…über den einer bloßen Vermögensverwaltung nicht hinausgeht und die einzelnen Sachverhaltselemente für eine bloße Vermögensverwaltung sprechen. Eine Änderung ergab sich nur in der Art der Einkünfte (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anstelle von Einkünften aus Gewerbebetrieb). Unzulässigkeit der (ordentlichen) Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…Der Verkauf der Wohnungen erfolgt derart, dass bereits im Zeitpunkt der Errichtung die Veräußerung beworben und vertraglich abgehandelt wird. Aus Sicht der Mitgesellschaft handelt es sich beim Verkauf der Wohnung um bloße Vermögensverwaltung, die aus steuerlicher Sicht unbeachtlich ist. Der Verkauf der Wohnungen erfolgt zum…
…übergeben und legen dieses der Beschwerde bei. Aufgrund der stattgefundenen Verkäufe in den Jahren 2008 bis 2012 hat die Abgabenbehörde die Verkäufe nicht als landwirtschaftliches Hilfsgeschäft (Vermögensverwaltung) sondern als gewerblichen Grundstückshandel erachtet und folgende Berechnung des Einlagewertes ermittelt, dem wir uns aus mehreren Gründen nicht…
…jene Tätigkeit, wie sie mit der bloßen Nutzungsüberlassung von Räumen üblicherweise verbunden ist, deutlich hinausgeht (vgl. VwGH 24.6.2009, 2008/15/0060; 20.5.2010, 2007/15/0098)." Die Vermietung einer Liegenschaft stellt demnach grundsätzlich Vermögensverwaltung im Sinne der Nutzung eines Vermögensstammes dar. Zur…
…13/0118; VwGH 28.5.2008, 2008/15/0025, je mwN). Sprechen einzelne Sachverhaltselemente für eine gewerbliche Tätigkeit, andere für eine bloße Vermögensverwaltung, so sind die Merkmale gegeneinander abzuwägen (vgl VwGH 14.1.1986, 85/14/0092, VwGH 20.11.1989, 88/14/0230; VwGH…
…13/0118; VwGH 28.5.2008, 2008/15/0025, je mwN). Sprechen einzelne Sachverhaltselemente für eine gewerbliche Tätigkeit, andere für eine bloße Vermögensverwaltung, so sind die Merkmale gegeneinander abzuwägen (vgl VwGH 14.1.1986, 85/14/0092, VwGH 20.11.1989, 88/14/0230; VwGH…
…13/0118; VwGH 28.5.2008, 2008/15/0025, je mwN). Sprechen einzelne Sachverhaltselemente für eine gewerbliche Tätigkeit, andere für eine bloße Vermögensverwaltung, so sind die Merkmale gegeneinander abzuwägen (vgl VwGH 14.1.1986, 85/14/0092, VwGH 20.11.1989, 88/14/0230; VwGH…
…13/0118; VwGH 28.5.2008, 2008/15/0025, je mwN). Sprechen einzelne Sachverhaltselemente für eine gewerbliche Tätigkeit, andere für eine bloße Vermögensverwaltung, so sind die Merkmale gegeneinander abzuwägen (vgl VwGH 14.1.1986, 85/14/0092, VwGH 20.11.1989, 88/14/0230; VwGH…
…einer über die Vermögensverwaltung hinausgehenden Tätigkeit ausgegangen werden.". In seiner am 25.2.2021 eingereichten Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer den Ansatz von EUR -12.622,24 als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und brachte wie folgt vor: "Der Umfang der Tätigkeit meines Mandanten übersteigt die bloße Vermögensverwaltung…
…sonstigen Mahlzeiten, - keine tägliche Reinigung und - kein großer Verwaltungsaufwand für die angeführten zusätzlichen Leistungen, sieht das Bundesfinanzgericht keine über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgehende Tätigkeit. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse geht das Bundesfinanzgericht daher im gegenständlichen Fall von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus. häusliches Arbeitszimmer …
