…wobei sie in separaten Eingaben für beide Beschuldigte eine Erhöhung der Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen mit dem Hinweis begehrt, dass das bei den Beschuldigten zu Tage getretene erhöhte Ausmaß an deliktischen Energie und der Umstand, dass diese zusätzlich auch ihre Mitarbeiter in ihre Verfehlungen verwickelt hätten…
…10. Der laut Aktenlage tatsächlich aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an A zu verdunkeln trachteten, was vorerst eine Abgabenverkürzung in einem keinesfalls geringfügigen Ausmaß zur Folge gehabt hätte…
…sich wohl zumindest vorerst ableitet, dass diesbezüglich - unterstellte man dem Beschuldigten eine planmäßige rechtswidrige Vorgangsweise zur Vermeidung von Steuervorschreibungen - von A eine geringere deliktische Energie aufgebracht worden wäre. Geht man nun zumindest im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten davon aus, dass er hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen…
…gegenständlichen Schmuggelware im Verhältnis zum deliktischen Störwert der verfahrensgegenständlichen Abgabenhehlerei und zu dem den Täter selbst treffenden Vorwurf eines finanzstrafrechtlichen Fehlverhaltens nicht unverhältnismäßig gewesen ist: Es stünde gegen den Gesetzeszweck, aufgegriffene Schmuggelzigaretten, welche von einer Bande mit hoher deliktischer Energie in das Gemeinschaftsgebiet verbracht und…
…einwirken sollte. Tatsächlich aber hat B das bewusste SMS an den Möbelkäufer gesendet. 4. Der Zweitbeschuldigte hat daher nach Überzeugung des Bundesfinanzgerichtes mit hoher deliktischer Energie und großem Planungs- und Organisationsaufwand absichtlich die Durchführung der verfahrensgegenständlichen Schmuggelfahrten veranlasst, wobei sein Motiv darin gelegen war, dadurch…
…FinStrG Abgabenbetrug vorzuwerfen. Auch wenn es diesen Tatbestand im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht gibt, wäre aufgrund der aus dem Tatgeschehen hervorleuchtenden besonderen deliktischen Energie der Beschuldigten - auch unter dem Aspekt der Generalprävention - ansich eine empfindliche Strafe zu verhängen. Es macht einen großen Unterschied, ob jemand etwa…
…sowie das Abschwächen der zu beachtenden Spezialprävention infolge des zwischenzeitlichen Wohlverhaltens nach Tatbegehung, ist zu bedenken, dass die Vorgangsweise des Beschwerdeführers eine beträchtliche deliktische Energie offengelegt hat: A hat nicht etwa lediglich in seinen Steuererklärungen falsche Zahlen angegeben, um eine geringere Abgabenvorschreibung zu erlangen, nein…
…Unternehmens zu suchen gewesen. Der aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an XA zu verdunkeln trachteten, was vorerst eine Abgabenverkürzung in einem keinesfalls geringfügigen Ausmaß zur Folge gehabt hätte…
…Unternehmens zu suchen gewesen. Der aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an XA zu verdunkeln trachteten, was vorerst eine Abgabenverkürzung in einem keinesfalls geringfügigen Ausmaß zur Folge gehabt hätte…
…Unternehmens zu suchen gewesen. Der aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an XA zu verdunkeln trachteten, was vorerst eine Abgabenverkürzung in einem keinesfalls geringfügigen Ausmaß zur Folge gehabt hätte…
…Unternehmens zu suchen gewesen. Der aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an XA zu verdunkeln trachteten, was vorerst eine Abgabenverkürzung in einem keinesfalls geringfügigen Ausmaß zur Folge gehabt hätte…
…auszuführen: Auf den ersten Blick ergibt sich der Verdacht eines absichtlichen Handelns des Beschuldigten, welcher mit hoher deliktischer Energie unverdrossen und mit großem Zeitaufwand über viele Jahre hinweg eine buchhalterische Scheinwelt am Leben erhalten hat, mit welcher er seine steuerliche Belastung möglichst zu minimieren trachtete…
…bei einem Steuerberater, der kein Fachmann in Zollangelegenheiten ist, erkundigt, und damit ungewöhnlich auffallend sorgfaltswidrig und somit grob fahrlässig gehandelt. Die über den Beschuldigten verhängte Geldstrafe möge tat- und schuldangemessen erhöht werden. D. Mit dem zitierten Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 7. März 2016, RV/5200054…
…Behebungsbeträgen gegenzeichnen ließ, diese sodann auf einen weit höheren Betrag abänderte und sich in der Folge die erhöhten Beträge aneignete. In seinen Einkommensteuererklärungen gegenüber dem Finanzamt Klagenfurt hat A diese im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Objektbetreuer für das Unternehmen ihm zugekommenen, wenngleich rechtswidrigen Vorteile…
…den EKB-S diene, ebenso andere Energieformen betreffe. So habe Österreich bei der Fernwärme sogar mit Abstand höchste Inflationsrate im EU-Vergleich (vgl. HVPI Eurostat (Indexwerte Energiekomponenten). Bei Fernwärme haben Österreichs Energieversorger die Preise innerhalb der Europäischen Union am deutlichsten erhöht. In der Europäischen Union…
…1010 Wien, Parkring 2, über die Beschwerde vom 26.01.2024 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 24.01.2024 betreffend Abweisung eines Antrags auf bescheidmäßige Festsetzung des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) für den Zeitraum 12/2022 - 06/2023, Steuernummer XYZ, zu Recht erkannt…
…und ***Rechtsanwälte***, über die Beschwerde vom 25. Jänner 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. Jänner 2024 betreffend Abweisung eines Antrages auf bescheidmäßige Festsetzung des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
J.E.: Die finanzielle Lage aller meiner Firmen ist ausgeglichen und gut, es war daher kein Problem die Steuernachforderung aufzubringen. Im Regelfall wickeln wir ein Geschäft pro Jahr zusätzlich ab. Die Bf. ist in der Projektentwicklung tätig, daher hat es in den letzten 10 Jahren…
…den EKB-S diene, betreffe ebenso andere Energieformen. So habe Österreich bei der Fernwärme sogar die mit Abstand höchste Inflationsrate im EU-Vergleich (vgl. HVPI Eurostat (Indexwerte Energiekomponenten)). Bei Fernwärme haben Österreichs Energieversorger die Preise innerhalb der Europäischen Union am deutlichsten erhöht. In der Europäischen…
…Dass solche Stromhändler vom Energiekrisenbeitrag ausgenommen seien, würde eine unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und Stromhändlern darstellen, welche gleichheitswidrig und somit verfassungswidrig sei. Demgegenüber ist anzumerken, dass die von der Bf. genannten Stromhändler sich bereits beim Stromeinkauf mit erhöhten Preisen der Stromerzeuger konfrontiert sahen und dadurch…