…existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt (VwGH v. 14.1.1991, 90/15/0042; VwGH v. 24.4.1996, 94/13/0133). Gleiches gilt, wenn die Adresse unrichtig ist (VwGH v…
…1 Z 1 3. Satz UStG 1994 ins Treffen, wobei es im gegenständlichen Fall nicht auf den ‚guten Glauben‘ des Gutschriftsausstellers auf die richtige Adresse des leistenden Unternehmers ankomme, könne doch der gute Glaube eine objektiv fehlerhafte Rechnungsadresse nicht heilen. Die Bf. erstattete mit Schreiben…
…falscher Adresse des leistenden Unternehmers und ungenügender Leistungsbeschreibung geltend, da die Adresse nicht der Wohnadresse des Unternehmers laut zentralem Melderegister entsprach. In den mit dem Vorlageantrag vorgelegten Auftragsübersichten werden die ausgeführten Leistungen detaillierter beschrieben, wobei dem BFG keine Anhaltspunkte vorliegen, die die Ausführung der Leistungen…
…gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung der verfahrensgegenständlichen Rechnungen ist festzuhalten, dass diese nur, für eine Leistungsbeschreibung im Sinne des § 11…
…gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung der verfahrensgegenständlichen Rechnungen ist festzuhalten, dass diese nur, für eine Leistungsbeschreibung im Sinne des § 11…
…Tz 2 L. B. ist neben der unrichtigen UID-Nummer auch eine falsche Adresse angeführt. Das FA stützt sich in diesem Fall auf diese beiden formalen Rechnungsmängel. Auch in diesem Fall steht sowohl die Art der Leistungen fest als auch, dass diese von L. B…
…an dem Rechtsgeschäft beteiligten Unternehmer eindeutig feststellen zu können. Ist auf der Rechnung eine falsche Adresse vermerkt, so hindert dies jedenfalls den Leistungsempfänger am Vorsteuerabzug aufgrund eines fehlenden Rechnungsmangels gem. § 11 UStG. Der Name und die Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers müssen eindeutig feststellbar…
…ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt nach traditioneller Sicht bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vor, die zum…
…angegebenen Adresse nicht existierende Firma aufscheine, selbst dann, wenn die der Rechnung zugrundeliegende Leistung tatsächlich und von einem Unternehmer erbracht worden sei, zu versagen (VwGH 14.01.1991, 90/15/0042). Ebenso gehe der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass eine falsche Anschrift des leistenden Unternehmers kein…
…hinsichtlich der LKW Aufwendungen (Tz 3 des BP-Berichtes) in den streitgegenständlichen Jahren keine Rechnungen vorgelegt wurden, können auch keine Vorsteuerbeträge anerkannt werden. Umsätze gem. § 19 Abs. 1d (Bauleistungen) UStG 1994: Der Grundsatz der Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers wird auch im Bereich des Metallhandels durchbrochen (…
…ausgestellte Rechnung weist eine falsche Adresse des leistenden Unternehmers, eine ungültige UID-Nummer und eine unzureichende Bezeichnung des Umfangs und der Art der erbrachten Leistung auf. Eine Überprüfung der materiellen Anforderungen für den Vorsteuerabzug ist deshalb nicht möglich. Nach der Judikatur des EuGH ist in…
…1 Z 1 B-VG) der angefochtenen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide aufzuzeigen: Falsche Adresse des leistenden Unternehmers Die Rechnungen AR 2013-076 AR 2013-084 AR 2013-088 AR 2013-089 AR 2013-095 AR 2013-097 AR 2013-100 AR 2013-101 AR 2013-109 AR 2013…
…Angabe einer unrichtigen Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmers zur Versagung des Vorsteuerabzuges. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist die Angabe einer falschen Adresse grundsätzlich kein "kleiner", den Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler (vgl. neben den oben zitierten Erkenntnissen weiters das Erkenntnis des VwGH vom…
…die Steuer schuldet, spätestens am fünfzehnten Tag des Kalendermonates, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die sonstige Leistung ausgeführt worden ist, nachzukommen. Die Verpflichtung zur Rechnungsausstellung besteht auch, wenn der leistende Unternehmer sein Unternehmen vom Inland aus betreibt oder sich die Betriebsstätte, von der…
…geltend gemacht, die jedoch vom Finanzamt nicht gewährt wurden, da der ursprünglichen Rechnung die Rechnungsmerkmale - das Ausstellungsdatum, die genaue Adresse des leistenden Unternehmers und der Leistungszeitraum - im Sinn der gesetzlichen Regelung § 11 UStG 1994 fehlten. Die erstmalige Rechnungsberichtigung wurde vom Finanzamt nicht anerkannt, da vom…
…das leistende Unternehmen habe sehr wohl an der in der Rechnung genannten Adresse ihre Geschäftstätigkeit entfaltet. 3.1.3. Der Besitz einer Rechnung, die die in Art. 226 der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Angaben enthält, stellt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union eine formelle Bedingung…
…des angeführten falschen Namen und Adresse des Leistungserbringers einen Mangel in den Formalbedingungen einer Rechnung gem. § 11 UStG 1994 dar. Weiters ist die Leistungsbezeichnung auf den Rechnungen ungenügend. Diese Rechnungen berechtigen gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die Leistungen…
…mit verschiedenen Schriftzügen, sowie Angabe unterschiedlicher Bankkonten. Rechnungsmängel: a) Falsche Standortadresse des Rechnungsausstellers b) Wechsel des Firmenwortlauts und der Standortadresse, obwohl klar ist, dass es sich um dasselbe Unternehmen handelt. An keiner dieser Adressen verfügte die angebliche Leistungserbringerin somit über eine Betriebsstätte. Das Erscheinungsbild nach…
…der Geschäftsanschrift, eine Änderung des Firmennamens etc. erfolgte, weil beispielsweise erhoben wurde, dass an der angegebenen Adresse kein Hinweis auf eine tatsächliche Tätigkeit der Gesellschaft zu finden war, wenn beispielsweise der Name der vorgeblich die Rechnung ausstellenden und leistenden Gesellschaft falsch geschrieben ist, wenn Gegenverrechnungen…
…die eindeutige Feststellung der beteiligten Unternehmer bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch die Angabe der Adresse. Die angeführten Rechnungen weisen eine falsche Adresse auf. Die Bf hat ihren Firmensitz in der Adresse 76 a und nicht in der Adresse 76. Allerdings…