…Grund und Bodens im Zeitpunkt des Baubeginns - sind demgegenüber für die Renditeberechnung nicht maßgeblich, da sie keinen einheitlichen Bezugspunkt für das eingesetzte Kapital darstellen. Soweit die beschwerdeführende Partei einwendet, für die Renditeberechnung seien ausschließlich die historischen Anschaffungskosten des Grund und Bodens aus dem Jahr 2017…
…röm.-kath. Pfarrkirche X. Die Räumlichkeiten werden für pfarrliche Zwecke genutzt. Als Mietentgelt sind 330,- Euro/Monat (inklusive Betriebskosten) vereinbart. Aus der Sanierung des Pfarrhofes und der Neuerrichtung eines Pfarrzentrums machte die Bf. im Zusammenhang mit der Vermietung an die röm.-kath. Pfarrkirche X Vorsteuern…
…Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert (alle Beträge in Euro): | | monatlich | Unbestimmte Dauer | Bemessungsgrundlage | Mietentgelt Büro und Lagerfläche | 65.368,20 | x 36 Monate | 2.353.255,20 | Betriebskosten Büro | 15.808,38 |…
…als an die Bf überlassener Vorstandsdirektor erhalten. Auch die anderen beiden Verwaltungsräte wurden für ihre Tätigkeit für die SA-Luxemburg nicht mit Gehältern entlohnt. Möglicherweise haben ***13*** und ***14*** ein Mietentgelt erhalten, denn ein entsprechender Aufwand ist verbucht worden. Über Gewinnausschüttungen enthalten die Annexen keine…
…MIETOBJEKT (1) Der Vermieter vermietet und der Mieter mietet als ein einheitliches Mietobjekt a) die nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu errichtende Seniorenresidenz bestehend aus den in den Plänen Beilage ./2 als MF-G1 Seniorenresidenz (im engeren Sinn) MF-G1 Restaurant MF-G1 Außenraum (gemeint…
…seien seit Jahren amtsbekannt gewesen und darüber hinaus auch bei der letzten Betriebsprüfung beurteilt worden. Betreffend die Feststellungsbescheide wird ausgeführt, das Finanzamt verwechsle Mietentgelte mit Rentenzahlungen, negiere somit vorgelegte Verträge und beurteile den falschen Sachverhalt. Nach abweisenden Beschwerdevorentscheidungen beantragte die Beschwerdeführerin die Vorlage der Beschwerden…
…EStG. Beschwerdeführerin ist die aus den drei Erbinnen bestehende Hausgemeinschaft. Zusammengefasst wird in der gegen den Feststellungsbescheid erhobenen Beschwerde ausgeführt, das Finanzamt verwechsle Mietentgelte mit Rentenzahlungen, negiere somit vorgelegte Verträge und beurteile den falschen Sachverhalt. Nach der abweisenden Beschwerdevorentscheidung beantragte die Beschwerdeführerin die Vorlage der…
…GebG um weitere 3 Jahre) abgeschlossen wurde. Dem Einwand der Bf., dass die Kumulation von bestimmter und anschließend unbestimmter Dauer rechtswidrig erfolgt sei, da mit dem Abschluss des gegenständlichen Mietvertrages ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliege, weshalb eine Aufteilung unzulässig sei, ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entgegenzuhalten…
…GebG um weitere 3 Jahre) abgeschlossen wurde. Dem Einwand der Bf., dass die Kumulation von bestimmter und anschließend unbestimmter Dauer rechtswidrig erfolgt sei, da mit dem Abschluss des gegenständlichen Mietvertrages ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliege, weshalb eine Aufteilung unzulässig sei, ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entgegenzuhalten…
…versagt. Darüber hinaus war der Vorsteuerabzug aber auch aus folgenden Gründen nicht zu gewähren: Das Bundesfinanzgericht hat judiziert, dass im Wege der Fruchtgenussrechtseinräumung vereinbarte Substanzabgeltungen in Höhe der gesetzlichen AfA wirtschaftlich betrachtet (lediglich) AfA-Surrogate - und nicht etwa (fremdübliche) Mietentgelte - darstellen. Diese werden nicht geleistet…
…versagt. Darüber hinaus war der Vorsteuerabzug aber auch aus folgendem Grund nicht zu gewähren: Das BFG hat judiziert, dass im Wege der Fruchtgenussrechtseinräumung vereinbarte Substanzabgeltungen in Höhe der gesetzlichen AfA wirtschaftlich betrachtet (lediglich) AfA-Surrogate - und nicht etwa (fremdübliche) Mietentgelte - darstellen. Diese werden nicht geleistet…
…wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist; c) die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hierfür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird; d) die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum…
…von Top 4 und 5, wie in der Berufung durchgeführt, ergibt aus mietrechtlicher Betrachtung keinen Sinn. Die Betriebsprüfung ging nicht von einem einheitlichen Bestandobjekt aus (getrennte Verrechnung, sukzessiver Abschluss der Mietverträge, kein Hinweis in den Mietverträgen auf eine bevorstehende Wohnungszusammenlegung). Vielmehr stellt dies in steuerrechtlicher…
…von Top 4 und 5, wie in der Berufung durchgeführt, ergibt aus mietrechtlicher Betrachtung keinen Sinn. Die Betriebsprüfung ging nicht von einem einheitlichen Bestandobjekt aus (getrennte Verrechnung, sukzessiver Abschluss der Mietverträge, kein Hinweis in den Mietverträgen auf eine bevorstehende Wohnungszusammenlegung). Vielmehr stellt dies in steuerrechtlicher…
…neben der Höhe des Mietentgeltes auch die Gewinnverteilung als nicht angemessen erweisen sollte, wäre diese zu korrigieren (VwGH 5.10.1994, 94/15/0036) und würde dieser Umstand die Behörde zur Wiederaufnahme der Verfahren berechtigen. 2) Beschwerde gegen die Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung…
…ein frei vereinbartes Mietentgelt in Bestand vergeben. Es handelt sich folglich nunmehr um ein Wirtschaftsgut anderer Art und Verwendung/Verwendbarkeit. Sämtliche Bau-, Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen stehen in unmittelbarem Veranlassungszusammenhang der Änderung von Wesensart und Nutzenpotenzial des Objektes, weshalb das Vorliegen eines einheitlichen Herstellungsvorganges angenommen wird…
…sind die Telekom-Unternehmen informiert worden, dass die Mietentgelte ab 2008 auf ein anderes Konto zu überweisen sind. In weiterer Folge wurden beim Finanzamt ab dem Jahr 2008 Umsatzsteuererklärungen und Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften im Namen von " BfV " eingereicht. In einem ebenfalls eingereichten Fragebogen…
…einheitlichen Gebäudekomplex im 99. Wiener Gemiendebezirk zuzuordnen sind und sich auf dieselbe Wohnung beziehen. Vom 14.Dez.2007 bis Sept.2008 befand sich lt. ZMR in der Wohnung 9999 Wien, T.-Straße der (einzige) behördliche Hauptwohnsitz (HW) von Alexander und Marion H., deren monatliches Mietentgelt…
…Einkünften gem. § 188 BAO für das Jahr 2007 sowie Umsatzsteuer und Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2007 und 2008 in der Sitzung am 9.6.2016 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die…
…Anschrift, vertreten durch Vertreter, gegen die Bescheide des FA Kufstein Schwaz vom 19. Juni 2009 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO sowie betreffend Umsatzsteuer jeweils für die Jahre 2005 bis 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die…