…scheint folgender Text auf: „Mit der Einlösung dieses Bons schließen Sie mit Bf., Adrese-alt, gemäß Paragraph 1267 ABGB einen Glücksvertrag für ein Quizspiel mit Gewinnmöglichkeit! Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“. Bei den Quizomaten handelt es sich daher lediglich um den Zugang zu einem Spiel im…
…für Wien Nr. 56/2005 idgF., für das Halten von sechs Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit im Betrieb L-Games in Adr1, für den Monat Jänner 2016 Vergnügungssteuer im Betrag von 8.400,00 EUR vor. Gleichzeitig wurde gemäß § 135 BAO wegen unterlassener Anmeldung der Spielapparate ein…
… Klang, ABGB IV/12, 3ff; Schwimann, ABGB3 [2006] § 1055 ABGB, Rz 1 Rz 5; Larenz, Methodenlehre, 430; o.V., Der Entgeltsbegriff beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit, FJ 1988, 101; Fellner, Grunderwerbsteuer, § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG, Rz 63, Rz 37) und einzubeziehen, dass die § 28…
… seitens der belangten Behörde, dass die Unterscheidung in Glücks- und Geschicklichkeitsspiele für die Vergnügungssteuer unbeachtlich sei, weil es auf die Gewinnmöglichkeit ankomme (Verweis auf VwGH 99/15/0046, 2004/15/0030, 89/17/0180) und dass den anderen Gesamtschuldner des selben Verfahrens betreffend mittlerweile ein…
…5, 14 oder 21 GSpG in Wien gehaltenen Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Geld oder Geldeswert der Vergnügungssteuer unterliegen würden. Fristgerecht stellte der rechtsfreundliche Vertreter der beschwerdeführenden Gesellschaft Vorlageanträge. Zu der antragsgemäß durchgeführten mündlichen Verhandlung erschien trotz ordnungsgemäß ausgewiesener Ladung kein Vertreter der beschwerdeführenden Gesellschaft. Der…
…Programm herbeigeführte Gewinnkombination durch Ungeschicklichkeit nicht zu erkennen oder nicht rechtzeitig anzuhalten, also den Einsatz trotz eingetretener Gewinnmöglichkeit doch noch zu verlieren… Mit Vorhalt vom 04.12.2015 forderte die belangte Behörde die H-GmbH und die Bf. 2 (idF.: Bf.) unter Verweis auf…
…also den Einsatz trotz eingetretener Gewinnmöglichkeit doch noch zu verlieren. Die Entscheidung über das Spielergebnis hing bei allen diesen Spielen somit jedenfalls vorwiegend vom Zufall ab… Die belangte Behörde forderte mit Vorhalt vom 02.11.2015 die A GmbH und mit Schreiben vom 27…
…in ***3***, gehaltenen und als Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit verwendeten vier Internetterminals für den Monat November 2015 mit dem Betrag von 5.600 Euro zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Der Sachverhalt gründet sich auf die aktenkundigen Feststellungen der Finanzpolizei, insbesondere den Aktenvermerk der Finanzpolizei…
… Klang, ABGB IV/12, 3ff; Schwimann, ABGB3 [2006] § 1055 ABGB, Rz 1 Rz 5; Larenz, Methodenlehre, 430; o.V., Der Entgeltsbegriff beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit, FJ 1988, 101; Fellner, Grunderwerbsteuer, § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG, Rz 63, Rz 37) und einbeziehen, dass die § 28…
… der geldwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers bildet das Entgelt für diesen Umsatz. (s.a. O.A., Der Entgeltsbegriff beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit, FJ 1988, 101). In Anlehnung an die Rechtsgeschäftsgebühr für den Hoffnungskauf, Grunderwerbsteuer, Gesellschaftsteuer sowie Umsatzsteuer kann als…
… Klang, ABGB IV/12, 3ff; Schwimann, ABGB3 [2006] § 1055 ABGB, Rz 1 Rz 5; Larenz, Methodenlehre, 430; o.V., Der Entgeltsbegriff beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit, FJ 1988, 101; Fellner, Grunderwerbsteuer, § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG, Rz 63, Rz 37) und einbeziehen, dass die § 28…
… Klang, ABGB IV/12, 3ff; Schwimann, ABGB3 [2006] § 1055 ABGB, Rz 1 Rz 5; Larenz, Methodenlehre, 430; o.V., Der Entgeltsbegriff beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit, FJ 1988, 101; Fellner, Grunderwerbsteuer, § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG, Rz 63, Rz 37) und einbeziehen, dass die § 28…
… Klang, ABGB IV/12, 3ff; Schwimann, ABGB3 [2006] § 1055 ABGB, Rz 1 Rz 5; Larenz, Methodenlehre, 430; o.V., Der Entgeltsbegriff beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit, FJ 1988, 101; Fellner, Grunderwerbsteuer, § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG, Rz 63, Rz 37) und einbeziehen, dass die § 28…
…da es darauf ankomme, ob eine Gewinnmöglichkeit bestehe; weiters wurde ein aktueller Kontoauszug vorgelegt. Über die Beschwerde wurde erwogen Beweis wurde erhoben durch das Beweisverfahren in der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem BFG und der Einsichtnahme in den Verwaltungsakt der belangten Behörde. Demnach steht folgender…
…keine Möglichkeit gezielt Einfluss auf das Zustandekommen gewinnbringender Symbolkombinationen zu nehmen, weswegen das Spielergebnis vorwiegend vom Zufall abhängig war. Dass die Apparate mit Gewinnmöglichkeit zur Unterhaltung und zum Zeitvertreib verwendet würden, bedürfe wohl keiner Erläuterung. Auf Grund der finanzpolizeilichen Erhebungen und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…Berufungs/Beschwerde-)Verfahren ausreichend Gelegenheit zugekommen ist, zu den Feststellungen und Beweiswürdigungen des Finanzamtes und des Bundesfinanzgerichtes Stellung zu nehmen, seiner Ansicht nach fehlende entscheidungswesentliche Sachverhalte bzw. Vorbringen nachzureichen sowie unterlassene Beweiserhebungen zu beantragen (siehe hierzu u.a. auch die Vorhalte zur Vorbereitung des Erörterungsgespräches…
…eine vom Gesetzgeber fixierte Größe. Zahlungen gemäß § 25 Abs. 3 GSpG werden ausdrücklich nicht genannt. Damit ist der Fall an sich schon entschieden. Die Bf. machte allerdings noch das Fehlen eines Korrekturmechanismus (z.B. § 17 GrEStG, § 9 VersStG uvam) geltend. Diese angesprochenen Korrekturmechanismen beziehen sich…
…VStG für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Bf.GmbH (als Aufsteller und Eigentümer) bis zum 30.08.2016 unterlassen, die im Betrieb in Adresse1, gehaltenen Spielapparate mit virtuellen Walzenspielen und Gewinnmöglichkeiten mit den Seriennummern Nr1, Nr2, Nr3, Nr4 und Nr5 für…
…die im Betrieb in Adresse1^, gehaltenen vier als Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit verwendete PCs der Type "X." für den Monat November 2015 mit dem Betrag von jeweils € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Er habe dadurch die Vergnügungssteuer für diesen Monat…
…Februar 2016 betreffend - Vorschreibung der Vergnügungssteuer für die Monate 11/2015 und 12/2015 für das Halten von vier Spielapparaten in Form von PC's mit Gewinnmöglichkeiten im Betrieb "***1***" in Wien im Betrag von € 11.200,00, - Festsetzung eines Verspätungszuschlages in Höhe von…