…gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. Andreas Krautschneider, Trautsongasse 6/5, 1080 Wien, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Juni 2017 gegen das…
…FinStrG bezüglich des verfahrensgegenständlichen Fahrzeugs liegt aber nicht vor. Strafbemessung: Gemäß § 37 Abs. 3 FinStrG wird die grob fahrlässige Abgabenhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages an Verbrauchsteuern oder an Eingangs- oder Ausgangsabgaben geahndet, die auf die verhehlten Sachen entfallen. Gemäß § 2 Abs…
…nicht stattdessen der Vorwurf zu erheben sei, sie habe eine (fahrlässige) Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 FinStrG begangen bzw. an der durch die B--GmbH begangenen Abgabenhehlerei als Beitragstäterin mitgewirkt und wäre nun deswegen zu bestrafen, ist indes entgegenzuhalten: Die…
…Model Purchase Declaration Used Goods" ausgestellt, in welchen er festhielt, die Uhren innerhalb der Europäischen Union gekauft zu haben. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Abgabenhehlerei sei somit auszuschließen, weshalb ein Verfall gemäß § 17 FinStrG nicht in Betracht kommt. Darüber hinaus sei die Beschlagnahme auch zur…
…Model Purchase Declaration Used Goods" ausgestellt, in welchen er festhielt, die Uhren innerhalb der Europäischen Union gekauft zu haben. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Abgabenhehlerei sei somit auszuschließen, weshalb ein Verfall gemäß § 17 FinStrG nicht in Betracht kommt. Darüber hinaus sei die Beschlagnahme auch zur…
…iHv Euro 290,80, sohin insgesamt Abgabenverkürzungen iHv Euro 11.210,60, bewirkt und hiedurch die Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 (1) Finanzstrafgesetz (FinStrG) begangen zu haben. Über die Beschuldigte wurde eine Geldstrafe iHv Euro 2.700,00 verhängt. Die für den Fall…
…angeführt ist, was aber nicht nur die fahrlässige Verkürzung im Sinne des § 34 FinStrG, sondern auch die vorsätzliche Begehung als Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 FinStrG umfasst (VwGH 7.10.1993, 92/16/0064). Bei der Abgabenhehlerei handelt es sich um ein Delikt, das durch…
…eine vorsätzliche Handlungsweise in Abrede gestellt, zumal der Bf. davon ausgegangen sei, durch den Abzug von Lohnabgaben im Rahmen der Lohnverrechnung sei seine Einkommensteuerpflicht erfüllt gewesen. Eingestanden werde insoweit eine fahrlässige Handlungsweise, weil der Bf. übersehen bzw. vergessen habe, Einkommensteuererklärungen abzugeben. Zu seinen persönlichen Verhältnissen…
…E-GmbH, Adresse3, Strafnummer 3-001, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rudolf Rabl, Schulstraße 6, 4780 Schärding, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Amtsbeauftragten vom 23. Dezember 2016 gegen das…
…dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war. Mit rechtskräftiger Strafverfügung vom 9. Jänner 2018 wurde der Bf. vom Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde wegen fahrlässiger Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und fahrlässigem Beitrag zum Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols nach § §…
…Rückfall bei Bedarf nach § 41 FinStrG: € 450.000,00 (§ 41 Abs. 1 FinStrG), einer grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 FinStrG, einer Verzollungsumgehung, grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 FinStrG, einer grob fahrlässigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 3 FinStrG, einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 FinStrG:…
…K3 und K2 sind jeweils mittels Strafverfügungen wegen fahrlässiger Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 FinStrG bestraft worden (siehe die diesbezüglichen Finanzstrafakten); im Falle eines Schuldspruches wegen bloß fahrlässiger Begehungsweise von Abgabenhehlerei sieht das Finanzstrafgesetz den Ausspruch eines Verfalles nicht vor…
…Rückfall bei Bedarf nach § 41 FinStrG: € 450.000,00 (§ 41 Abs. 1 FinStrG), einer grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 FinStrG, einer Verzollungsumgehung, grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 FinStrG, einer fahrlässigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 3 FinStrG, einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 FinStrG: ohne…
…idgF. (vgl. dazu § 4 Abs. 2 FinStrG) macht sich (des Finanzvergehens) der (vorsätzlichen) Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich u. a. Sachen, hinsichtlich welcher ein Schmuggel oder eine Verkürzung von Verbrauchsteuern begangen wurde, an sich bringt (Zur fahrlässigen Begehungsweise der Abgabenhehlerei siehe Abs. 3 leg. cit. bzw…
…Andreas Stolz Rechtsanwälte-Partnerschaft, Schottenbastei 6, 1010 Wien, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 Finanzstrafgesetzes (FinStrG) aus Anlass der Beschwerde der Beschuldigten vom 9. Juli 2026 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates XIV beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde vom…
…eingerichtet, das laufend geprüft werde. Für die Mitarbeiter der Beschwerdeführerin hätten sich keine Hinweise für einen Zollverstoß ergeben, keinesfalls sei ein grob fahrlässiges Handeln vorgelegen. Die Zollverwaltung habe Informationen über einen Zigarettenschmuggel erhalten, eine daraufhin von der Zollverwaltung durchgeführte Kontrolle habe keine Hinweise dafür ergeben…
…79 Abs. 3 Buchstabe c UZK verweist auf das Verhalten eines verständigen und sorgfältigen Wirtschaftsteilnehmers (EuGH 17.11.2011, C-454/10). Handelt der Wirtschaftsteilnehmer grob fahrlässig, so kann von der Erfüllung des genannten subjektiven Tatbestands ausgegangen werden. Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche…
…sich dieser gemäß seinem Versprechen um alle Belange der GmbH kümmern würde. Die Bf. habe sich daher keines vorsätzlichen Abgabendeliktes schuldig gemacht, ihr könne lediglich fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden. Die Bf. wies weiters auf ein gerichtliches Strafverfahren gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten und sie, u.a…
…den Schmuggel, die Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder die Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 gewerbsmäßig begeht. […] § 48 Abs. 2 FinStrG: Die Tat wird mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß bei vorsätzlicher Begehung 20 000 Euro, bei fahrlässiger Begehung 5 000 Euro beträgt. Die…
…bei der Zollbehörde erkundigen müsse. Dies sei aber laut Aktenlage nicht erfolgt. Die Bf. habe damit zumindest offenkundig fahrlässig gehandelt, sodass die in Artikel 212a ZK angeführte Voraussetzung, dass im Verhalten aller Beteiligter weder betrügerische Absicht noch offenkundige Fahrlässigkeit liegen dürfe, somit nicht erfüllt sei…