…Herrn FH, zu Grunde, wonach die Rw weder über die für die Nachzahlung erforderlichen Mittel noch über besicherbares Vermögen verfüge und die sofortige Bezahlung über einen mit 5% zu verzinsenden Kontokorrentkredit finanzieren müsste. Zu diesem Antrag wurde erwogen: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat bis…
…wenn die Abgabenschuld beim Primärschuldner uneinbringlich ist. Da der öffentliche Auftrag zur Ergreifung aller Mittel, vollstreckbare Abgaben einzubringen, bei einer vorzuwerfenden Pflichtverletzung allfällige Einzelinteressen verdrängt, sah sich das Finanzamt veranlasst, die gesetzliche Vertreterhaftung im erforderlichen Ausmaß geltend zu machen. Da der Abgabenausfall auch auf das…
…da sie alle Gläubiger gleich behandelt habe, nicht über die erforderlichen Mittel zur Begleichung der Haftungsabgaben verfügt habe, die Löhne für die haftungsgegenständliche Lohnsteuer nicht ausbezahlt worden seien und außerdem im Falle der völligen Befriedigung der Haftungsabgaben ein Anfechtungstatbestand im Insolvenzverfahren vorgelegen wäre. Darüber hinaus…
…sei, lässt sich nichts gewinnen, da sich der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, danach bestimmt, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären (VwGH 23.11.2004, 2001/15/0108)…
…wenn die Abgabe nicht entrichtet werde, wenn der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel hat. Der Vertreter müsse zur Entrichtung fälliger Abgaben auch keine Kredite aufnehmen. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen sei, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel habe, bestimme sich danach…
…GebG könne die aushaftende Gebühr bei diesen Personen nicht einbringlich gemacht werden. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen sei, ob der Bf die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hätte, bestimme sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären bzw…
…Geschäftsführer der C GmbH seiner Verpflichtung zur Abgabenentrichtung nachkommen hätte müssen. Dieser Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären (zB VwGH…
…da sie alle Gläubiger gleich behandelt habe, nicht über die erforderlichen Mittel zur Begleichung der Haftungsabgaben verfügt habe, die Löhne für die haftungsgegenständliche Lohnsteuer nicht ausbezahlt worden seien und außerdem im Falle der völligen Befriedigung der Haftungsabgaben ein Anfechtungstatbestand im Insolvenzverfahren vorgelegen wäre. Darüber hinaus…
…überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht. Zur Entrichtung fälliger Abgaben muss der Vertreter keine Kredite aufnehmen (Ritz, BAO6, § 9 Tz 10) Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob die Gesellschaft die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte…
…gleich zu behandeln, jedoch keinen Gleichbehandlungsnachweis erbracht. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der Abgabenvorschriften zu entrichten gewesen wären (zB VwGH 31.10.2000, 95/15…
…diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten (VwGH 15.5.1997, 96/15/0003). Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte…
…jeweils eingetretener Fälligkeit entrichtet hat, rechtskräftig bestraft. Daraus ist jedenfalls eine für die Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 9 BAO erforderliche schuldhafte Verletzung von abgabenrechtlichen Pflichten zu ersehen. Liquiditätsrechnung, vorhandene Mittel: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge…
…Abgabenschuldigkeiten). Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung gelte auch für Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich gewesen seien (Barzahlung von Wirtschaftsgüter, Zug-um-Zug-Geschäfte). Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen sei, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel gehabt habe, bestimme sich danach…
…27.10.2008, 2005/17/0259). Da sich der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, danach bestimmt, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären (VwGH 23.11.2004, 2001/15…
…27.10.2008, 2005/17/0259). Da sich der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, danach bestimmt, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären (VwGH 23.11.2004, 2001/15…
…September 2012 blieb seitens des Bf. jedoch unbeantwortet. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertreter nur die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der Abgabenvorschriften zu entrichten gewesen wären (vgl. VwGH 23.11.2004…
…BAO8 § 9 BAO Rz 10). Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären (zB VwGH 31.10.2000, 95/15/0137…
…Mai 2014 hielt das Zollamt ***ZA*** dem Beschwerdeführer (in der Folge Bf.) im Wesentlichen Folgendes vor: "Die Vertreter juristischer Personen haben alle Pflichten des Vertretenen zu erfüllen. Insbesondere haben sie dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, vorschriftsmäßig entrichtet werden…
…eigene Rechtspersönlichkeit ist die Verfahrenshilfe insoweit zu bewilligen, 1. als die zur Führung des Verfahrens erforderlichen Mittel weder von ihr noch von den an der Führung des Verfahrens wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig…
…vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden, andernfalls haftet der Geschäftsführer für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft (VwGH vS 22.09.1999, 96/15/0049). Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel…