…von Appartements 2006 und 2007,2008 an Fremde; Verbuchung der Appartements im Jahresabschluss 2006 als Umlaufvermögen „fertige Erzeugnisse“). Bei den Um- und Nachbuchungen anlässlich der Erstellung des Jahresabschlusses betreffend 2007 änderte die Bf die Verbuchung betreffend die Appartements. Diese wurden nunmehr in der Bilanz 2007…
…hatten, ergibt sich auch aus dieser Differenz eine ungeklärte Fehlmenge von 8.070 Tonnen Silage. Vom BFG wird auf Grund der eindeutigen Unrichtigkeit des bilanzierten Lagerbestandes zum 31.12.2006 eine Erhöhung des Umlaufvermögens „Fertige und unfertige Erzeugnisse“ nach den bisherigen von den Bf. gewählten…
…der EDV-Kassa unterschiedliche Beträge gebucht worden. Im Nachschauzeitraum (1/15-12/15) sei ein Kassafehlbetrag festgestellt worden. - Die Buchungen „Bestandsveränderungen“ am Konto „fertige und unfertige Erzeugnisse“ hätten nicht vollständig aufgeklärt werden können. - Am Konto Sozialaufwand seien Restaurantrechnungen vorhanden, die an Samstagen und Sonntagen besucht…
…in den Inventuren ausgewiesen, zu beurteilen. Insbesondere die Eröffnungsbilanzberichtigung zum 1.1.2006 zur Verminderung des Erntelagerbestandes (Bilanzposten: Fertige u. unfertige Erzeugnisse) von € 224.000 auf € 78.470 und die Erlösverminderung zum 31.12.2006 um € 178.500, betreffend die Ausgangsrechnung vom…
…Prüfung der Jahre 2006 bis 2008 nicht übernommen. Das wirkt sich auf Grund des Bilanzzusammenhanges beim Betriebsvermögensvergleich insoweit aus, als von der BP das Umlaufvermögen „Fertige und unfertige Erzeugnisse“ zum 31.12.2008 um € 28.840 niedriger bewertet wurde (lt. Bf. € 253.170…
…nicht bearbeitet worden sind: vielmehr legt die in den Mill Test Certificates geführte Bezeichnung als "Motherpipes (redraw hollows)" die Annahme nahe, dass die Mutterrohre noch einer weiteren Bearbeitung bedurften, um als Fertigerzeugnisse unmittelbar verwendet werden zu können. Hiefür spricht (so richtig Finanzgericht Düsseldorf, Urteil S…
…somit Anmelderin gem. Art. 5 Nr. 15 UZK) im Feld 33 der genannten Zollanmeldungen handelte es sich bei diesen Erzeugnissen um Waren der Position 6108 2200 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN). Das sind Slips und andere Unterhosen aus Chemiefasern, gewirkt oder gestrickt. Für diese Waren…
…handle. Der im Produkt enthaltene Grünteeextrakt diene ausschließlich aromatischen Zwecken. Zudem entspreche das fertige Getränk nicht den lebensmittelrechtlichen Definitionen von Teegetränken laut dem Codexkapitel B13 des Österreichischen Lebensmittelbuches, da es nicht den Mindestgehalt von 1,2 g/L Teeextrakt im Fertiggetränk aufweist. Das Produkt sei…
…oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen), wies das Zollamt Wien mit diesen sieben verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) die betreffenden Erzeugnisse der Position 7607 2010 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zu. Unter dieser Position werden Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch…
…Anmelderin gem. Art. 5 Nr. 15 UZK) im Feld 33 der Zollanmeldung handelte es sich bei diesen Erzeugnissen um Waren der Position 6208 9900 99 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - darunter fallen Slips und andere Unterhosen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, aus…
…c) Beratung und Planung solcher Anlagen in anderen Industrieunternehmen; d) Apparate- und Maschinenbau; und e) Vertrieb dieser oder ähnlicher Erzeugnisse im Eigen- und Agenturhandel" ausgewiesen. Die Bf. schloss mit Werkverträgen Nr 001/11 vom 25.08.2011, Nr 001/12 vom 31.08.2012 und…
…Art. 5 Nr. 15 UZK) im Feld 33 der beiden Zollanmeldungen handelte es sich bei diesen Erzeugnissen einerseits um Waren der Position 6108 2200 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - darunter fallen Slips und andere Unterhosen aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern…
…Da sich das Einreihungsergebnis nicht mit der Rechtsansicht der deutschen Zollverwaltung deckt, trug Letztere die Frage der zolltarifarischen Einreihung derartiger Erzeugnisse an den Ausschuss für den Zollkodex in Brüssel heran. Nach der dort geführten Diskussionen erkannte das Zollamt Österreich letztlich, dass die beiden o.a…
…5 Nr. 15 UZK) im Feld 33 der beiden Zollanmeldungen handelte es sich bei diesen Erzeugnissen um Waren der Position 6208 9900 99 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - darunter fallen u.a. Slips für Frauen oder Mädchen aus anderen Spinnstoffen - mit einem Zollsatz von 12,00…
…mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl, andere als Präzisionsstahlrohre, nicht für zivile Luftfahrzeuge) angemeldet. Eine von der Abfertigungsbeamtin veranlasste Überprüfung der Richtigkeit der zolltarifarischen Einreihung dieses Erzeugnisses durch die Steuer- und Zollkoordination, Technische Untersuchungsanstalt, führte zum Ergebnis, dass die Ware unter die Position 7306…
…Alkohol ausschließlich durch Gärung entstanden ist bzw. dass ein Zwischenerzeugnis bei Zutreffen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen dann vorliegt, wenn der im fertigen Erzeugnis enthaltene Alkohol nicht ausschließlich durch Gärung entstanden ist, weil dem Wein beispielsweise alkoholhaltige Aromen zugesetzt wurden, bereits leicht und eindeutig aus dem…
…Art. 5 Nr. 15 UZK) im Feld 33 der genannten Zollanmeldungen handelte es sich bei diesen Erzeugnissen um Waren der Position 6208 9900 99 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - darunter fallen u.a. Slips für Frauen oder Mädchen aus anderen Spinnstoffen, nicht gewirkt - mit einem Zollsatz…
…Lieferfirma ***10*** von denjenigen der Lieferfirma ***11*** in der Oberflächenstruktur unterscheide. Das Erzeugnis weise eine reliefartige Oberfläche mit eingeprägten Wellungen und eine Dicke von 0,46 mm auf. Es sei daher im Jahre 2021 der Warennummer 3920 10 8930 zuzuordnen gewesen (siehe auch ETOS-Untersuchungsbefund …
…L 20 vom 24. Jänner 2006, wurde das Protokolls Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen geändert. Gemäß Art. 22 Abs. 1 lit. b des genannten Protokolls…
…für eine Einreihung als Anlagen aus getrennten Einzelelementen nicht vor. Denn das entscheidende Kriterium für die Tarifierung der Waren nach der Kombinierten Nomenklatur ist in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Erzeugnisse in dem Zustand zu suchen, in dem sie zur Zollabfertigung gestellt werden (EuGH…