…weil der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen nicht begangen habe oder diese zumindest ihm nicht nachweisbar gewesen seien und im Ergebnis sohin auch der belangte Verband keine diesbezügliche finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit zu tragen habe. Dabei hat der Spruchsenat seinen Bescheiden folgende Feststellungen zugrunde gelegt (Finanzstrafakt Bl …
…Tatvorwurf hinsichtlich der unberechtigten Geltendmachung der Vorsteuer für das Jahr 2010 von € 4.072,30 betrifft, so wurde im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat die Verantwortlichkeit des Beschuldigten bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung für 2010 eingehend erörtert. Der Beschuldigte brachte dazu vor…
…Abs. 1 (Fakten Pkt. a) und Abs. 2 lit. a (Fakten Pkt. b) FinStrG begangen, wobei die C-GmbH die finanzstrafrechtliche Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 VbVG iVm § 28a FinStrG dafür getragen hätte, dass die genannten Beschuldigten als ihre Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs…
…anzulasten wäre, sind der Aktenlage mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht zu entnehmen. Im Zweifel zu Gunsten für die Zweitbeschuldigte ist daher betreffend ihre Person die Verfahrenseinstellung des Spruchsenates zu bestätigen. Damit entfällt insoweit auch eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des belangten Verbandes. 14. Bezüglich…
…zu entrichten. Welche Bemessungsgrundlagen dafür gegeben waren, hat der Arbeitgeber in einem von ihm für jeden Arbeitnehmer gemäß § 76 EStG 1988 zu führenden Lohnkonto zu verzeichnen. Finanzstrafrechtlich ist unter Bezugnahme auf das oben Gesagte auszuführen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig…
…nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiermit der Tatbestand von Finanzvergehen nach § 33 (2)a verwirklicht worden sei, wobei die Tatbestandsverwirklichung durch Verletzung der seine Entscheidungsträger treffenden Sorgfaltspflichten ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde und somit seine Verantwortlichkeit gem. § 3 Abs. 3 VbVG iVm…
…des Spruchsenatserkenntnisses in seiner Gesamtheit erhobenes Rechtsmittel insoweit eingeschränkt, als ein Schuldspruch betreffend eine jeweils nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben, also eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit wegen begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…Verband, FNaaa, XXXA, vertreten durch die fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, wegen deren finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit betreffend die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG des B, geb…
…gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, wofür die A-KG als Verband eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 VbVG zu tragen hat. 16.21. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2018 wäre B als Entscheidungsträger der A-KG verpflichtet gewesen, bis zum…
…eine Begründungsergänzung im Beschwerdeverfahren zu ergänzen. Die Abgabenbehörde/das BFG im Beschwerdeverfahren hat jedoch lediglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Festsetzung einer Abgabenerhöhung gegeben sind und nicht finanzstrafrechtliche Wirkungen hinsichtlich einer Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit einer Selbstanzeige zu beurteilen. (BFG vom 28.019.2015…
… 29 Abs 6 FinStrG entrichtet wird. Ebenso entfalle unter dieser Voraussetzung eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines belangten Verbandes nach dem VbVG iVm § 28a FinStrG. Gesetzliche Voraussetzung für eine Abgabenerhöhung sei sohin eine Finanzstraftat oder eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines Verbandes. Durch die Entrichtung der Abgabenschuld und zusätzlich…
…Verkürzungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. § 34 Abs. 1 FinStrG idF BGBl I 2015/118 nicht nachgewiesen werden, weshalb auch eine diesbezügliche finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des genannten Vereines als belangter Verband gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG, § 33 Abs. 1 FinStrG oder § 34 Abs…
…2008) bzw. € 9.393,32 (2009) eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit zugewiesen. Von Seite des Spruchsenates wurde dem Beschuldigten jedoch in diesem Zusammenhang eine vorsätzliche Vorgangsweise zum Vorwurf gemacht. Eine derartige vorsätzliche Vorgangsweise des A ist aber im Zweifel zu seinen Gunsten nicht erweislich, weil sein…
…Leitner/Brandl/Kert, Handbuch Finanzstrafrecht4, Rz 270). Durch das arbeitsteilige Zusammenwirken wird auch die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des jeweiligen Pflichteninhabers berührt und kann allenfalls auch entfallen, sofern sie bei der Auswahl der Erfüllungsgehilfen die nötige Sorgfalt walten lassen (vgl Leitner/Brandl/Kert, Handbuch Finanzstrafrecht4, Rz 272…
…Demnach trägt ein Verband wie der genannte Verein gemäß § 3 Abs. 1 und 2 VbVG die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für rechtswidrig und schuldhaft begangene Finanzstraftaten eines Entscheidungsträgers (hier: seines Obmannes), wenn 1. die Finanzstraftat zu seinen Gunsten begangen worden ist (etwa indem ihm ein höherer Vermögensstand…
…diesbezügliche Verantwortlichkeit nach §§ 33 Abs.1, 28a FinStrG iVm § 3 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) vorgeworfen und gemäß § 124 Abs. 2 Satz 3 FinStrG die bezughabenden Akten dem Vorsitzenden des Spruchsenates III beim Finanzamt Salzburg-Stadt übermittelt. Inhaltlich hat die Amtsbeauftragte folgenden Sachverhalt für finanzstrafrechtlich relevant…
…objektiv tatbestandsmäßig, scheidet eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Verbandes für das nicht strafbare Verhalten dieses Geschäftsführers aus und darf deswegen über den Verband keine Verbandsgeldbuße verhängt werden. Die Aufforderungen an die ***Verband KG*** waren zu Handen des Kommanditisten ***B*** adressiert und wurden diesem auch zugestellt. Allerdings…
… 29 Abs. 6 FinStrG entrichtet wird. Ebenso entfällt unter dieser Voraussetzung allenfalls eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines belangten Verbandes nach dem VbVG iVm § 28a FinStrG. Gesetzliche Voraussetzung für eine Abgabenerhöhung ist sohin eine Finanzstraftat oder eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines Verbandes. Durch die Entrichtung der Abgabenschuld und…
…§ 3 Abs. 1 und 2 VbVG die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit, wenn die Tat zugunsten des Verbandes begangen wurde oder durch die Tat Pflichten verletzt wurden, die den Verband treffen und der Entscheidungsträger (hier Geschäftsführer) die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Gegen den belangten Verband wurde…
…Bestimmung des § 28 Abs. 1 FinStrG aufgehoben; es wurden Regelungen über die Verantwortlichkeit von Verbänden eingefügt (§ 28a FinStrG). Diese Bestimmung regelt die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden in weitgehender Übereinstimmung mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (vgl. die Erläuterungen zur Regierungsvorlage 1187 BlgNR 22. GP 26). Nach der Rechtsprechung…