…alle regelmäßig aus Anlass der Einräumung des Leitungsrechtes anfallenden Zahlungen umfasst, sodass - im Interesse der Rechtssicherheit und einfachen Abwicklung - keine weiteren Differenzierungen vorzunehmen sind. Erfasst sind insbesondere Zahlungen für - Randschäden - Hiebsunreife, Bestandsentschädigung - Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten…
…alle regelmäßig aus Anlass der Einräumung des Leitungsrechtes anfallenden Zahlungen umfasst, sodass - im Interesse der Rechtssicherheit und einfachen Abwicklung - keine weiteren Differenzierungen vorzunehmen sind. Erfasst sind insbesondere Zahlungen für - Randschäden - Hiebsunreife, Bestandsentschädigung - Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten…
…alle regelmäßig aus Anlass der Einräumung des Leitungsrechtes anfallenden Zahlungen umfasst, sodass - im Interesse der Rechtssicherheit und einfachen Abwicklung - keine weiteren Differenzierungen vorzunehmen sind. Erfasst sind insbesondere Zahlungen für - Randschäden - Hiebsunreife, Bestandsentschädigung - Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten…
… [Grafik] [Grafik] [Grafik] 3. Mit dem beschwerdegegenständlichen Einheitswertbescheid vom 24.08.2016 erfolgte die Hauptfeststellung zum Stichtag 01.01.2014 mit Wirksamkeit ab 01.01.2015 für den Betrieb des Bf. zu ***EWAZ***. Die Bescheidbegründung lautete: [Grafik] [Grafik] [Grafik]  …
…40-50 cm (teilweise darunter) genutzt werden müsse. Der Preis für diese vorzeitig gefällten Bäume betrage dann nur ca. € 100/fm3. Der Schaden liege darin, dass wegen des Mistelbefalles noch hiebunreife Bäume genutzt werden mussten, die einerseits weniger Holzmenge und andererseits auch weniger wertvolles…
…2023). Durch die Nutzung von Bäumen vor der wirtschaftlichen Hiebsreife entstehen dem Forstbetrieb beträchtliche finanzielle Verluste. Das Eichen‐ und Eschentriebsterben sind in ihrem Auftreten und ihrer Ausprägung vonseiten der Forstwirtschaft nicht kalkulierbar gewesen. Das gilt auch für das anhaltende Mistelbefallsrisiko unter Beachtung der empfohlenen Risikoprävention…
…ev. anfallendes Schadholz ohne Aufschub aufzuarbeiten bzw. aufarbeiten zu lassen. Schlägerungen hiebsreifer Bestände bedürfen der Zustimmung durch den Bewirtschaftungsüberlasser. Die Bewirtschaftungsberechtigte hat für die ordnungsgemäße Erhaltung von Gebäuden Sorge zu tragen, Maschinen und Geräte, wie sie auf der Liegenschaft in derzeitigem Zustand in Gebrauch sind…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Streitteilen ist die Frage der Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges für diverse Aufforstungskosten an Waldflächen, die wiederum im selben Veranlagungszeitraum (umsatz-)steuerfrei veräußert wurden, strittig. Mit Bescheid der…