…leg. cit.). Der gewöhnliche Aufenthalt verlangt grundsätzlich die körperliche Anwesenheit des Betreffenden. Man kann nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht. Maßgebend ist hierbei, ob aus den Umständen des Einzelfalles (Umstände der Abwesenheit, ihrer Dauer…
…in der Beschwerde angesprochenen Bestimmung des § 66 Abs. 2 JN auf subjektive Momente nicht ankommt. Ein Aufenthalt in dem genannten Sinn verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann (vgl. beispielsweise das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13…
…Republik Kenia ab 01.07.2019 (wieder) verlängert. Das Dienstverhältnis verlangt naturgemäß eine ununterbrochene und dauernde Anwesenheit der Bf am Einsatzort. Die beiden - in der Zwischenzeit schulpflichtigen - Kinder der Bf gehen in Kenia zur Schule. Der kenianische Ehemann der Bf und Kindesvater übt seinen Beruf…
…ausgesprochen hat, dass die Frage des ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs. 3 FLAG nicht nach subjektiven Gesichtspunkten, sondern nach den objektiven Kriterien der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit zu beantworten ist (VwGH v. 26.01.2012, ZI. 2012/16/0008 und die dort angeführte Judikatur), wodurch ein…
…2002/14/0103). Diese Beurteilung hat nicht auf den subjektiven Gesichtspunkt des Mittelpunktes der Lebensinteressen abzustellen, sondern auf das objektive Kriterium der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der ständige Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs 3 unter den Gesichtspunkten des Vorliegens…
…Auslandsaufenthalt nach Österreich zurückzukehren, kommt es hingegen nicht an (VwGH 26.01.2012, 2012/16/0008). Ein Aufenthalt in dem genannten Sinne verlangt grundsätzlich auch körperliche Anwesenheit (VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Folglich kann eine Person zwar mehrere Wohnsitze, jedoch nur einen gewöhnlichen…
…Die Frage des ständigen Aufenthaltes im Sinne des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 ist somit nach dem objektiven Kriterium der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit zu beantworten. Gemäß § 167 Abs. 2 Bundesabgabenordung (BAO) hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens und nach freier Überzeugung…
…einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern die…
…99/15/0104; VwGH 26.2.2004, 99/15/0127). Im Unterschied zum gewöhnlichen Aufenthalt einer Person, der an die körperliche Anwesenheit anknüpft und daher jeweils nur für einen Ort oder ein Gebiet bejaht werden kann (vgl. VwGH 14.4.1972, 457/71, VwGH 5…
…11.12.1990, 90/14/0183). Im Unterschied zum gewöhnlichen Aufenthalt einer Person, der an die körperliche Anwesenheit anknüpft und daher jeweils nur für einen Ort oder ein Gebiet bejaht werden kann (VwGH 14.4.1972, 457/71; VwGH 5.7.1983, 82/14/0178…
…der Beschwerde führen Sie an, seit 22.2.2010 in Polen ein Eigenheim zu besitzen - obwohl Sie damals schon in Österreich beschäftigt waren). Da Ihre Gattin zudem keiner aktiven Erwerbstätigkeit, bei der eine ständige körperliche Anwesenheit in Polen erforderlich wäre, nachgegangen ist, sondern Pensionseinkünfte (=PASSIVLEISTUNG…
…99/15/0104; VwGH 26.2.2004, 99/15/0127). Im Unterschied zum gewöhnlichen Aufenthalt einer Person, der an die körperliche Anwesenheit anknüpft und daher jeweils nur für einen Ort oder ein Gebiet bejaht werden kann (vgl. VwGH 14.4.1972, 457/71, VwGH 5…
…subjektiven Gesichtspunkten, sondern nach dem objektiven Kriterium der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit zu beurteilen. Der Aufenthalt von mehr als 3½ Jahren erstreckt sich iSd Judikatur des VwGH über einen längeren Zeitraum und ist nicht als nur vorübergehendes Verweilen zu beurteilen. VwGH 21.09.2009, 2009/16…
…Die Frage des ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs. 3 FLAG ist nicht nach subjektiven Gesichtspunkten, sondern nach den objektiven Kriterien der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit zu beantworten. Auf eine allfällige Absicht des Kindes des Antragstellers, nach dem Auslandsaufenthalt nach Österreich zurückzukehren, kommt es demnach nicht an.…
…des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Lt. Gutachten ist die Erwerbsunfähigkeit erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten…
…nicht feststellbar, dass der Bf wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen sind mit Ausnahme der Würdigung eines Teils des Vorbringens des Bf vom 17. 7…
…oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Gemäß § 8 Abs 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe monatlich für jedes Kind, das erheblich behindert ist…
…Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Volljährige Vollwaisen haben gemäß den Bestimmungen des § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967…
…30. Juli 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** zu Steuernummer *** vom 23. April 2020 betreffend Einkommensteuer 2017 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin ***Sf*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die ärztliche Bescheinigung bildet aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben jedenfalls die Grundlage für die Entscheidung, ob die erhöhte Familienbeihilfe zusteht. Eine andere…