…sondern der tatsächliche Inhalt der Vereinbarungen zwischen den Parteien zu ermitteln ist10. 2.4. Fehlender subjektiver Bereicherungswille nach § 3 ErbStG bei der gebotenen "Gesamtschau der logisch miteinander im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen" Der vorliegende Sachverhalt ähnelt in weiten Teilen dem vom UFS Wien mit Erkenntnis vom…
…anderen Ansätzen führen können, wird hier im Detail nicht eingegangen, da letztlich für dieses Erkenntnis nicht die Richtigkeit eines Wertansatzes sondern das Fehlen oder Vorliegen eines subjektiven Bereicherungswillens entscheidend ist. Aufgrund der späteren Auswirkung auf die Begründung dieses Erkenntnisses wird aber festgehalten, dass bei der…
…Verpflichtung erfüllt werde. Da diese Zahlung zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche gemäß § 951 ABGB erfolge, sei diese Zahlung nicht von einem subjektiven Bereicherungswillen der Bf getragen. Daher liege durch diese Zahlung an den Pflichtteilsberechtigten keine der Kapitalertragsteuer unterliegende Zuwendung im Sinne des § 27 Abs. 5 Z…
…Der Beschuldigte habe bewusst gleichgültig gehandelt. Bei der Strafbemessung wurde als erschwerend kein Umstand, als mildernd aber die bisherige [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit, der Umstand eines [länger] zurückliegenden Tatzeitraumes und ein fehlender Abgabenausfall berücksichtigt. B. In der erwähnten, zuvor am 18. November 2014 abgehaltenen mündlichen Verhandlung hatte…
…Bereicherungswillen auf Seiten der Bf. Eine der Voraussetzungen für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Ausschüttung ist eine subjektive, auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft. Nun hat es der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt als zulässig angesehen, aus den Umständen des betreffenden Falles auf die [auch fehlende…
Die Außenprüfung über die Jahre 2010-2013 wurde im Dezember 2014 begonnen und im Herbst 2018 beendet. Zu diesem Zeitpunkt war für die Jahre vor 2008 absolute Verjährung eingetreten (§ 209 Abs 3 BAO), für die Jahre 2008 und 2009 sind nach Erlassung der Abgabenbescheide (2010…
…wurde dadurch ohne Zweifel bereichert. Zu den weiteren, in diesem Verfahren für das Fehlen der Bereicherungsabsicht der Zuwendenden, geltend gemachten Gründen ist zu erwägen: Die Annahme des Bereicherungswillens ist bei Zuwendungen an einem (kraft Gesetzes erbberechtigten) Angehörigen im Besonderen gerechtfertigt, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen…
…Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergibt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen sind gemäß § 23 Abs 1 ErbStG für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch…
…die Bf. bei Kenntnis akzeptiert worden wäre. Zwar werde das Handeln des Geschäftsführers regelmäßig der Körperschaft zugerechnet, jedoch würde die fehlende Anteilseignerschaft dem Vorlegen einer verdeckten Gewinnausschüttung entgegenstehen. Auch wenn sich ein Nichtgesellschafter aufgrund seiner Einflussmöglichkeiten zu Lasten der Gesellschaft widerrechtlich bereichern würde, würde es…
…den Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlten Darlehensbeträge laut Verrechnungskonto seien fremdüblich zu verzinsen. Der fehlende Ertrag werde in den Jahren 2009-2011 dem Gewinn der Gesellschaft als verdeckte Ausschüttung hinzugerechnet und unterliege beim Gesellschafter-Geschäftsführer der KESt. Die Zinsen werden wie im Umkehrfall mit fünf Prozent angesetzt…
…als Erlös buchte, wurde seitens der belangten Behörde der Erlös als steuerneutrale Einlage nicht anerkannt und im Gegenzug der fehlende Ertrag als verdeckte Ausschüttung hinzugerechnet und für den an die Gesellschafterin geflossenen Vorteil der GmbH mittels Haftungsbescheiden KESt vorgeschrieben. Vom Verwaltungsgericht aufgefordert, Unterlagen zu der…
…im Schätzungswege ermittelten Pauschalbeträgen keineswegs ordnungsgemäßen Inventuren. Tz 02 Sicherheitszuschlag Wörtlich findet sich wie folgt ausgeführt: "Im gegenständlichen Fall wurden einerseits keine tatsächlichen "Schwarzumsätze" nachgewiesen, andererseits wurden bereits bei der Vorprüfung (AB 124074/09) folgende Mängel festgestellt: fehlende Grundaufzeichnungen (Pauschalrechnungen konnten nicht nachvollzogen werden); Kalkulationsdifferenzen…
…oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden (vgl. Doralt, EStG 16 (1.1.2013) § 27 Tz 278). Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung, der durch ihre Organe gebildet wird, voraus (vgl. Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht 2 II/520…
…unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewann werden.3 Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung, der durch die Organe gebildet wird…
…mitChr.L. Gespräche geführt um eine Sanierungsquote in Höhe von knapp 15% erreichen zu können. Aufgrund der oben genannten Entstehungsgründe und der gesetzten nachvollziehbaren Maßnahmen in Verbindung mit der Tatsache, dass ein persönlicher Bereicherungswille des ehemaligen Geschäftsführers nicht vorlag, sondern eine Krankheit (Spielsucht), gehen wir…
…100.000 werden mit [...] Gespräche geführt um eine Sanierungsquote in Höhe von knapp 15% erreichen zu können Aufgrund der oben genannten Entstehungsgründe und der gesetzten nachvollziehbaren Maßnahmen in Verbindung mit der Tatsache, dass ein persönlicher Bereicherungswille des ehemaligen Geschäftsführers nicht vorlag, sondern eine Krankheit (Spielsucht)…
…0149). Der Alleingesellschafter sei auch Geschäftsführer, und als solcher hätte ihm der fehlende Ertrag in Bilanz und GuV 2009 der Bf auffallen müssen. Ihm sei die Zuwendung bewusst gewesen, und er habe nichts dagegen unternommen. In der mündlichen Verhandlung wurde ergänzend vorgebracht: seitens der Bf…
…0149). Der Alleingesellschafter sei auch Geschäftsführer, und als solcher hätte ihm der fehlende Ertrag in Bilanz und GuV 2009 der Bf auffallen müssen. Ihm sei die Zuwendung bewusst gewesen, und er habe nichts dagegen unternommen. In der mündlichen Verhandlung wurde ergänzend vorgebracht: seitens der Bf…
…eine Legaldefinition des Zuwendungsbegriffes nicht existiert. Die Finanzverwaltung stützt sich bei Ihrer Rechtsansicht auf die StiftR 2009 [Rz 213 und 223]: … a) Fehlende Beschlussfassung des Stiftungsvorstandes Sollte hingegen - entgegen den Ausführungen unter Pkt.1.1 - davon auszugehen sein, dass auch das herauszugebende Vermögen der…
…Mandant gewusst hätte, dass ihm der Anspruch nicht zusteht, hätte er die Beihilfe keinesfalls bezogen. Auf einen Bereicherungswillen ist es ihm nicht angekommen, zudem er die gesamte Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag in guter Absicht im Wege eines, weit über den gesetzlichen Unterhalt hinausgehenden, freiwilligen Unterhalts…