BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache der ehemaligen Gesellschafter der atypisch stillen Gesellschaft ***1*** und ***2***, jeweils ***Bf2-Adr*** nunmehr ***28***, vertreten durch ***16*** Steuerberatungs-GmbH ,ehemals ***21***, nunmehr in ***25***, weiters in Subvollmacht vertreten durch ***22*** ,Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungsgesellschaft…
…hat er falsche Angaben in Kauf genommen, so hat er sich die Versagung der Anerkennung als Betriebsausgabe selbst zuzuschreiben (VwGH 28.05.1997, 94/13/0230; 28.10.1997, 93/14/0073). Auch der deutsche BFH habe schon längst entschieden, dass die Empfängerbezeichnung die Finanzbehörde…
…der Post mit einem roten Datumsstempel gekennzeichnet habe, sei er von diesem Datum ausgegangen und nicht von der unscheinbaren Kennzeichnung auf der Rückseite des Kuverts. „Sie“ hätten auch das falsche Datum gelesen. Man könne sich nicht vorstellen, wie es ihm an gewissen Tagen gehen würde…
…2025 (mündlich) abgewiesen worden sei. Zusammenfassend brachte er folgende Mängel vor: Tatsachenirrtum: Das Finanzamt habe bei der Bescheidfestsetzung unrichtige und bzw. oder unvollständige Fakten zugrunde gelegt (insbesondere falsche Einnahmen oder Ausgaben), Fehlende Beweiswürdigung: Das Finanzamt habe vorgelegte Beweismittel (Rechnungen, Verträge, etc.) nicht oder nicht ausreichend…
…Abhaltung eines Erörterungstermins erachtet. Im Wesentlichen stützt sich die Beschwerde auf die Stellungnahme vom 21.10.2021 (Verweis auf Beilage samt den dort angeführten Anlagen). Ergänzend wurde noch eingewandt: Die Behörde stütze die Wiederaufnahme in ihrem Bericht vom 29.03.2022 letztlich auf mangelnde Empfängerbezeichnung…
…zu keinen diesbezüglichen Kontrollen gekommen ist. Aus dem Gesagten ergibt sich somit einerseits, dass die gesamten von der Bf. geschilderten Umstände äußerst unglaubwürdig sind und dass die Zollanmeldungen eindeutig falsche Angaben (zumindest hinsichtlich des Empfängers) enthalten und anderseits, dass es der Bf. nicht gelungen ist…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 29. August 2016 gegen die Bescheide des vormaligen Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 29. Juli 2016 betreffend Wiederaufnahme Einkommensteuer 2011 bis 2013 und Wiederaufnahme Umsatzsteuer 2011 bis 2013…
…die Partei zu nennen. Unterbleibt entgegen § 9 Abs 3 ZustellG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung nach § 7 ZustellG ist bei falscher Empfängerbezeichnung nicht möglich (Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht, 341 in Bundesabgabenordnung, Kommentar, 3…
…Bf1*** OG aus zwei natürlichen Personen bestehe, sei gemäß § 6 WiEReG überhaupt keine Meldung erforderlich gewesen. Hier müsse im Register etwas falsch hinterlegt worden sein. Es werde ersucht, die dargelegten widrigen Umstände zu würdigen und den beeinspruchten Bescheid aufzuheben. Die (in materieller Hinsicht eigentlich gar…
…bar erhaltenen Ausgangsrechnungen (samt Zahlungsbestätigungen) nachzureichen, würden insofern die Ausführungen in der Beschwerdebegründung nicht richtig wieder gegeben bzw. falsch interpretiert werden. Man hätte niemals behauptet, dass bei ***Bf1*** die Barzahlung eine gängige Form der Zusammenarbeit gewesen sein würde. Vielmehr gehe schon alleine aus der Formulierung…
…Finanzstrafverfahren scheiterte bereits am Einleitungsbescheid (vgl UFS 30.05.2011, FSRV/0135-W/10, Aufhebung wegen falschen Straftatbestandes). Gegen den neuerlichen Körperschaftsteuerbescheid vom 15.5.2012 erhob die Bf am 5.6.2012 Berufung. Am 14.9.2018 wurde die nunmehr als Beschwerde zu behandelnde…
…162 BAO entsprechende Nennung der Zahlungsempfänger nicht möglich war, geht das zu seinen Lasten (VwGH 9.3.2005, 2002/13/0236). Nach der Judikatur wird dem Ausdruck "verweigern" auch eine ungenaue Empfängerbezeichnung gleichgesetzt (VwGH 27.4.1962, 1656/59). Das Verlangen wäre aber dann rechtswidrig…
…Zeitraum Jänner und Februar 2014 in Form eines Pauschales durch die ***5*** GmbH abgerechnet. Auf den Rechnungen ist die Firmenbuchnummer falsch angegeben. Die Rechnungen wurden bar bezahlt, wobei auf den Kassabelegen kein Tag der Bezahlung angeführt ist. Der Beschwerdeführer gab niederschriftlich am 24.5.2017…
…ihr erwartet (und nicht zu sagen: verlangt) hätte. Zudem liege die Behörde mit diesem Argument, bereits unter rechtlichem Aspekt grundlegend falsch: Wie der VwGH in dieser sehr überzeugenden Entscheidung klargestellt habe, dürfe die rechtliche Existenz einer juristischen Person nicht einmal dann in Frage gestellt werden…
…83). - Die Empfängerbezeichnung muss die Finanzbehörde ohne besondere Schwierigkeiten und ohne Zeitaufwand in die Lage versetzen, den Empfänger zu ermitteln (BFH 22.5.1968 I 59/65). - Die Nennung bloß des Familiennamens VwGH 25.11.1992, 89/13/0043), einer falschen Person VwGH 30.8…
…108 Tz 9). Die durch die falsche Adressierung bedingte Zurücksendung an den Absender durch die Post und die dadurch bedingte Verspätung geht somit zu Lasten des Einschreiters. Die Beschwerde war deshalb als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gem. Art 133 Abs…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache M.H. (Bf.) über die Beschwerde vom 5. August 2013 gegen den Zurückweisungsbescheid des FA Wien 8/16/17 vom 08.07.2013 beschlossen: Die Beschwerde wird nach § 278 Abs. 1 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine…
…mitgeteilt hatte, dass in der Anmeldung, CRN 14AT *****0 INLE7T72, versehentlich ein falscher Importeur eingetragen worden sei, die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 220 Zollkodex (ZK) in Höhe von € 2.815,28 mit und setzte gleichzeitig eine Abgabenerhöhung nach Art. 108 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Bf-Adr, vertreten durch die VertrBf, AdrVertr, über die Beschwerde gegen den Bescheid des FA (jetzt Finanzamt Österreich) vom 27. November 2012 betreffend Kapitalertragsteuer 2009 bis 2011 zu Recht erkannt…
…Mit Bescheid vom 15.10.2013 wies das FA die Beschwerde zurück und führte begründend aus, dass die als Bescheide intendierten Erledigungen aufgrund der Verwendung der falschen Steuernummer - nämlich jener der Rechtsvorgängerin - an eine nicht existente Person gerichtet gewesen wären, weshalb sie gegenüber der Bf…