…Russland. Eine Besteuerung erfolge im Ansässigkeitsstaat, es sei denn, es bestehe eine feste örtliche Einrichtung in Österreich. Die X GmbH habe 2002 ihren Sitz von Klagenfurt nach Wien verlegt. Der Bf habe seine Tätigkeit aufgrund der in den vorhergehenden Absätzen angeführten Aktivitäten in Österreich ausgeführt…
…Arbeitgebers besteht. Als Betriebsstätte für Zwecke des Steuerabzuges vom Arbeitslohn gilt gemäß § 81 EStG 1988 jede vom Arbeitgeber im Inland für die Dauer von mehr als einem Monat unterhaltene feste örtliche Anlage oder Einrichtung, wenn sie der Ausübung der durch den Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient;…
…Arbeitgebers besteht. Als Betriebsstätte für Zwecke des Steuerabzuges vom Arbeitslohn gilt gemäß § 81 EStG 1988 jede vom Arbeitgeber im Inland für die Dauer von mehr als einem Monat unterhaltene feste örtliche Anlage oder Einrichtung, wenn sie der Ausübung der durch den Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient;…
…die termingerechte Abfuhr der einbehaltenen Beträge an das Finanzamt der Betriebsstätte haftet. Die Lohnsteuerabzugspflicht ist auch für ausländische Arbeitgeber vorgesehen, wenn sie in Österreich für die Dauer von mehr als einem Monat über feste örtliche Einrichtungen verfügen. Die Haftung gemäß § 82 EStG 1988 ist ausgeschlossen…
…nicht. Das Gesetz sieht daher vor, dass ausländische Arbeitgeber (nur dann) einer inländischen Lohnsteuerabzugsverpflichtung unterliegen, wenn sie in Österreich für die Dauer von mehr als einem Monat über feste örtliche Einrichtungen (ZB über einen Büroraum) verfügen. Wie aus § 47 Abs. 1 erster Satz EStG hervorgeht…
…Festzuhalten war, dass die Lohnsteuerabzugspflicht auch für ausländische Arbeitgeber gegeben ist, wenn diese in Österreich für die Dauer von mehr als einem Monat über feste örtliche Einrichtungen verfügen. Auch in der privaten Wohnung eines Mitarbeiters kann eine Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens gelegen sein (vgl. Bernold…
…am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates an das Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuerabzugspflicht ist auch für ausländische Arbeitgeber vorgesehen, wenn sie in Österreich für die Dauer von mehr als einem Monat über feste örtliche Einrichtungen verfügen. Fehlt es an einer Betriebsstätte des Arbeitgebers, sind die…
…das Finanzamt der Betriebsstätte haftet. Die Lohnsteuerabzugspflicht ist auch für ausländische Arbeitgeber vorgesehen, wenn sie in Österreich für die Dauer von mehr als einem Monat über feste örtliche Einrichtungen verfügen. Auch in der privaten Wohnung eines Mitarbeiters kann eine Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens gelegen sein…
…Abs. 5 und Abs. 6 geleistet werden. Eine Zuwendung an einen Empfänger, der keine feste örtliche Einrichtung im Inland unterhält, ist durch den Zuwendenden auf Verlangen der Abgabenbehörde durch Vorlage eines Beleges nachzuweisen. Dieser Beleg hat jedenfalls zu enthalten den Namen der empfangenden Körperschaft, den…
…unternehmerischen Handlungen, die zur Begründung einer Betriebsstätte erforderlich sind, sind umso geringer, je mehr sich die eigentliche unternehmerische Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung vollzieht (VwGH 12.12.1995, 94/14/0060). Zieht man aus diesem Erkenntnis einen Umkehrschluss kommt man zum Ergebnis, dass wenn…
…sowie der "Miinjeni Women Organization" (€ 235,00) um begünstigte ausländische Organisationen handle, welche über keine feste örtliche Einrichtung in Österreich verfügen würden und daher nicht zur Sonderausgaben-Datenübermittlung verpflichtet seien. Gemeinsam mit der Beschwerde wurden diverse Schriftstücke betreffend die nicht anerkannten Spenden vorgelegt. Mit…
…3 Z 2a, Z 4 bis 6, Abs 4a, Abs 5 und Abs 6 geleistet werden. Die Sätze 2 bis 6 dieser Bestimmung ("Zuwendungen an Empfänger ohne feste örtliche Einrichtung"), wie auch die Sätze 7 bis 8 ("Zuwendungen, denen eine Gegenleistung gegenübersteht") und Satz 9. (…
…Art der dort ausgeübten Tätigkeit zu entscheiden (Bendlinger in Aigner/Kofler/Tumpel, DBA² Art 5 Rz 45). In diesem Sinne hat auch die Finanzverwaltung "eine dauerhafte Verfügungsberechtigung" über eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, also eine (Mit)verfügungsmacht im Unterschied zu einer bloßen Mitbenutzungsmöglichkeit (vgl…
…Art der dort ausgeübten Tätigkeit zu entscheiden (Bendlinger in Aigner/Kofler/Tumpel, DBA² Art 5 Rz 45). In diesem Sinne hat auch die Finanzverwaltung "eine dauerhafte Verfügungsberechtigung" über eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, also eine (Mit)verfügungsmacht im Unterschied zu einer bloßen Mitbenutzungsmöglichkeit (vgl…
…Weiters führt der Beschwerdeführer an, dass der Unternehmer zur Begründung einer Betriebsstätte, mit einer gewissen Dauerhaftigkeit über eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung für die Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit verfügen müsse. Die bloße Mitbenützungsmöglichkeit an Räumen sei noch keine Betriebsstätte. Das Kinderzimmer würde primär vom…
…zu welchen auch Spendenzahlungen gehören: „1. Beiträge und Zuwendungen an einen Empfänger, der eine feste örtliche Einrichtung im Inland unterhält, sind nur dann als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn dem Empfänger Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum des Leistenden bekannt gegeben werden und eine Datenübermittlung gemäß…
…Tz 1) eingestuft. Somit sind die in Österreich an das österreichische Unternehmen ***5*** ausgeführten Vermittlungsleistungen in Österreich steuerbar und steuerpflichtig. Gemäß § 29 BAO ist eine Betriebsstätte im Sinn der Abgabenvorschriften jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 31)…
…Begründend wurde ausgeführt: Anknüpfungspunkt für ein Besteuerungsrecht aus innerstaatlicher Sicht ist das Vorhandensein einer Betriebsstätte. Gem. § 29 BAO ist eine Betriebsstätte jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes dient. Als Betriebsstätte dient insbesondere die Stätte, an der sich die Geschäftsleitung befindet…
… 18 Abs. 8 Z 1 EStG 1988 sind Beiträge und Zuwendungen an einen Empfänger, der eine feste örtliche Einrichtung im Inland unterhält, nur dann als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn dem Empfänger Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum des Leistenden bekannt gegeben werden und eine Datenübermittlung…
…nbsp; | geleistet werden. | | Eine Zuwendung an einen Empfänger, der keine feste örtliche Einrichtung im Inland unterhält, ist durch den Zuwendenden auf Verlangen der Abgabenbehörde durch Vorlage eines Beleges nachzuweisen. Dieser Beleg hat jedenfalls zu enthalten den Namen der empfangenden Körperschaft, den…