…alleinigen Verschulden des Ehegatten geschieden. Innerhalb eines Jahres haben die geschiedenen Eheleute bei Gericht einen Antrag betreffend die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens gestellt. Im Zuge dieses gerichtlichen Aufteilungsverfahrens haben die Parteien sodann den gegenständlichen Vergleich vom 9.7.2015 dahingehend geschlossen, dass Bf Alleineigentümerin der…
…den §§ 81 ff EheG. Der vergleichsweise weiter gefasste Wortlaut des § 26a Abs 1 Z 1 GGG, der nicht auf eine "Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens", sondern (nur) auf eine Übertragung "im Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe" abstellt, impliziert allerdings, dass nunmehr auch Liegenschaften, die gem § 82…
…wegen Zerrüttung der Ehe, anzusehen ist, so würde mit dieser Übertragung weder eheliches Gebrauchsvermögen noch eheliche Ersparnisse aufgeteilt. In einem solchen Fall wird gemäß den o.a. Erläuterungen die Freigiebigkeit der Zuwendung grundsätzlich für möglich gehalten und kann gemäß der ständigen Rechtsprechung des VwGH aus…
…75, grundsätzlich unverändert festzuhalten. Auch wenn seit dem FamRÄG 2009 - anders als nach der bis dahin geltenden Rechtslage - Vorausverfügungen über eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse und zwar insbesondere betreffend die Ehewohnung generell zulässig und zum Teil auch für das Gericht bindend sind (vgl. zum Hintergrund…
…und es werden auf sämtliche denkbaren vermögensrechtlichen Ansprüche zwischen den Parteien aus welchen Rechtsgrund auch immer (insbesondere auch auf Aufteilung von Ehewohnungen, von ehelichem Gebrauchsvermögen oder ehelichen Ersparnissen, sowie auf Abgeltung der Mitwirkung am Erwerb der anderen Partei oder sonstigen Ansprüchen welcher Art auch immer…
…waren die Kinder 18 bzw. 20 Jahre alt) getroffen. Die Kinder wohnten weiterhin bei ihrem Vater im ehemaligen bis zur Scheidung gemeinsamen Familienwohnsitz. Diese in Rede stehende Liegenschaft fällt nicht unter das eheliche Gebrauchsvermögen, diese Liegenschaft wurde nicht als Wohnsitz benutzt, sondern wurde als Wertanlage…
…Auflösung oder Nichtigkeitserklärung ihrer Ehe die in seinem Eigentum stehenden Vermögenswerte, auch solche die eheliche Ersparnisse oder eheliches Gebrauchsvermögen darstellen, in seinem Eigentum verbleiben Beide Parteien verzichten demnach auf die Einbeziehung der unter Punkt erstens angeführten Liegenschaften einschließlich des erst anzuschaffenden Grundstückes und zu errichtenden…
…Finanzbehörde I. Instanz wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung ab und begründete dies neben der Darstellung der Rechtsprechung im Wesentlichen damit, dass im gegenständlichen Scheidungsvergleich aus vermögensrechtlicher Sicht die Liegenschaftsanteile als wesentlichster Teil des 'ehelichen Gebrauchsvermögen' behandelt würden. Bei der Aufteilung der Verbindlichkeiten bzw. der Ausgleichszahlung…
…Finanzbehörde I. Instanz wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung ab und begründete dies neben der Darstellung der Rechtsprechung im Wesentlichen damit, dass im gegenständlichen Scheidungsvergleich aus vermögensrechtlicher Sicht die Liegenschaftsanteile als wesentlichster Teil des 'ehelichen Gebrauchsvermögen' behandelt würden. Bei der Aufteilung der Verbindlichkeiten bzw. der Ausgleichszahlung…
…z im gemeinsamen Haushalt lebende gemeinsame eheliche Kind erhöht sich der Betrag gemäß Punkt 5.2.2 um 25%. 5.2.4. Für die Beträge gemäß Punkt 5.2.2 gilt die zu Punkt 5.1.6 vereinbarte Wertsicherung mutatis mutandis. ... 5.4 Eheliches Gebrauchsvermögen ...…
…Bf. am 27. Jänner 2014 Beschwerde eingelegt, weil die Liegenschaftsübertragung von einem Ehegatten auf den anderen im Zuge eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens keine GrESt-Pflicht auslöse. Darüber hinaus betrage die GrESt beim Erwerb von Grundstücken bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens nur 2 %. Gemäß § 7 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz…
…Einheitswert zu berechnen. Wenn im berufungsgegenständlichen Fall bereits im Scheidungsvergleich festgehalten wird, dass auf Unterhaltsansprüche wechselseitig verzichtet wird, eheliches Gebrauchsvermögen, Wertgegenstände und auch die beiden PKW aufgeteilt wurden, reduziert sich inhaltlich der Vergleich auf die Übernahme der Liegenschaftshälfte gegen Übernahme der Schulden. Eine Übernahme ist…
…wird eingewendet, eine Gegenleistung für die im Vergleich geregelte Grundstücksübertragung sei nicht feststellbar. Der Vergleich regle neben der Übertragung des Grundstücksanteils auch Weiteres wie Unterhaltsansprüche, eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse. Auch das Finanzamt hätte die Regelung schon als Globalvereinbarung angesehen, indem die in Punkt 4. Vereinbarte…
…Der Unterhaltsanspruch der Frau EHEGATTIN erlischt bei Wiederverehelichung. … Drittens: Vermögensrechtliche Regelungen: In Vorwegnahme einer späteren Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse treffen die Ehegatten BF und EHEGATTIN nachstehende Schenkungsvereinbarungen: a) Herr KR BF schenkt hiermit seiner Ehegattin EHEGATTIN einen Barbetrag in Höhe…
…€ 480.832,00 Die steuerliche Begünstigung gemäß § 7 Abs. 1 Z.2 GrEStG 1987 kann nur für die Übertragung des ehelichen Gebrauchsvermögens (Ehewohnung = übersteigender Wohnungswert), aber nicht für die Übertragung des land- und forstwirtschaftl. Betriebsvermögens angewendet werden. Als Bemessungsgrundlage wurde der gemeine Wert…
…II, Grunderwerbsteuer Rz 4 zu § 5 GrEStG). Nach § 7 Z 2 GrEStG 1987 beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v. H…
…verbleibe. Im Weiteren werden unter Punkt 6. "im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens" die Übertragung der hälftigen Liegenschaft EZ1 an den Bf samt Einverleibungsbewilligung und Regelung der Kostentragung durch den Bf sowie unter Punkt 8. die Leistung einer Ausgleichszahlung an die Gattin vereinbart. In…
…32 ff), ändert dies nichts daran, dass bei Fehlen derartiger Vereinbarungen die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß § 83 Abs. 1 EheG nach Billigkeit vorzunehmen ist. Die Ehewohnung, die gemäß § 81 Abs. 2 EheG zum ehelichen Gebrauchsvermögen gehört, ist gemäß § 82 Abs…
…Vertrages), Wechsel der Ehewohnung (Punkt 3. des Vertrages), sonstiges Liegenschaftsvermögen (Punkt 4. des Vertrages), Schulden (Punkt 5. des Vertrages), eheliche Ersparnisse-eheliches Gebrauchsvermögen (Punkt 6. des Vertrages), Gesellschaftsvermögen (Punkt 7. des Vertrages), Ausgleichszahlungen (Punkt 9. des Vertrages) und Kindesunterhalt (Punkt 10. des Vertrages), auch den…
…01.2046 einen Betrag von € 50.000,00. Die Punkte 5. bis 8. regelten die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, die Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten und den Unterhalt. Hier werde vereinbart, dass keine Übertragungen stattfänden und keine Leistungen aus…