung zwar Indizwirkung für dessen Vorliegen (vgl VwGH 16.12.1997, 96/14/0099) doch ist davon auszugehen, dass die Beteiligten idR gerade bei "vorgetäuschten" Vertragsverhältnissen formale Belange beachten werden (vgl VwGH 17.09.1996, 92/14/0161; Toifl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg)…
…Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs 4 EStG 1988 anzuerkennen sind oder nicht. In der Regel ist der zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen und könnten durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten steuerliche Folgen entsprechend beeinflusst werden. Aus diesem Grund…
…fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wurde die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Ergänzend wurde unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung vorgebracht, das Finanzamt ziehe sich mehr oder weniger auf gewisse formale Bestimmungen der BAO zurück. Was jedoch nicht beachtet werde, sei zunächst die Bestimmung des …
…2. Da sich die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer grundsätzlich auf den gleichen Steuergegenstand (das Einkommen) beziehen, ergibt sich aus den zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Tätigkeiten eines Alleingesellschafters (und Geschäftsführers) einer Gesellschaft ein Spannungsverhältnis bezüglich der Frage, wem die Einkünfte aus seinem Handeln zuzurechnen sind, ihm…
…ausgeführt: Die streitgegenständliche Vermietung der Eigentumswohnung sei als Einkunftsquelle anzusehen, diesbezüglich liege Unternehmereigenschaft im Sinnes des UStG vor. Nicht hingegen liege ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO vor. Die Leistungsbeziehung sei fremdüblich und daher nicht als primär…
…dass eine Fertigstellung binnen angemessener Frist nicht realistisch ist, seitens der Beschwerdeführerin akzeptiert worden ist. Jegliche formale Komponente ist in diesem Zusammenhang für die Praxis völlig irrelevant. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung, wonach es sich beim Gatten von Frau C um einen Bekannten…