…dass gegen ihn unter der GZ. qqqqq ein Finanzstrafverfahren [gemeint wohl: ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren] eingeleitet "werde" [worden sei], weil der Verdacht bestünde, er habe im Amtsbereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels vorsätzlich [wohl zusätzlich] als Abgabepflichtiger a) [2015] unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem…
…Übernahme am 17. Mai 2016, wurde der Beschuldigte A in Kenntnis gesetzt, dass gegen ihn ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren wegen des Verdachtes eingeleitet worden war, er habe im Amtsbereich des genannten Finanzamtes als Geschäftsführer der B-GmbH, [FNbbb,] vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder…
…Wiederaufnahme fortgesetzt werden bzw. darf nur unter diesen Voraussetzungen ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet werden. Eine solche förmliche Wiederaufnahme des beendet gewesenen Finanzstrafverfahrens gegen A ist im vorliegenden Finanzstrafakt jedoch nicht dokumentiert. Ebenso sind aus der Aktenlage zum Zeitpunkt der neuerlichen Verfahrenseinleitung am 14. November 2014 …
…22. April 2022, RV/5300007/2018) der Beschuldigte in Kenntnis gesetzt, dass gegen ihn ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren wegen des Verdachtes eingeleitet worden war, er habe im Amtsbereich des genannten Finanzamtes als Geschäftsführer der **D3** GmbH [tatsächlich: **D1** GmbH], vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs…
…finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren…
…B 92/88), andererseits er aber auch gegen die Öffnung seines Bankkontos (weil jetzt gegen ihn ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eröffnet worden ist) kein Rechtsmittel erheben konnte. Diese Diskrepanz hat aber in jüngster Zeit durch das Verblassen des Bankgeheimnisses als hohes Rechtsgut und solcherart als besondere…
…dass bis zum genannten Konkurseröffnungszeitpunkt für den Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum 11/2010 weder eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) eingereicht, noch die mit € 32.767,99 ermittelte Umsatzsteuervorauszahlung (UVZ) entrichtet worden sei. Ein diesbezüglich durchgeführtes finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren (Einleitungsbescheid vom 4. April 2011) habe ergeben, dass sich der Beschuldigte…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. Dezember 2010 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als Verantwortlicher (StNr. Y ) im Bereich…
…März 2007 ist gegen A beim Finanzamt Salzburg-Land unter der StrNr. 093/2006/00304-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren wegen des Verdachtes eingeleitet worden, sie habe als Geschäftsführerin und sohin Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der B-GmbH mit Sitz in ddd vorsätzlich betreffend den Zeitraum…
…Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25. November 2009 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde [erster Instanz] gegen die Beschwerdeführerin zur StrNr. ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass diese als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der A-KG im Bereich des Finanzamtes…
…finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren…
…Finanzstrafbehörde) vom 29. September 2020 wurde die A-GmbH in Kenntnis gesetzt, dass gegen sie unter der GZ. qqqqq ein Finanzstrafverfahren [gemeint wohl: ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren] "eingeleitet werde" [besser wohl: anhängig sei], weil der Verdacht bestünde, es hätten B als Geschäftsführer bzw. als Wahrnehmender der…
…finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren…
…79 Abs. 3 FinStrG können im finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahren die übrigen Aktenstücke vorläufig von der Einsichtnahme ausgeschlossen werden, wenn besondere Umstände befürchten lassen, dass durch eine sofortige Kenntnisnahme die Untersuchung erschwert werden könnte; die Einsichtnahme ist jedoch noch vor Abschluss des Untersuchungsverfahrens zu gestatten. In gleicher…
…finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren…
…finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren…
…finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren…
…finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren…
…finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren…
…finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) ein dann Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren…