…Tätigkeit der Ehefrau im Betrieb des Bf. kein Dienstverhältnis zugrunde liege. Die Ehefrau sei vielmehr aufgrund der ehelichen Mitwirkungspflicht im Sinne des § 90 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) im Rahmen der Zumutbarkeit und Üblichkeit verpflichtet und erhalte dafür eine angemessene Vergütung im Sinne des § 98 ABGB…
…auch im Sinne der geforderten Publizität für Dritte nachvollziehbar belegt werden. Für die steuerliche Anerkennung der Vereinbarung sei weiters erforderlich, dass der nahe Angehörige eine sonst notwendige Arbeitskraft ersetze. Eine familienhafte Mitarbeit etwa als Ausfluss der ehelichen Mitwirkungspflicht dürfe nicht Vertragsgegenstand sein, was z.B…
…Allgemeinen schlicht die Hausverwaltungsgesellschaft um einen Ersatz, wenn ein Hausbesorger selbst keinen Vertreter namhaft machen hätte können, was insbesondere bei längeren Ausfällen der Fall war. Im Ergebnis kann die gegenständliche Vertretungstätigkeit nicht unter die eheliche Mitwirkungspflicht im Sinne des § 90 Abs. 2 ABGB subsumiert werden. …
…Metroeinkäufe, Überprüfung der Krankenkassenabrechnungen, tägliche Post) und diese Tätigkeiten jedenfalls zumindest teilweise unter die eheliche Mitwirkungspfiicht fallen. Weiters ist aufgrund der steuerlich geltend gemachten Aufwendungen zu schließen, dass der Gatte in den beschwerdegegenständlichen Jahren noch einen Kfz-Handel betrieb (dieser Kfz-Handel wurde im Zeitraum…
…oder an einer GesbR oder die Einlage des stillen Gesellschafters, ausgeschlossen. Voraussetzung für die Ausnahme ist aber, dass-so wie im gegenständlichen Fall- mit dem Unternehmensanteil eine Mitwirkung an der Unternehmensführung oder sonst ein maßgeblicher Einfluss auf diese verbunden ist. (Vgl. Stabentheiner in Rummel, Kommentar…
…Judikatur). Eine Spielart der familienhaften Mitarbeit ist die auf § 90 ABGB basierende eheliche Beistandspflicht, deren Entlohnung ungeachtet des Umstandes, dass der Ehegatte nach § 98 ABGB "Anspruch auf angemessene Abgeltung seiner Mitwirkung" hat, ebenso wie die sonstigen Aufwendungen zur Abgeltung familienhafter Mitarbeit nicht abzugsfähig sind. Helfen…
…die zivilrechtliche "eheliche Beistandspflicht" als besondere Form der familienhaften Mitarbeit. Nach § 90 ABGB hat ein Ehegatte im Erwerb des Anderen im Rahmen der Zumutbarkeit und Üblichkeit mitzuwirken, wofür er gemäß § 98 ABGB Anspruch auf angemessene Vergütung hat. Liegt bei einer derartigen Mitwirkung kein über diese…
…den Parteien aus welchen Rechtsgrund auch immer (insbesondere auch auf Aufteilung von Ehewohnungen, von ehelichem Gebrauchsvermögen oder ehelichen Ersparnissen, sowie auf Abgeltung der Mitwirkung am Erwerb der anderen Partei oder sonstigen Ansprüchen welcher Art auch immer, die allenfalls seit der Eheschließung entstanden sind) unwiderruflich verzichtet…
…dass ein dauerndes Getrenntleben anzunehmen sei, wenn ein (Ehe-)Partner die gemeinsame Wohnung verlasse und seinen Aufenthalt getrennt von seinem (Ehe)Partner, ohne eine eheliche Gemeinschaft mit diesem wiederaufzunehmen, auf Dauer in einer anderen Wohnung nehme. Gegenseitige Besuche rechtfertigten nicht die Annahme einer dauernden Gemeinschaft…
…2.2005 (Einlangen am Konto der Zweitantragstellerin). 5. Die Antragsteller erklären, auf weitere Ansprüche gegeneinander hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (§§ 81 ff EheG) sowie hinsichtlich der Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Betrieb des anderen (§§ 98 ff ABGB) zu verzichten. Damit sind…
…Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten wurde der Antrag vom 4. November 2022 um Bewilligung einer Nachsicht in Höhe von € 6.774,80 mit folgender Begründung abgewiesen: "Im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht ist der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte gehalten, sich entsprechend an den gemeinsamen Kosten zu…
…eine u.a. schwer an DEMENZ erkrankte Person (mit Orientierungslosigkeit, die Begleitperson erfordert....) überhaupt erst zu ermöglichen, als "eheliche Beistandspflicht" abzutun, ist für den "pflegenden Angehörigen" (mit Vorsorgevollmacht) nur schwer zu verstehen. Das Bundesfinanzgericht forderte den Bf. mit Beschluss vom 24.3.2026, zur Vorlage…
…ist zu entnehmen: - die Antragstellerin ist getrennt lebend, - der Name des "geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten", - dass dieser in der tschechischen Republik eine Erwerbstätigkeit ausübt, - die Namen der beiden Kinder, welche eheliche Kinder sind, und - die Zusammensetzung der Familie. Aus dem Formular E411 geht hervor…
…sie Mühe, Kapital (Einkommen) und Sachwerte zur Erreichung eines beschränkten wirtschaftlichen Zwecks vereinigen und die Leistungen über die eheliche Beistandspflicht hinausgehen. Zusätzlich wird meist die Vereinbarung einer - wenn auch nur losen - Gemeinschaftsorganisation verlangt, die den Partnern gewisse, zumindest faktische Einwirkungs- bzw Mitwirkungsrechte verschafft. Bloße Geldzuwendungen…
…zu sein. Im Punkt II. "Minderjährige Kinder" regelt der Vergleich die Obsorge sowie den Kindesunterhalt: 1.) Die Obsorge (Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzlichen Vertretung) für den gemeinsamen ehelichen Sohn (geb. 2007) verbleibt beiden Elternteilen. Dieser wird sich hauptsächlich bei der…
…ein echtes Dienstverhältnis, weil der Bf. seine Ehegattin "zur Führung der gesamten Vermietung in Dienst gestellt hat", die Tätigkeit gehe somit über das Ausmaß der ehelichen Beistandspflicht hinaus. Verwiesen werde auf das Erkenntnis des VwGH vom 21.10.1986, 86/14/0042, in dem folgende…
…Ehegatten üblich und nicht anderes vereinbart ist. Bei der Mitwirkung der Ehegattin ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass diese ihre tatsächliche Grundlage in aller Regel nicht in eigenen erwerbswirtschaftlichen Erwägungen, sondern in erster Linie in der ehelichen Lebensgemeinschaft finden. Um daher ein Dienstverhältnis mit der…
…bringen sind.(§ 83 Abs.1 EheG) Als Beitrag sind auch die Leistung des Unterhalts, die Mitwirkung im Erwerb, soweit sie nicht anders abgegolten worden ist, die Führung des gemeinsamen Haushalts, die Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder und jeder sonstige eheliche Beistand zu werten. (§ 83 Abs…
…Ehegatten innerhalb von drei Jahren. I.5. Einvernehmlich wird die Verjährung von Ansprüchen nach §§ 98,100 ABGB (Abgeltung für Mitwirkung im Erwerb des Ehegatten - § 1486a ABGB) auf drei Jahre verkürzt. II. Unterhalt nach Ehescheidung: II.1. Allfällige wechselseitige Unterhaltsansprüche der Ehegatten nach einer Ehescheidung (in…
…(einunddreißigster) Dezember 2007 (zweitausendsieben), jederzeit angenommen werden, ohne dass es einer weiteren Mitwirkung von Herrn L. bedarf." Mit Annahmeerklärung vom 23. Mai 2007 (Notariat N GZ 1234) nahm Frau F dieses Anbot vollinhaltlich an. Anbot und Annahmeerklärung wurden dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in…