…13/0118; VwGH 28.5.2008, 2008/15/0025, je mwN). Sprechen einzelne Sachverhaltselemente für eine gewerbliche Tätigkeit, andere für eine bloße Vermögensverwaltung, so sind die Merkmale gegeneinander abzuwägen (vgl VwGH 14.1.1986, 85/14/0092, VwGH 20.11.1989, 88/14/0230; VwGH…
…werden, dass die Anzahl der getätigten Spielzüge nicht mit aktiven Spielzügen gleichgesetzt werden könne und sei damit der geringe mit dem Spiel verbundene Zeitaufwand erklärbar. Ein weiteres Indiz für die private Vermögensverwaltung (bloße Vermögensverwaltung aus der Spekulationseinkünfte erwachsen) sei die Tatsache, dass ausschließlich eigenes, eigenfinanziertes…
… 23 EStG 1988 dadurch, dass der Umfang der Betätigung über bloße Vermögensverwaltung hinausgeht (vgl. Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 23, Rz 1). Für das Vorliegen einer bloßen Vermögensverwaltung existieren im konkreten Fall keine Anhaltspunkte bzw. wurde dies durch den Beschwerdeführer auch nicht vorgebracht…
…die als gewerblich beurteilt werden könnte, seien weitere Tätigkeiten als das bloße Zurverfügungstellen von Flächen im Rahmen von Bestandsverträgen erforderlich. Weder Fremdmitteleinsatz, noch Mitarbeitereinsatz oder überschaubare Zurverfügungstellung von Küchen und Sanitärausstattung würden die vorliegende Vermögensverwaltung in einem Ausmaß überschreiten, das zu Gewerblichkeit der Tätigkeit führen…
…schriftlichen Stellungnahme vom 2. Oktober 2013 entgegnete der steuerliche Vertreter der Bf., eine unternehmerische Tätigkeit setze voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinn erbracht werden. Eine bloße Vermögensverwaltung begründe mangels wirtschaftlicher Tätigkeit keine Unternehmereigenschaft (vgl. Bürgler in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON, § 2 UStG…
…führt das Finanzamt aus, dass die Verwaltung des eigenen Vermögens keine Tätigkeit im Sinne des § 22 EStG darstelle. Es liege bloße Vermögensverwaltung und keine betriebliche Tätigkeit vor. Als Steuerberater habe der Bf keine Einkünfte erzielt, eine selbständige Tätigkeit liege nicht mehr vor, die geltend gemachten…
…eine Betriebsprüfung statt. In Tz. 1 des Berichtes vom 27.6.2013 wurde folgendes festgestellt: Da die festgestellt Tätigkeit über die bloße Vermögensverwaltung hinausgeht (Zurverfügungstellung und Wartung von Salzgrotten in Thermen) und die Einkunftsarten 5-7-ohnehin subsidiär sind, stellen die erklärten Gewinne Einkünfte aus…
…Weisungsungebundenheit), nachhaltig (mit Wiederholungsabsicht), mit Gewinnabsicht, unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird und über die bloße Vermögensverwaltung hinausgeht (siehe EStR 2000, Rz 5418ff). Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählen alle Tätigkeiten, die zwar die für alle betrieblichen Einkünfte erforderlichen Merkmale aufweisen, aber nicht…
…beschriebenen deutlich überwiegend in die Richtung gewerblicher Handel mit Optionsrechten aus Immobilienleasing weisenden Sachverhaltselemente, treten jene, welche für bloße Vermögensverwaltung sprechen würden, in den Hintergrund und wird in diesem Erkenntnis davon ausgegangen, dass die in den Beschwerdejahren angefallenen Veräußerungsgeschäfte von Optionsrechten den Einkünften aus Gewerbebetrieb…
…Die A-Ld ist somit eine Gesellschaft, deren Betätigung über die bloße Vermögensverwaltung hinausgeht. Als Beleg für den Umfang der Tätigkeiten wird auf die beigefügten Jahresabschlüsse der A-Ld für die Jahre 2005 und 2006 verwiesen. Die Beratungsleistungen werden durch die Arbeitskraft des Geschäftsführers E…