…insbesondere die Schwere der Tat, das Gewicht der Pflichtverletzung oder des Sorgfaltsverstoßes, die Folgen der Tat, das Verhalten des Verbandes nach der Tat, und andere im Gesetz genannte Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Demnach könne insbesondere durch entsprechendes Nachtatverhalten in dem Sinn, dass der Verband Maßnahmen setze…
…Spruchsenates - als beendet anzusehen. Wird ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten als Unterlassungsdelikt gewertet, welches nicht zu einem deliktischen Erfolg geführt hat, so beginnt die Verjährung der Strafbarkeit des Finanzvergehens mit dem Zeitpunkt, in welchem - siehe oben - das deliktische Verhalten vom Täter beendet worden ist (hier: im…
…April 2012 nachgereicht, wobei die Zahllast mit einem am Abgabenkonto - infolge der verheimlicht gewesenen Vorauszahlungen - bestehenden Guthaben verrechnet werden konnte (Abgabenkonto). Ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des A ist nicht erkennbar. Der Umstand, dass für Jänner 2012 und den folgenden Monat sehr wohl, wenngleich teilweise nur…
…strafrechtlich relevante Gläubigerbevorzugung gewesen wäre, so ist dem zu entgegnen, dass er sehr wohl abgabenrechtlich verpflichtet war, diese Abgaben zu entrichten. Jedenfalls hätte der Bf. es in der Hand gehabt, die zeitgerechte Meldung der gegenständlichen Abgaben zu veranlassen und so ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten auszuschließen…
…anerkannt ist. Diese nachvollziehbaren Gedankengänge des Geschäftsführers über einen Vorgang, an dessen Entstehung ihn absolut keine Schuld trifft, in ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten umzudeuten, ist denkunmöglich und stellt nur einen untauglichen Versuch der Prüferin dar, eine Betrugsabsicht zur Begründung der Vorsteuerkürzung zu konstruieren. Hinsichtlich der…
…Umsatzsteuer unterlägen. Der Beschuldigte bekämpft das Erkenntnis des Spruchsenates in seiner Gesamtheit. Er bestreitet insbesondere, ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten gesetzt zu haben, und bringt im Wesentlichen vor, dass weder objektiv noch subjektiv der Tatbestand der Abgabenhinterziehung erfüllt sei. Weiters wird in der Beschwerde ausgeführt, dass…
…ist somit die Feststellung zu treffen, dass dem Beschuldigten kein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten in Form des bedingten Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit anzulasten ist. Die zum Fehlen der subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen gründen sich primär auf den äußerst guten Eindruck, den der Beschuldigte für den Spruchsenat…
…einzugehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes im Rahmen des Ermessens keine Nachsicht zu gewähren sein wird, wenn der infrage stehende Abgabenrückstand entscheidend auf ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist (vgl. VwGH 6.2.1990, 89/14/0285). Bei…
…ihm gegenüber im Zuge einer Besprechung erwähnt wurde, man überlege sich, zu überprüfen, ob eventuell neben den verdeckten Ausschüttungen auch noch ein anderes finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen könnte, habe sich der Beschuldigte bereit erklärt, die entsprechenden Kontoauszüge vorzulegen, wenn ihm im Gegenzug die Straffreiheit versprochen…
…gegenüber im Zuge einer Besprechung erwähnt worden sei, man überlege sich, zu überprüfen, ob eventuell neben den verdeckten Ausschüttungen auch noch [ein] anderes finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen könnte, erklärte sich der Beschuldigte bereit, die entsprechenden Kontoauszüge vorzulegen, wenn ihm im Gegenzug die Straffreiheit versprochen würde…
…in der Kanzlei der N & N Steuerberatungsgesellschaft mbH von einem Organwalter der Abgabenbehörde (wohl vom Außenprüfer) eine finanzstrafrechtliche Relevanz der eventuell unterbliebenen Versteuerung von Ausschüttungen thematisiert worden, wobei angedeutet wurde, dass eventuell auch noch ein anderes finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen könnte (Bericht an die Staatsanwaltschaft…
…übermittelt, sodass die Voranmeldung mit einer ausgewiesenen Zahllast von € 726,05 rechtzeitig am 17. April 2017 übermittelt worden ist (Abgabenkonto). Ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des A liegt nicht vor. 15.8. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2017 wäre A verpflichtet gewesen, bis zum 15. Mai…
…Voranmeldung mit einer ausgewiesenen Zahllast von € 726,05 rechtzeitig am 17. April 2017 übermittelt worden ist (Abgabenkonto). Ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des B bzw. der A-KG liegt nicht vor. 16.9. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2017 wäre B als Entscheidungsträger der A-KG…
…und daher nicht erschwerend als Vorstrafe zu berücksichtigen ist, hat der Bf. sein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten unverändert beibehalten und ignoriert beharrlich über ein Jahrzehnt jede monatliche Zahlungsverpflichtung von Selbstberechnungsabgaben, daher ist von einem hohen Verschuldensgrad auszugehen. Mildernd ist auch die weitere von der Amtsbeauftragten vorgetragene…
…Grenze kommt jedoch insbesondere aus generalpräventiven Erwägungen nicht in Betracht: Immerhin hat der Beschuldigte im Ergebnis durch sein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten nunmehr bei der Republik Österreich wieder rechtswidrige Kredite erzwungen, obwohl er gerade wegen eines solchen Verhaltens im Rahmen einer umfangreichen Außenprüfung kritisiert worden war…
…Die Bilanzen habe sie unterschrieben, wenn sie ihr vom Bf. vorgelegt worden seien. Dieser habe auch den Kontakt zur steuerlichen Vertretung der GmbH gehalten. Der jegliches finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten apodiktisch leugnende Bf. habe, nachdem er angegeben habe, als Angestellter der X-GmbH lediglich für technische…
…haben. Sie habe vielmehr freiwillig den ganzen Sachverhalt offengelegt. Es liege daher keinerlei finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten vor und die nachträgliche Veranlagung für die Jahre 2004 bis 2008 sei unzulässig. Die Beschwerdeführerin brachte durch ihre steuerliche Vertretung im Weiteren vor, das Parteiengehör sei verletzt worden. Es…
…abzuweisen. Aber selbst bei Bejahung einer persönlichen Unbilligkeit wäre im Rahmen der diesfalls zu treffenden Ermessensentscheidung eine Nachsicht nicht vertretbar gewesen. Bei einer Ermessensentscheidung wäre vor allem das bisherige steuerliche Verhalten zu berücksichtigen gewesen. Ist der Abgabenrückstand auf ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten des Nachsichtswerbers zurückzuführen…
…1 FinStrG, im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten eingestellt worden, weil der zur Tatbilderfüllung erforderliche Vorsatz nicht erweislich gewesen sei. Warum nicht etwa zumindest ein finanzstrafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten vorliegen könnte, äußerte sich der Spruchsenat nicht. Bedenklich erschien dem Spruchsenat aber auch, dass…
…Bundesfinanzgericht durchgeführten Prüfung des Sachverhaltes ergab sich schließlich aus den oben dargestellten Gründen, dass sich der bei Erlassung des Verkürzungszuschlagsbescheides möglicherweise bestandene Verdacht auf finanzstrafrechtlich relevantes schuldhaftes Verhalten des Beschuldigten eben nicht bestätigt hat. Zudem ist darauf zu verweisen, dass ein Verdacht im Sinne des …