…Eine Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme seinerseits habe sich erübrigt, da der Sachverhalt eines stattgefundenen Abstellens des oben erwähnten Fahrzeugs am oben erwähnten Ort von ihm nicht bestritten worden sei. Es verstehe sich von selbst, dass seine Nämlichkeit nur über eine Auskunft an seinen Dienstgeber…
…der Bf. beziehe sich auf das Urteil des BFH vom 22.4.2004, V R 72/03, in dem eine Berichtigungsmöglichkeit bei "substantiierten" Bestreiten einer Forderung anerkannt werde. Laut dem VwGH sei die bloße Zweifelhaftigkeit der Forderung jedoch nicht ausreichend, um eine Berichtigung nach § 16…
…vollstreckbaren Rückstandsausweises ein Abgabenbetrag in der Höhe von € 77.340,92 als Insolvenzforderung angemeldet worden. Dieser Betrag sei vom Bf. teilweise bestritten worden, da die Forderungsanmeldung Forderungen enthalte, die bereits in seinem Privatkonkurs im Jahr 2007 berücksichtigt worden und daher nur aliquot zu berücksichtigen…
…lag diese unter dem Selbstbehalt iHv 6.191,20 € lag und führte begründend aus, dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Die geltend gemachten Aufwendungen könnten daher mangels Zwangläufigkeit nicht berücksichtigt werden. In…
…der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2015 (ohnedies) erklärungsgemäß ergangen. 6.) In der Beschwerde vom 13. September 2017 werden (erstmals) die Feststellungen der Außenprüfung bekämpft bzw. bestritten. Nunmehr wird dezidiert behauptet, die gegenständlichen Fahrzeuge seien zur Weiterveräußerung bestimmt und ausschließlich zur Werbung von Käufern genutzt worden…
…Herrn Mag. ***1***, in dessen Anwesenheit und der Anwesenheit des steuerlichen Vertreters am Dienstag 10.9.2019 in der Kanzlei des steuerlichen Vertreters begonnen worden sei. Bestritten werde der in der Maßnahmenbeschwerde dargestellte Ablauf des Prüfungsbeginns am 10.9.2019. Nach der beiliegenden, durch die…
…Bewilligung der Verfahrenshilfe, ÖJZ 2012/20, genannte Judikaturlinie der Zivilgerichte, wonach einer allein stehenden Person zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts monatlich rund 1.000 € verbleiben müssen, stammt aus dem Jahr 2011 (LG Wels 12.1.2011, 21 R 379/10z; LGZ Wien 17.5…
Selbst wenn man nicht bestreiten würde, dass die oben genannten Tätigkeiten (Exposition mit Narkosegas und chirurgischen Rauchgasen, Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Blut, Dämpfen wie Formaldehyd, kontaminierte Nadeln und Skalpellklingen, hoch ansteckende Patienten, Hantieren mit spitzen, scharfen und kontaminierten Gegenständen dem damit verbundenen Infektions- , Stich- und Schnittverletzungsrisiko…
…Februar 1993, 91/13/0198). Gleiches gilt, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte. Das bedeutet aber nur, dass die Behörde des Nachweises der konkreten Geschäfte enthoben ist. Keine rechtliche Grundlage bietet die Bestimmung des § 184 BAO…
…34 EStG 1988 idgF nicht berücksichtigt werden können. Zu den als außergewöhnliche Belastung erklärten Aufwendungen wird begründend ausgeführt: Die Begräbniskosten seien primär aus den Aktiva des Nachlasses zu bestreiten und durch die Nachlassaktiva nicht gedeckte Aufwendungen seien mit maximal EUR 4.000,00 außergewöhnlich belastend…
…2019 verwiesen worden, wonach die Schuldnerin seit Jahren keine Umsätze erwirtschaftet habe, völlig vermögenslos und aus eigener Kraft nicht zur Bestreitung der laufenden Kosten fähig sei. Zwar ergebe sich aus der Eröffnung des Insolvenzverfahren noch nicht zwingend die gänzliche Uneinbringlichkeit einer Abgabenforderung, deren Uneinbringlichkeit sei…
…wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte (VwGH 23.2.1994, 90/13/0075). Ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs ergibt jedenfalls bei einer formell und sachlich nicht ordnungsmäßigen Buchführung im Allgemeinen eine ausreichende und sichere Grundlage für die Schätzung…
…März 2017 wurden die Begräbniskosten mit der Begründung nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, dass diese Kosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Die geltend gemachten Aufwendungen hätten daher mangels Zwangsläufigkeit nicht berücksichtigt werden können. Gegen…
…in Höhe von insgesamt € 5.918,00 zurück, weil das Kind nicht im Haushalt der Beschwerdeführerin lebe und aufgrund der eigenen Einkünfte den Lebensunterhalt selbst bestreiten könne. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 18. November 2019 Beschwerde und brachte im Wesentlichen begründend vor…
…Protokoll über die Verlassenschaftsabhandlung) vorgelegt. 3. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016 blieben die Begräbniskosten mit der Begründung, diese gehörten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten und seien vorrangig aus dem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten, außer Ansatz. 4. Dagegen wandte sich die Beschwerdeführerin mit Beschwerde und…
…als unzulässig zurückgewiesen, da ein solcher nicht vorgesehen ist (gemäß § 313 BAO haben die Parteien die ihnen im Abgabenverfahren und im Beschwerdeverfahren erwachsenden Kosten selbst zu bestreiten). Gegen dieses Erkenntnis/diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…als unzulässig zurückgewiesen, da ein solcher nicht vorgesehen ist (gemäß § 313 BAO haben die Parteien die ihnen im Abgabenverfahren und im Beschwerdeverfahren erwachsenden Kosten selbst zu bestreiten). Gegen dieses Erkenntnis/diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…dass der Abgabepflichtige mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb (10.100,00 €) und aus nichtselbständiger Arbeit die Lebenshaltungskosten für sich und seine Familie bestreiten hat können. D 2.c) Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Jahre 2010 und 2011 betragen somit jährlich 10.100,00 €…
…gem. § 236 BAO zu gewähren. In der Begründung wurde ausgeführt, dass sie mit ihrem monatlichen Einkommen gerade die unbedingt nötigen Lebensmittelhaltungskosten bestreiten könne. An Vermögen sei ein Einfamilienhaus vorhanden, welches allerdings mit Restdarlehen belastet sei. Sie habe nach dem Tod ihres Mannes die Haushälfte geerbt…
…rund 1.800 € gegenüberstünden. Vom verbleibenden Betrag müsse die Bf. den Lebensunterhalt ihrer Familie (Ehegatte, 4 unversorgte Kinder) bestreiten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.10.2014 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Ausgeführt wurde, dass die von der Bf. angebotenen Raten im Verhältnis…