…der bisherige ordentliche Lebenswandel des Bf., die 100%ige Schadensgutmachung und die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen durch den Bf. als mildernd, als erschwerend hingegen die oftmaligen Tatentschlüsse während des doch längeren Deliktszeitraumes von 19 Monaten berücksichtigt. Zu den gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG bei der…
…der Bf1 daraus schließen, dass die zugrundeliegenden Verkürzungsbeträge von den Beschwerdeführern im Rahmen von Selbstanzeigen eigenständig offen gelegt wurden. Diese eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen und auch der weitere mildernde Umstand, dass die Bf1 und der Verband (Bf2) bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der…
…und der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit der Beschuldigten ausgegangen. Als weitere Milderungsgründe waren seitens des erkennenden Senates auch noch die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der (nicht strafbefreienden) Selbstanzeige sowie eine mittlerweile erfolgte teilweise Schadensgutmachung (67%), als erschwerend die mehrmaligen Tathandlungen in die Beurteilung der Strafzumessungserwägungen…
…gemäß § 201 BAO festgesetzt wurde, richtet sich die vorliegende Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde) mit der Begründung, die vom Finanzamt gemäß § 184 BAO geschätzte Besteuerungsgrundlage sei aus nachstehenden Überlegungen zur Gänze falsch. Grundsätzlich müssten beim Poker mindesten sechs bis maximal neun Spieler am Tisch sitzen, mit jeweils…
…gemäß § 201 BAO festgesetzt wurde, richtet sich die vorliegende Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde) mit der Begründung, die vom Finanzamt gemäß § 184 BAO geschätzte Besteuerungsgrundlage sei aus nachstehenden Überlegungen zur Gänze falsch. Grundsätzlich müssten beim Poker mindesten sechs bis maximal neun Spieler am Tisch sitzen, mit jeweils…
…gemäß § 201 BAO festgesetzt wurde, richtet sich die vorliegende Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde) mit der Begründung, die vom Finanzamt gemäß § 184 BAO geschätzte Besteuerungsgrundlage sei aus nachstehenden Überlegungen zur Gänze falsch. Grundsätzlich müssten beim Poker mindesten sechs bis maximal neun Spieler am Tisch sitzen, mit jeweils…
…gemäß § 201 BAO festgesetzt wurde, richtet sich die vorliegende Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde) mit der Begründung, die vom Finanzamt gemäß § 184 BAO geschätzte Besteuerungsgrundlage sei aus nachstehenden Überlegungen zur Gänze falsch. Grundsätzlich müssten beim Poker mindesten sechs bis maximal neun Spieler am Tisch sitzen, mit jeweils…
…gemäß § 201 BAO festgesetzt wurde, richtet sich die vorliegende Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde) mit der Begründung, die vom Finanzamt gemäß § 184 BAO geschätzte Besteuerungsgrundlage sei aus nachstehenden Überlegungen zur Gänze falsch. Grundsätzlich müssten beim Poker mindesten sechs bis maximal neun Spieler am Tisch sitzen, mit jeweils…
…gemäß § 201 BAO festgesetzt wurde, richtet sich die vorliegende Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde) mit der Begründung, die vom Finanzamt gemäß § 184 BAO geschätzte Besteuerungsgrundlage sei aus nachstehenden Überlegungen zur Gänze falsch. Grundsätzlich müssten beim Poker mindesten sechs bis maximal neun Spieler am Tisch sitzen, mit jeweils…
…gemäß § 201 BAO festgesetzt wurde, richtet sich die vorliegende Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde) mit der Begründung, die vom Finanzamt gemäß § 184 BAO geschätzte Besteuerungsgrundlage sei aus nachstehenden Überlegungen zur Gänze falsch. Grundsätzlich müssten beim Poker mindesten sechs bis maximal neun Spieler am Tisch sitzen, mit jeweils…
…gemäß § 201 BAO festgesetzt wurde, richtet sich die vorliegende Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde) mit der Begründung, die vom Finanzamt gemäß § 184 BAO geschätzte Besteuerungsgrundlage sei aus nachstehenden Überlegungen zur Gänze falsch. Grundsätzlich müssten beim Poker mindesten sechs bis maximal neun Spieler am Tisch sitzen, mit jeweils…
…2007/15/0265; VwGH 29.4.2010, 2008/15/0122). Ziel jeder Schätzung ist es, jene Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben (VwGH 21.10.2015, 2012/13/0097; VwGH 27.1.2016, 2012/13/0068). Dabei ist zu…
…Strafaufhebungsgrundes durch den Abgabepflichtigen mit Darlegung der Verfehlung und Offenlegung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen vorliegt. Da es einem Staat auch verfassungsrechtlich frei steht, eine Selbstanzeige als Strafaufhebungsgrund oder lediglich als Strafmilderungsgrund zu normieren, erscheint es auch nicht bedenklich, hinsichtlich der eigenständigen Entrichtungsvorschriften für Selbstanzeigen einen vergleichsweise…
…die Umsatzsteuerbescheide der Gesamt-GesbR. Mit Urteil vom 12. 10. 2016, C-340/15, sprach der vom BFG in dieser Rechtssache angerufene EuGH aus, dass im gegenständlichen Fall drei GesbR (die eingangs näher bezeichnete GesbR und zwei weitere GesbR's) als mehrwertsteuerpflichtige eigenständige Unternehmer anzuerkennen…
…und als (einziges) eigenständiges Unternehmen betrieben wurde, anhängig. Gesellschaftsstrukturen Zum besseren Verständnis seien die Gesellschaftsstrukturen vorangestellt: Einzelgesellschaften Bis zu Prüfung durch die Großbetriebsprüfung, die zu den angefochtenen Bescheiden führte, wurden vom Finanzamt folgende drei Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (GesBR), deren Gesellschafter Mitglieder der Familie X**…
…unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich Einkommensteuer 2006 in Höhe von € 8.629,03 Einkommensteuer 2007 in Höhe von € 5.921,29 Einkommensteuer 2008 in Höhe von € 5.080,65 verkürzt zu haben. Der Beschuldigte habe…
…jedoch weder endgültig verdrängen noch von der Finanzverwaltung im Zuge der Veranlagung einbehalten werden, wenn unter Offenlegung und Erklärung aller relevanten Tatsachen eine reguläre Besteuerungsgrundlage in diesen Steuerarten fehlt. Die Finanzverwaltung selbst hat diesen Zusammenhang für den Bereich der Einkommensteuer bereits dem Grunde nach anerkannt…
…3 hat daher keine eigenständige normative Bedeutung. Es ist somit beispielsweise nicht deshalb zu schätzen, weil eine Mitwirkungspflicht verletzt wurde, sondern nur dann, wenn als Folge dieser Pflichtverletzung eine genaue Ermittlung (Berechnung) der Besteuerungsgrundlagen unmöglich ist (Fischerlehner in Köglberger-GS, 92; Schilcher, Grenzen der Mitwirkungspflichten…
…jedoch erfolgte auch hier keine Offenlegung jener Beträge welche der Beschuldigte zum Nachteil seines damaligen Arbeitgebers veruntreute. Im Zuge der Prüfung wurden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt und die Einkommensteuer festgesetzt. In weiterer Folge wurde das Finanzstrafverfahren hinsichtlich der Jahre ab 2004 eingeleitet und wurde durch den…
…Auch 2019 lag der Gesamtumsatz nach Schätzung über 30.000 € weshalb das Finanzamt auch in diesem Jahr zutreffend von Steuerpflicht ausging. Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung…