…darauf abzielen; dies muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten. Auch vergebliche Aufwendungen führen zu Werbungskosten. Dabei muss allerdings die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung klar erwiesen sein (VwGH 31.1.2001, 99/13/0249). Im Beschwerdefall sind die strittigen Aufwendungen angefallen, ohne dass…
…grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die im Beschwerdefall strittigen Fragen, insbesondere nach dem Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung, sind als Sachverhaltsfragen im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen und einer Revision nicht zugänglich (VwGH 10.05.2017, Ra 2017/11…
…dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst, ausreichend sind. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder…
…Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten ist diesfalls, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen muss klar und eindeutig nach außen…
…Jahr 2018 nach der obig zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs mangels nachfolgender tatsächlicher Umsetzung sowie mangels bindender Vereinbarungen zwischen der beschwerdeführenden Partei und dem Bundesministerium nicht ausreichte, um die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Judikatur geforderte ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung, die über eine bloße Absichtserklärung hinausgeht…
…Ganzjahresafa nicht. 2) Ganz wesentlich für die Berücksichtigung von WK vor der Erzielung von Einnahmen ist, dass eine ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung klar erwiesen ist. Dabei muss der auf V+V gerichtete Entschluss klar und deutlich nach außen in Erscheinung treten aufgrund bindender Vereinbarungen…
…In der Beschwerde vom 11.3.2014 wird ausgeführt, dass die rechtskräftige Baubewilligung erst im Mai 2013 erlangt wurde und aus all diesen Schritten eine ernsthafte Absicht zur Einnahmenerzielung hervorgeht. Die Einkünfte aus den außerbetrieblichen Einkunftsarten, zu denen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören…
…Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten ist diesfalls, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen muss klar und eindeutig nach außen…
…die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen (zB VwGH 28.2.2012, 2009/15/0105, mwN; Jakom/Lenneis, aaO, § 16 Rz 50f.; sowie LStR 361). Die erforderliche ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung ist aus der Perspektive des Streitjahres zu beurteilen (VwGH 12.9…
…ausschließlich private Nutzung angibt, wenn von Anfang an geplant war, die Wohnungen zu vermieten. Wird für eine Betätigung eine ernsthafte, nach außen erkennbare Absicht zur Erzielung von Einkünften oder Einnahmen nicht glaubhaft gemacht, so liegt keine Betätigung im Sinne einer der Einkunftsarten des § 2 Abs…
…und die Einheiten mit 10.11.2009 an die Eigentümer zurückgeben. Dieser Sachverhalt lässt nach Ansicht des Finanzamtes auf fehlende Absicht zur Weiterführung der Vermietung der beiden Objekte ab Schließung des Unternehmens der C***** GmbH schließen. Fehlt die ernsthafte Absicht die Vermietung der Objekte weiterzuführen…
…803 | 643 | 2022 | 2.149 | 3.629 | Summe | 23.780 | 47.352 Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände konnte für die Jahre 2013-2022 nicht nachgewiesen werden. …
…die Objekte können gar nicht der Erzielung von Einkünften dienen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Erzielung positiver Einkünfte (auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über Absichtserklärungen hinausgehender Umstände) als klar erwiesen angesehen werden kann (vgl. zuletzt VwGH 30.06.2022…
…Geltendmachung des Vorsteuerabzuges bereits im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen mit Gewissheit feststehen, dass diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (werden). Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann, ist in freier Beweiswürdigung festzustellen. Die Frage…
…bereits im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen mit entsprechender Gewissheit feststehen, dass diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (werden). Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann, hat die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung festzustellen. Die Frage…
…Geltendmachung des Vorsteuerabzuges bereits im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen mit Gewissheit feststehen, dass diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (werden). Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann, ist in freier Beweiswürdigung festzustellen. Die Frage…
…werden, nach den Behauptungen des Steuerpflichtigen aber (später einmal) erzielt werden sollen. Das Vorliegen von Werbungskosten ist diesfalls nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes nur dann anzunehmen, wenn die ernsthafte Absicht zur Erzielung solcher Einkünfte als klar erwiesen anzunehmen ist (VwGH 22.1.1985, 84/14/0016…
…der Bf. bisher nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts nicht gefährdet. Das Bundesfinanzgericht geht aus folgenden Gründen nicht davon aus, dass die ernsthafte Absicht der Bf. zur Einkünfteerzielung im anderen Beruf im Zeitpunkt der Entstehung der Kosten erwiesen ist: Die Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse ergibt, dass…
…Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger…
…s auch BFG 25.9.18, RV/3100572/2013). Die erforderliche ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung ist aus der Perspektive des Streitjahres zu beurteilen (VwGH 12.9.18, Ro 2017/13/0008, zur Umschulung zum Berufspiloten). In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine…