…mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084), sodass, abgesehen von den Fällen, in denen die angebotenen bzw. die in Aussicht gestellten Zahlungsbedingungen auf eine faktische Korrektur…
…mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084), sodass, abgesehen von den Fällen, in denen die angebotenen bzw. die in Aussicht gestellten Zahlungsbedingungen auf eine faktische Korrektur…
…bzw. zur Geschäftsanschrift keine Aussagen über den Ort der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu. Aus diesen rechtlichen und faktischen Gründen kann daher iZm der steuerlichen Anerkennung als betrieblicher Aufwand gemäß § 162 BAO kein Vertrauensschutz in Bezug auf eine im Firmenbuch eingetragene Geschäftsadresse als „richtige“ Rechnungsadresse bestehen…
…2***, ***11***, da er insbesondere als faktischer Geschäftsführer der ***9*** zur Einstellung des Geschäftsbetriebes und damit der Unrichtigkeit der Schätzungen sowie auch der mangelnden Vertretungsberechtigung des ***17*** Auskunft geben könne. 2.5 Eingabe vom 27. September 2021: Mit weiterer Eingabe vom 27. September 2021 werde…
…3.2013, 2012/16/0068). Die wirtschaftliche Situation für sich allein stellt noch keinen berücksichtigungswürdigen Grund dar, weil im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe tritt. Aber auch der Vollzug dieser Ersatzfreiheitsstrafe stellt für sich noch keinen gnadenwürdigen Grund dar, handelt…
…nicht begründet. Zudem lägen auch insoweit Begründungsmängel vor, als keine Feststellungen zur Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld bei der ***Limited1*** und auch keine Feststellungen zur Kausalität der angenommenen faktischen Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers für den Abgabenausfall getroffen worden seien. Darüber hinaus monierte der Beschwerdeführer ua auch, dass die…
…dass beabsichtigt sei, sie wegen Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der GmbH zur Haftung für die hier entscheidungsgegenständlichen Abgaben (insgesamt 73.778,12 €) heranzuziehen. Dabei forderte die Abgabenbehörde die Beschwerdeführerin für diese Abgaben (ausgenommen Lohnsteuer) unter Rechtsfolgenhinweis zum Nachweis der "Gleichbehandlung" des Abgabengläubigers mittels 1…
…das ihnen zustehende Gehalt ausbezahlt erhalten. Die Beschwerdeführerin war nach ihren Fähigkeiten stets bestrebt alles ordnungsgemäß und korrekt abzuwickeln und hat sich auf die Angaben und Informationen der Inhaber und faktischen Geschäftsführer der [GmbH] (Frau-Y und Herr-Y) verlassen. 1.6. Die Einschreiterin hätte…
…Fällen, in denen die angebotenen bzw. die in Aussicht gestellten Zahlungsbedingungen auf eine faktische Korrektur des Strafausspruches hinausliefen (vgl. VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371), dem Aspekt der Uneinbringlichkeit keine eigenständige Bedeutung (mehr) zukommt, zumal ja der belangten Behörde ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist…
…2003/17/0134), auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Ermessen Die im Rahmen des § 224 BAO zu treffende Ermessensentscheidung iSd § 20 BAO ist innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in…
…dadurch schadenersatzrechtlichen und unter Umständen auch strafrechtlichen Ansprüchen auszusetzen. Eine faktische Beeinflussung der Mittelgewährung lag somit - anders als in dem Judikat zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht vor. 7 Darüber hinaus ist der vorliegende Sachverhalt auch gänzlich anders gelagert, als die in der Entscheidung des VwGH zu 90…
…über den Bf. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 7.000,00 und eine gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 35 Tagen verhängt. Gemäß § 185 FinStrG habe der Bf. die Kosten…
…Fällen, in denen die angebotenen bzw. die in Aussicht gestellten Zahlungsbedingungen auf eine faktische Korrektur des Strafausspruches hinausliefen (vgl. VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371), dem Aspekt der Uneinbringlichkeit keine eigenständige Bedeutung (mehr) zukommt, zumal ja der belangten Behörde ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist…
…mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084), sodass, abgesehen von den Fällen, in denen die angebotenen bzw. die in Aussicht gestellten Zahlungsbedingungen auf eine faktische Korrektur…
…Fällen, in denen die angebotenen bzw. die in Aussicht gestellten Zahlungsbedingungen auf eine faktische Korrektur des Strafausspruches hinausliefen (vgl. VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371), dem Aspekt der Uneinbringlichkeit keine eigenständige Bedeutung (mehr) zukommt, zumal ja der belangten Behörde ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist…
…die faktische Selbstanzeige, Bedacht genommen. Diese Ausführungen zeigen, dass die Milderungsgründe überwiegen, Erschwerungsgründe sind nicht vorhanden! Die Finanzstrafbehörde hat unter Zugrundelegung des strafbestimmenden Wertbetrages von EUR 10.825,97 eine Geldstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 verhängt bzw. für den Fall der Uneinbringlichkeit…
…verrechnet, die sich somit von € 26.000,00 auf € 25.843,94 verringerte. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin steht daher in dem die Konkursquote übersteigenden Ausmaß der Außenstände fest. Stellung als Vertreter: Zur Vertretung einer GmbH sind die Geschäftsführer befugt (…
…Die Haftungsbestimmung des § 9 BAO stellt nicht auf die faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab, ob der Geschäftsführer seine Funktion persönlich ausübt oder ein Dritter die Funktion tatsächlich ausübt. Hat sich ein Geschäftsführer bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw…
…ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführerin tätig ist. § 9 BAO stellt nicht auf eine faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung steht ebenfalls fest. Die Name Firma wurde liquidiert. Die Liquidationsschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2022 wurde am xx.05.2023…
…Richtigkeit gewesen sei. Die faktische Geschäftsführung habe ausschließlich bei ihrem Vater gelegen und habe auch ohne dessen Wissen und Zustimmung nichts durchgeführt werden können. Neben der Abgabenvorschreibung gegen die Primärschuldnerin ergingen im September 2016 nach den rechtskräftig abgeschlossenen Gerichtsverfahren auch noch Haftungsbescheide gemäß § 11 BAO…