…der Anfragebeantwortung V2486-06 vom 13. Dezember 2006 sei bestätigt worden, dass die Übertragung von in Spanien belegenen Grundbesitz durch eine in Deutschland ansässige Person an eine deutsche gemeinnützige Stiftung den Bestimmungen des Art. 13 DBA Deutschland-Spanien unterliege. Selbiges müsse auch für das Verhältnis…
…Nach BFH 25.10.2016, I R 54/14 (kommentiert von Märtens in jurisPR-SteuerR 17/2017 Anm 1), können selbst gemeinnützige Stiftungen "Gesellschaften" des Art 54 AEUV sein, soweit sie Güter oder Dienstleistungen erwerbsorientiert und gegen Entgelt anbieten, die zur Durchführung ihrer satzungsmäßigen Zwecke…
…Dritten Schenkungen gemacht hat, welche den Pflichtteil beeinträchtigen. Nach der Judikatur des Bundesgerichtshofes ist als Schenkung iSd § 2325 BGB auch eine endgültige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung, gleich ob als kapitalerhöhende Zustiftung oder als Spende zur satzungsgemäßen Verwendung, zu beurteilen, da beides einen endgültigen…
…Auseinandersetzung mit den subjektiven Motiven der rund dreißigtausend Patenschaftsinhaber kann unterbleiben, da jedem Marktteilnehmer bewusst ist, ob er nun für eine Spende an die gemeinnützige ***Gut1*** Stiftung leisten will, oder sich für einen Patenschaftsvertrag entscheidet, verbunden mit den angebotenen Vorteilen als Gegenleistung für die monatliche…
…Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Darin brachte er vor, die Gemeinnützigkeit der ***1*** sei nach deutschem Recht anerkannt und aufgrund der Rechtsprechung des EuGH seien Spenden an gemeinnützige Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union steuerlich gleich zu behandeln. Hinsichtlich der Hörgerätekosten führte der Beschwerdeführer aus, der gewährte Zuschuss…
…wenn er sich als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke darstellt. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Abweichung von den im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt…
…sei direkter Nachkomme der Eigentümer der ehemaligen Firma DBAU, die vor einigen Jahren verkauft worden sei. Neben der oben angeführten Gesellschaft existiere auch noch eine Stiftung nach deutschem Recht, die unter anderem ebenfalls Immobilien besitze. Die Firma JD KG sei unter anderem Eigentümerin und Verwalterin…
…wäre. (vgl. VwGH 30.1.2013, 2012/17/0055 ergangen zur Stiftungseingangssteuer). Da sich die Bf., mit ihrer Rechtsmeinung, dass die Spielbankabgabe eine Sondereinkommensteuer ist, überwiegend auf deutsche Literatur und Judikatur beruft, ist zu untersuchen, welche Eigenschaften die Spielbankabgabe in Deutschland hat. I.4.3…
…einschließlich, aber nicht beschränkt auf Joint Ventures, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen oder gemeinnützige Stiftungen o) Eine führende Organisation bei der Förderung und Umsetzung sinnvoller, konkreter und ehrgeiziger Maßnahmen für Gleichberechtigung, Inklusion und Vielfalt im Fußball zu sein, einschließlich der Festlegung geeigneter Ziele und der Umsetzung notwendiger…
…28.6.2012, 2011/16/0142) [Ritz, BAO6, § 40 Tz 1]. Liegt der Fokus der Förderungstätigkeit einer deutschen rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts in der rein finanziellen Unterstützung von fremden Projekten, ist die Voraussetzung der Unmittelbarkeit iSd § 34 iVm § 40 BAO nicht erfüllt. Eine Weisungsgebundenheit…
…die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen…
…Liechtenstein dem deutschen Bundesnachrichtendienst zugespielt wurde, erstattete auch Frau Bf1 am 28. März 2008 gem. § 29 FinStrG Selbstanzeige, worin u.a. festgehalten wurde, dass sie in den Streitjahren 2000 bis inkl. 2005 Zuwendungen in der o.a. Höhe erhalten habe. Oberstes Entscheidungsorgan der Stiftung war…
…oder der mit diesem im Zusammenhang stehenden Abgaben- oder Monopolverfahren bis zur deren Erledigung; d) die Probezeit nach § 203 Abs. 1 StPO sowie die Fristen zur Zahlung eines Geldbetrages samt allfälliger Schadensgutmachung und zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen samt allfälligem Tatfolgenausgleich (§§ 200 Abs. 2 und 3…
…Vorschläge der Sozialwissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft „Das Glücksspielwesen und das Glücksspielmonopol in Österreich“ 1961 beziehen, die schon damals feststellte, dass das Glücksspielmonopol kein Finanzmonopol sein muss und in ein gemeinnütziges Monopol umgeändert werden könnte (Seite 33). Mit der Durchführung von Lotterien war die Österreichische Glücksspielmonopolverwaltung betraut (§ 4)…
…VfGH 15.6.2007, G 23/07), der Grunderwerbsteuer (VfGH 27.11.2012, G 77/12), der Stiftungseingangssteuer (z.B. VfGH 2.3.2011, G 150/10 ua.), den Gerichtsgebühren (VfGH 21.9.2011, G 34,35/11) zumindest der aufgrund des Bewertungsgesetzes 1955 festgestellte…
…wenn er sich als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke darstellt. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Abweichung von den im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt…
…der türkischen Erbengemeinschaft aus dem Jahr 2011 keinen Vergleichswert für einen fremdüblichen Kaufpreis darstellen kann, weil die Erbengemeinschaft (eine gemeinnützige Organisation) ihren eigenen Zweck zu verfolgen habe und daher nicht an einer Minderheitsbeteiligung, sondern an Finanzmittel zur Zweckverfolgung interessiert sei. Mündliche Verhandlung Zunächst führte ein…
…Gebühren gemäß § 33 TP 17 Z 6 GebG unterliegen sollten. Desgleichen regelte das Lotteriegesetz 1947, BGBl. 1948/27 die Abhaltung von gemeinnützigen Lotterien, die Besteuerung erfolgte einerseits iSd § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG mit 2% und andererseits mit 10% noch nach § 27…
…Gebühren gemäß § 33 TP 17 Z 6 GebG unterliegen sollten. Desgleichen regelte das Lotteriegesetz 1947, BGBl. 1948/27 die Abhaltung von gemeinnützigen Lotterien, die Besteuerung erfolgte einerseits iSd § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG mit 2% und andererseits mit 10% noch nach § 27…
…Grundbesitz einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar mildtätigen oder mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dient, wenn der Grundbesitz für mildtätige Zwecke benutzt wird. Gemäß § 3 Abs. 1 GrStG ist Grundbesitz…