…3.2003, 97/14/0128), Vermögensverwalter im Sinn des § 80 Abs. 2 BAO. § 9 BAO stellt nicht auf eine faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Ein de facto Geschäftsführer ist kein Vertreter im Sinn des § 80 Abs. 1 BAO und des § 18 Abs. 1 GmbHG…
…eines Finanzvergehens kommen auch Personen in Betracht, die den Abgabepflichtigen oder dessen gesetzlichen Vertreter befugt oder unbefugt vor den Abgabenbehörden vertreten oder deren Angelegenheiten wahrnehmen. Für die Annahme der Täterschaft genügt die faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten des Steuerpflichtigen. Für die finanzstrafrechtliche Haftung bedarf es weder…
…Grundlage dieser dienstlichen Wahrnehmungen wurde das elektronische Gerät noch an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt. Der zwischenzeitig am Kontrollort eingetroffene ***Bf2*** (Vater der Lokalinhaberin ***Bf1***) behauptete, nicht zu wissen, wem der vorgefundene Tablet-PC gehören würde. 4. Nach Öffnung der Eingangstüre durch den Schlüsseldienst wurde…
…daraus die folgenden, wesentlichen Punkte: Vergleichsausfertigung: Die Obsorge verbleibt weiterhin zur Gänze gemeinsam bei der Beschwerdeführerin und dem Kindesvater. Die faktische Betreuung des Kindes erfolgt durch beide Eltern im gleichen Ausmaß (Doppelresidenz). Die hauptsächliche Betreuung im Sinne der primären Wahrnehmung jener Aufgaben, deren Grundlage ein…
…der bisher faktische Machthaber) **Bf3** als Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen. Die abgabenrechtlichen Pflichten wurden (mehr oder weniger) uneingeschränkt vom faktischen Machthaber **Bf3** wahrgenommen. Beide Beschuldigten hatten zwar am Konto der GmbH eine Zeichnungsbefugnis, doch immer nur über Anweisung oder Aufforderung durch den Vater/Bruder gehandelt…
…vom erkennenden Senat nur der Schluss gezogen werden, dass der Beschuldigte zwar am Papier nach außen verantwortlicher Geschäftsführer der GmbH gewesen ist, der faktische Machthaber und Geschäftsführer jedoch sein Vater gewesen ist, der auch die Geschäfte abgewickelt, die Rechnungen gesammelt und an den Steuerberater weitergeleitet…
…Es ist damit die Sachverhaltsfeststellung zu treffen, dass im Tatzeitpunkt der Tatort an beiden Enden der Verkehrsfläche durch faktische Absperrung mit Baugittern dem öffentlichen Verkehr entzogen war und es sich dadurch rechtlich nicht (mehr) um eine Straße handelte, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen…
…kollektivvertragliche Regelung, bei der der Bf trotz der Entfernung sehr oft bei der Familie sein könne, da intensive Aufarbeitungszeiten durch längere arbeitsfreie Zeiten ausgeglichen würden. Aus diesen Gründen sei eine tatsächliche Betreuung des Kindes mit Wahrnehmung der väterlichen Pflichten – unmittelbare Aufsicht und Fürsorge, Erziehung, Förderung…
…Richtigkeit gewesen sei. Die faktische Geschäftsführung habe ausschließlich bei ihrem Vater gelegen und habe auch ohne dessen Wissen und Zustimmung nichts durchgeführt werden können. Neben der Abgabenvorschreibung gegen die Primärschuldnerin ergingen im September 2016 nach den rechtskräftig abgeschlossenen Gerichtsverfahren auch noch Haftungsbescheide gemäß § 11 BAO…
…übernommene Teil, anders als die andere Beurteilung nicht geteilt werde - eine derartige fachliche Erörterung auf derselben Ebene könne durch den Hinweis auf eine abgeschlossene Lehre nicht ersetzt werden. Zudem werde dabei vom Sozialministeriumservice auch außer Acht gelassen, dass rein faktische Berufstätigkeiten nach dem 21. Lj…
…und ***X*** als faktischer Geschäftsführer) und gegebenenfalls in welchem Ausmaß in Anspruch genommen wird, nicht begründet worden sei. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH treffe die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit bei Vorliegen einer Geschäftsverteilung denjenigen Geschäftsführer, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Durch den neu geschaffenen …
…nach außen hin Handlungen gesetzt, allerdings immer unter der Leitung und/oder auf Anweisung des Bf. Sämtliche durch die Primärschuldnerin erwirtschafteten Umsätze seien dem Bf. zugeflossen und in dessen Verfügungsmacht gestanden. Als faktischer Geschäftsführer und tatsächlicher Machthaber der Primärschuldnerin sei der Bf. gemäß § 9a Abs…
…Person-1 der faktische Geschäftsführer der GmbH gewesen, dem lediglich wegen der Insolvenz seines davor geführten Unternehmens eine Gründung eines neuen Unternehmens und offizielle Betrauung als dessen Geschäftsführer verwehrt geblieben sei. Auch habe der Bf. nichts von dessen Malversationen gewusst, was durch seinen Freispruch bzw…
…Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht, ohne sein bisheriges Beschwerdevorbringen zu ergänzen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht vom 19.1.2016 brachte der Bf. ergänzend vor, er habe im Nachhinein vom namentlich genannten Masseverwalter erfahren, dass C.B. (Vater des A.B…
…Bf. sowohl durch ihre gesundheitliche Situation – sie gab an, dass sie an stärker werdenden Kopfschmerzen litt – als auch den Termindruck – sie gab an, sie habe einen wichtigen Termin beim Veterinäramt und anschließend einen Termin beim Institution2 in Ort2 gehabt – in ihrer Aufmerksamkeit zwar beeinträchtigt war…
…der "unsinnigen Weiterverrechnungen" ). Hier kann somit der Geschäftsführerin kein Verschulden vorgeworfen werden, da sie sich auf die beauftragten Mitarbeiter und die Steuerberatung verlassen hat. 4) Faktische Geschäftsführung durch Herrn X. und Herrn Y.. Aus dem gesamten Betriebsprüfungsakt ergibt sich, dass seitens des Finanzamtes immer Herr…
…von seinem Vater so vorgegeben worden, da habe es keine Diskussionen gegeben. Für den Bf. sei der Inhalt auch deshalb nicht unlogisch gewesen, weil klar gewesen sei, dass die GmbH keine Aufwendungen für diese Wohnung zu tragen habe. Der Verteidiger verwies darauf, dass durch die…
…gegen I.) den Beschuldigten Bf., Bf-Adresse, und II.) den belangten Verband Fa. X-GmbH, Adresse2, beide vertreten durch ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Julius-Raab-Platz 4, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden…
…nicht gänzlich von der Wahrnehmung der ihm gesetzlich als Geschäftsführer zukommenden Verpflichtungen entheben. Wer in der Lage ist eine Gesellschaft zu führen und Umsätze zu erzielen, hat auch für die Einhaltung steuerlicher Vorschriften und sei es durch die Übertragung dieser Agenden an andere Personen Sorge…
…Vater übertragenen rechtlichen, darunter die abgabenrechtlichen, Pflichten wahrzunehmen. Anhaltspunkte, dass sich der Beschuldigte von den übernommenen Aufgaben wieder zurückgezogen hätte, sind der Aktenlage nicht zu entnehmen und wurde solches auch nicht behauptet. 8.3. In dieser Zeit der Übernahme der geschäftlichen Entscheidungen seines Vaters durch…