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BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln; 2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte; 3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 1/2

…Leistung zwar ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Bei Angabe einer falschen Adresse liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug…

BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln; 2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte; 3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 2/2

…GmbH nicht als Scheinrechnungen einer nichtleistenden GmbH, sondern als Rechnungen über tatsächlich von der GmbH erbrachte Leistungen qualifiziert werden würden, dennoch an Hand dieser Rechnungen mangels zutreffender Anschrift des leistenden Unternehmens ein Vorsteuerabzug nicht zulässig gewesen ist. 15. In objektiver Hinsicht liegen daher tatsächlich entsprechende…

BFG RV/7102644/2016Kein Vorsteuerabzug gemäß §12 Abs.1 UStG 1994 wegen nichtgesetzter Überprüfungsmaßnahmen bei Verdacht der Steuerhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2024Teil 1/3

…erbracht worden sei, zu versagen (VwGH 14.01.1991, 90/15/0042). Ebenso gehe der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass eine falsche Anschrift des leistenden Unternehmers kein kleiner, den Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formfehler sei (vgl. zum UStG 1972 z.B. VwGH 24.04.1996, 94/13…

BFG RV/7105210/20151. Die Vermietung von Teilen eines Reihenhauses an die Gesellschafter einer GmbH, die auch ihren Unternehmenssitz an der selben Anschrift hat, ist fremdunüblich und stellt keine wirtschaftliche Tätigkeit dar. 2. Umsatzsteuerrechtlich führt die anteilige nicht unternehmerische Überlassung des Reihenhauses an die Gesellschafter zur privaten Nutzung gem. Art 168a MwStSystRL und gem. § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 zur anteilsmäßigen Nichtabzugsfähigkeit der anlässlich der Anschaffung des Reihenhauses durch die GmbH geltend gemachten Vorsteuerbeträge.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2019Teil 1/2

…Anschrift habe sich auch die Privatwohnung der beiden Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH befunden. Laut Angaben der steuerlichen Vertretung habe die beschwerdeführende GmbH hier lediglich die Garagenmiete und keine weiteren Kosten für Büroräumlichkeiten getragen. Mit 03.01.2014 sei sodann der Unternehmenssitz an die Adresse des…

BFG RV/7100444/2012Verweigerung Vorsteuerabzug wegen fehlender besonderer Rechnungsmerkmale
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2014

…Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die an der angebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vor, die zum Steuerabzug…

BFG RV/7101808/2013Kein Vorsteuerabzug, wenn neben einer Gutschrift des Leistungsempfängers eine (mangelhafte) Rechnung ausgestellt und kein Einvernehmen hergestellt wird.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2017Teil 1/2

…die Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung könne nicht durch Ausstellung einer Gutschrift erfolgen. Selbst wenn eine Gutschrift vorliege, sei aufgrund der falschen Anschrift des Leistungsempfängers ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Mit Eingabe vom 6. Juli 2013 beantragte die Bf. die Entscheidung der Berufung durch die Abgabenbehörde II…

BFG RV/7100114/2011Falsche Adresse auf der Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2014

…Aus der Sicht des Leistungsempfängers fehlt dann eine wesentliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Die fehlende oder unvollständige Rechnung kann nicht durch den Sachbeweis ersetzt werden, dass inhaltlich alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Die Angabe von Name und Anschrift des leistenden Unternehmens dient nicht…

BFG RV/7103332/2016Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs trotz Vorliegens formeller Rechnungsmängel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.12.2019

…13/0001, erkannte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dazu, dass ein Vorsteuerabzug nur aufgrund einer falschen Anschrift des Leistenden in der Rechnung nicht zu versagen ist. Diese Sichtweise der Rechnung als (bloßes) Dokumentations- und Beweismittel findet auch vor allem in der jüngeren Literatur regen Zuspruch (vgl. etwa…

BFG RV/7104949/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2024Teil 1/2

…dass es beim Rechnungsmerkmal der Anschrift darum gehe, den Unternehmer eindeutig identifizieren zu können. Da die Identifikation des leistenden Unternehmens im vorliegenden Fall unstrittig eindeutig möglich war, wären die Bescheide auch unter der Annahme des falschen Sachverhaltes rechtswidrig. Ergänzend werden die obig angeführten Verfahrensmängel aufgezeigt…

