…RV/3100855/2016 entschieden, dass Körperschaftsteuerbescheide unmittelbar an den Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts als Bescheidadressaten zu ergehen hätten. Die Bf habe Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der entgeltlichen Überlassung von Grundstücken erklärt. Die Abgabenbehörde habe daraufhin die hier bekämpften Körperschaftsteuerbescheide an die Bf…
…die Überlassung der gesamten Sportanlage, bestehend aus Hauptspielfeld, Fußball-Trainingsplatz samt Kabinenzubau an den ASK-L lediglich ein Jahresmietentgelt iHv EUR 4.600,00 in Rechnung gestellt wurde, ist dies ebenso als nicht ins Gewicht fallender Anerkennungszins zu qualifizieren, der keine entgeltliche Vermietung begründet. Von…
…befreien die Mitgliedstaaten die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Steuer. Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob für das Jahr 2001 hinsichtlich der entgeltlichen Überlassung des in den Jahren 1999 bis 2001 errichteten Trainungsplatzes an den ASK-L auf Basis eines…
…KStG 1988 gelten als Körperschaften auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 gelten als Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken…
…muss. Im Ergebnis ist im vorliegenden Fall somit streitentscheidend, ob aus den verfahrensgegenständlichen Betätigungen (entgeltliche Überlassung von Top 1A einerseits und Top 32 andererseits) bei gedanklicher Fortführung der ursprünglichen Art der Bewirtschaftung (und Neutralisierung der einnahmen- bzw. ausgabenseitigen Auswirkungen der anerkannten Unwägbarkeiten) ein „Totalgewinn“ innerhalb…
…als Gewerbebetrieb." Darüber hinaus sieht § 2 Abs. 2 KStG 1988 Sonderformen von Betrieben gewerblicher Art darunter die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Art. 12 Abs. 1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes) und…
…KStG 1988 gelten als Körperschaften auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 gelten als Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken…
…EuGH hat in diesem Urteil zum Ausdruck gebracht, dass für die Beurteilung, ob die (entgeltliche) Überlassung eines körperlichen Gegenstandes zur dauerhaften Nutzung eine auf nachhaltige Einnahmenerzielungsabsicht gerichtete Tätigkeit darstellt, auf die Gesamtheit der Gegebenheiten des Einzelfalles abzustellen ist. Wenn der Gegenstand üblicherweise ausschließlich wirtschaftlich genutzt…
…2016). Ad "Entgeltliche Überlassung eines Betriebes gewerblicher Art": Die Überlassung muss auf Einnahmenerzielung gerichtet sein; Gewinnerzielung ist nicht erforderlich. Die für den fiktiven Betrieb gewerblicher Art der Vermietung von Grundstücken entwickelten oa. Auffassungen bezüglich der Entgeltshöhe haben bei der Überlassung von Betrieben gewerblicher Art keine…
…Hälfte ausgeglichen werden. § 27 Abs. 2 und 3 EStG 1988 in der im Streitzeitraum geltenden Fassung lauten: (2) Zu den Einkünften aus der Überlassung von Kapital gehören: 1. a) Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung; b) Gleichartige…
…werden. Das in Rede stehende Grundstück stand unbestritten im Eigentum des Gesellschafters ***A.B.*** und wurde im Rahmen des Betriebes der Gesellschaft genutzt. Eine entgeltliche Überlassung wurde ungeachtet auch des Vorhaltes des Bundesfinanzgerichtes nicht behauptet. Die Verpflichtung, die auf dem Grundstück befindlichen Erdtanks und kontaminiertes…
…2% des Jahresumsatzes der Liftgesellschaft: 104.022,83 € 2006, 88.444,50 € 2007 und 100.526,24 € 2008) als Abgeltung entgeltlicher Überlassungen von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch die bf Agrargemeinschaft steuerpflichtig (§ 2 Abs 2 Z 3 KStG)…
…der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. Der Begriff der Vermietung und Verpachtung hat aufgrund der geltenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise zwar einen umfassenden Inhalt. Erfasst werden die entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern zum Gebrauch bzw…
…nicht für unternehmerische Zwecke errichtet wurde, sondern abgestellt auf die Bedürfnisse der Gesellschafter ausschließlich deren privaten Wohnbedürfnissen dienen soll. Der Bezug zur Sphäre der Lebensführung der Beteiligten steht zweifelsfrei fest. Rechtslage Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt nach § 10 Abs. 2 Z 4 lit…
…2 KStG 1988 Sonderformen von Betrieben gewerblicher Art vor. Nach § 2 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 gelten als Betrieb gewerblicher Art auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Artikel 12 Abs…
…dieses Grundstück gleich einem Eigentümer in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (vgl. zB EuGH 4.10.2001, Rs. C-358/97 „Kommission/Irland“; 18.7.2007, Rs. C-451/06 „Walderdorff“). Die entgeltliche Überlassung dieses Rechtes stellt keine Vermietung…
…als Gewerbebetrieb." Darüber hinaus sieht § 2 Abs. 2 KStG 1988 Sonderformen von Betrieben gewerblicher Art darunter die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Art. 12 Abs. 1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes) und…
…als Gewerbebetrieb." Darüber hinaus sieht § 2 Abs. 2 KStG 1988 Sonderformen von Betrieben gewerblicher Art darunter die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Art. 12 Abs. 1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes) und…
…Vorlagefrage, ob jede entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) ist, oder die Annahme einer solchen wirtschaftlichen Tätigkeit voraussetzt, dass diese von einer privaten Betätigung abgrenzbar ist, beantwortet…
…509), weshalb eine Qualifikation des Rechtsverhältnisses als Fruchtgenussrecht ausscheiden muss. In der ausschließlichen Benutzung der installierten Technik zur Durchführung und Erreichung des Unternehmenszweckes der Beschwerdeführerin als Mobilfunkunternehmen liegt sohin eine Nutzung von Flächen bzw. Objekten der Vermieterin unter entgeltlicher Überlassung dieser Sachen zum Gebrauch. Der…