…der mündlichen Verhandlung, dass ein Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden muss, ist zwar zutreffend, übersieht jedoch, dass Absonderungsberechtigte lediglich einen Anspruch auf bevorzugte Befriedigung aus einem bestimmten Massegegenstand haben, der Masseverwalter auch berechtigt ist, auch die Gegenstände, an denen Absonderungsansprüche bestehen, zu verwerten…
…möge feststellen, dass die – durch Ab-/Verrechnung mit nach Eröffnung des Konkursverfahrens vereinnahmten AGH-Zahlungen gedeckten – Forderungen der Beklagten nicht als vorrangig zu befriedigende Forderungen, sohin nicht als Masseforderungen, zu qualifizieren seien und ein Recht (der Beklagten) auf abgesonderte und/oder sonst bevorzugte, die übrigen…
…Das errechnete Verhältnis wurde als Quote bezeichnet. Diese Quotenberechnung ergäbe eine bevorzugte Bedienung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Dieser Berechnung waren ein Auszug des Finanzamtskontos für den Zeitraum 30.12.2019 bis 25.10.2022, monatliche Personensaldenlisten der Lieferanten für die Jahre 2020 bis 2022…
…Das errechnete Verhältnis wurde als Quote bezeichnet. Diese Quotenberechnung ergäbe eine bevorzugte Bedienung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Dieser Berechnung waren ein Auszug des Finanzamtskontos für den Zeitraum 30.12.2019 bis 25.10.2022, monatliche Personensaldenlisten der Lieferanten für die Jahre 2020 bis 2022…
…der Gleichbelhandlung der Gläubiger zuwiderlaufen, und auch keine gesetzliche Pflicht, auf eine gleichmäßige Befriedigung aller Mitgläubiger zu drängen, sodass die bevorzugte Behandlung eines Gläubigers ohne Hinzutritt weiterer Umstände nicht gegen die guten Sitten verstößt (SZ 47/26 = EvBl 1974/261; RdW 2003/133, 158)…
…wenngleich zu einem späteren Zeitpunkt, voll befriedigen zu gewesen. Auch wenn der Geschäftsführer vielleicht manche Lieferanten durch die Zahlungen bewusst bevorzugt habe, habe er wegen der erhofften Übernahme damit gerechnet, auch die übrigen Verbindlichkeiten befriedigen zu können. Diese Erwartungshaltung schließe - so der OGH - die Benachteiligungsabsicht…
…oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen vereitelt oder schmälert. Eine solche bevorzugte Behandlung des Abgabengläubigers wird von keinem Vertreter im Sinne des §…
…bevorzugte Behandlung gewährte -würde schließlich dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Dennoch leitet die Verwaltungspraxis aus der historischen Entwicklung der betreffenden Gesetzesbestimmung ab - mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Anknüpfung an das WEG 2002 aus der Bestimmung gestrichen - dass eine wirtschaftliche Betrachtungsweise nur bei ausländischen Wohnungen von…
…dass der Geschäftsführer seine Verpflichtungen gemäß BAO immer nachgekommen ist. Weiters wurden wir darüber informiert, dass neben den Finanzbehörden nur Mitarbeiter und Sozialversicherungsträger im Insolvenzverfahren betroffen waren und eine bevorzugte Behandlung dieser bei der Gläubigergruppe nicht vorlag bzw. nicht vorliegen konnte. Mit Haftungsbescheid vom 17…
…ist zu beachten, dass den Geschäftsführer zwar lediglich die Pflicht trifft, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen (und die Mittel insbesondere nicht zur bevorzugten Befriedigung anderer Gesellschaftsschulden zu verwenden). Es kann dem Vertreter nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er…
…ist zu beachten, dass den Geschäftsführer zwar lediglich die Pflicht trifft, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen (und die Mittel insbesondere nicht zur bevorzugten Befriedigung anderer Gesellschaftsschulden zu verwenden). Es kann dem Vertreter nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er…
…zwar lediglich die Pflicht trifft, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen (und die Mittel insbesondere nicht zur bevorzugten Befriedigung anderer Gesellschaftsschulden zu verwenden). Hat der Geschäftsführer aber tatsächlich Kredite aufgenommen oder in anderer Weise Mittel beschafft, so unterliegen die damit…
…zwar lediglich die Pflicht trifft, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen (und die Mittel insbesondere nicht zur bevorzugten Befriedigung anderer Gesellschaftsschulden zu verwenden). Hat der Geschäftsführer aber tatsächlich Kredite aufgenommen oder in anderer Weise Mittel beschafft, so unterliegen die damit…
…die Pflicht treffe, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen (und die Mittel insbesondere nicht zur bevorzugten Befriedigung anderer Gesellschaftsschulden zu verwenden). Der Bf. habe sich entsprechend pflichtgemäß verhalten, die Finanzverwaltung sogar bevorzugt. Selbst wenn man davon ausgehe, dass es sich…
…befriedigen sind und die Zahlung(en) des Masseverwalters anlässlich der Verteilung der Konkursmasse anteilig auf die eine Konkursforderung darstellenden Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen wären. Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 3.4.2019, Ro 2017/15/0027 geht hervor, dass AGH-Zahlungen ausschließlich der bevorzugten Befriedigung…
…Bauleistungen mehr erbracht, weshalb nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe nochmals Erkenntnis vom 03.04.2019, Ro 2017/15/0027) die AGH-Zahlungen ausschließlich der bevorzugten Befriedigung der aushaftenden Lohnabgaben dienen. Was das Vorbringen der Bf. zur Verrechnung der AGH-Zahlungen betrifft, ist darauf hinzuweisen…
…allfälliges Verschulden in Bezug auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist im Haftungsverfahren nicht zu prüfen. Hingegen liegt in der bevorzugten Befriedigung einzelner (Zug-um-Zug-) Gläubiger ein schuldhaftes Verhalten des Beschwerdeführers, sodass den Beschwerdeführer die Haftung für die Abgabenschulden der Primärschuldnerin dem Grunde nach trifft…
…zuzustimmen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Geschäftsführer lediglich die Pflicht, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen und die Mittel insbesondere nicht zur bevorzugten Befriedigung anderer Gesellschaftsschulden zu verwenden. Nimmt der Geschäftsführer jedoch (ohne dazu verpflichtet zu sein) einen…
…zuzustimmen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Geschäftsführer lediglich die Pflicht, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen und die Mittel insbesondere nicht zur bevorzugten Befriedigung anderer Gesellschaftsschulden zu verwenden. Nimmt der Geschäftsführer jedoch (ohne dazu verpflichtet zu sein) einen…
…zuzustimmen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Geschäftsführer lediglich die Pflicht, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen und die Mittel insbesondere nicht zur bevorzugten Befriedigung anderer Gesellschaftsschulden zu verwenden. Nimmt der Geschäftsführer jedoch (ohne dazu verpflichtet zu sein) einen…