BFG RV/7104927/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020Teil 1/2

…dass es beim Rechnungsmerkmal der Anschrift darum gehe, den Unternehmer eindeutig identifizieren zu können. Da die Identifikation des leistenden Unternehmens im vorliegenden Fall unstrittig eindeutig möglich war, wären die Bescheide auch unter der Annahme des falschen Sachverhaltes rechtswidrig. Ergänzend werden die obig angeführten Verfahrensmängel aufgezeigt…

BFG RV/7103086/2011Rechnungsmerkmale und Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.04.2017Teil 2/3

…die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende…

BFG RV/7104860/2014Fehlende Gutgläubigkeit hindert Vorsteuerabzug aus Bauleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2015Teil 1/3

…Ist auf der Rechnung eine falsche Adresse vermerkt, so hindert dies jedenfalls den Leistungsempfänger am Vorsteuerabzug aufgrund eines fehlenden Rechnungsmangels gem. § 11 UStG. Der Name und die Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers müssen eindeutig feststellbar sein. Im Auftrag vom 11.07.2013 zwischen Dö…

BFG RV/7102309/2012Vorsteuerabzug bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.11.2020

…können. Eine Rechnung, die den liefernden oder leistenden Unternehmer mit einer Anschrift kennzeichne, unter welcher dieser Unternehmer zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht oder nur zum äußeren Anschein den Sitz seines Unternehmens habe, berechtige nicht schon zum Vorsteuerabzug. Insofern seien die Bestimmungen des § 11 Abs. 1…

BFG RV/7105867/2016Kein Vorsteuerabzug aufgrund fehlender materieller Voraussetzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2018Teil 1/2

…der Anschrift des leistenden Unternehmers. Zweitens: Es lägen „weitere mangelhafte Rechnungsmerkmale - Datum der Lieferung und der Zeitraum der sonstigen Leistung" vor, auf welche aber aufgrund des schwerwiegenden Mangels von obigem Punkt 1. „nicht weiter einzugehen" sei. Dem unter Punkt 1. angeführten Argument liegt eine falsche…

BFG RV/7104948/2016Kein Vorsteuerabzug bei nicht nachgewiesener Leistung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2024Teil 1/2

…ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt nach traditioneller Sicht bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vor, die zum…

BFG RV/4100125/2013Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerhinterziehung in der Unternehmerkette - Musste der Leistungsempfänger von der Umsatzsteuerhinterziehung wissen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2020Teil 1/2

…dass die ST zumindest seit Ende September 2011 unter der Rechnungsadresse keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat, sodass der Vorsteuerabzug aus danach ausgestellten Rechnungen aus diesem Grund nicht zusteht (fehlendes Rechnungsmerkmal der Anschrift des leistenden Unternehmers, 5 11 Abs 1 Z 1 UStG). Treibstofflieferungen insgesamt netto 20…

BFG RV/7101345/2015Globalschätzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2019Teil 4/18

…zu können müssen die ausgestellten Rechnungen folgende Merkmale gem. § 11 UStG enthalten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Ab 1.7.2006 sind bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10000 € übersteigt…

BFG RV/7103219/2012Rechnungen von Scheinfirmen - kein Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2017

…des angeführten falschen Namen und Adresse des Leistungserbringers einen Mangel in den Formalbedingungen einer Rechnung gem. § 11 UStG 1994 dar. Weiters ist die Leistungsbezeichnung auf den Rechnungen ungenügend. Diese Rechnungen berechtigen gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die Leistungen…

BFG RV/7102820/2011Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2016

…Form - die Vorgaben des § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 erfüllt wurden, kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, da es der Eingangsrechnung jedenfalls an dem in § 11 Abs. 2 UStG 1994 geforderten Hinweis auf sie ergänzende Beilagen mangelt. 3. Anschrift des leistenden Unternehmers In…

BFG RV/7101345/2015Globalschätzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2019Teil 5/18

…der Geschäftsanschrift, eine Änderung des Firmennamens etc. erfolgte, weil beispielsweise erhoben wurde, dass an der angegebenen Adresse kein Hinweis auf eine tatsächliche Tätigkeit der Gesellschaft zu finden war, wenn beispielsweise der Name der vorgeblich die Rechnung ausstellenden und leistenden Gesellschaft falsch geschrieben ist, wenn Gegenverrechnungen…