…Einkünften erwachsen, ist ohne besonderen Nachweis ein Pauschbetrag von jährlich 132,00 Euro abzusetzen (§ 16 Abs. 3 EStG 1988). Fahrtkosten anlässlich einer beruflich veranlassten Reise des Arbeitnehmers stellen im tatsächlichen Umfang, somit insbesondere nach Abzug allfälliger vom Arbeitgeber geleisteter Aufwandsersätze, Werbungskosten dar (vgl. VwGH 27…
…Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Tagesgelder ersetzen einem eine beruflich veranlasste Reise durchführenden Arbeitnehmer jenen Verpflegungsmehraufwand, der ihm deshalb entsteht, weil ihm die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten…
…anzuwenden. b) Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben, ist die Absetzung für Abnutzung des Rechtsvorgängers fortzusetzen. c) …………… Z 9: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen…
Im Dienstreisekalender der Beschwerdeführerin für das Jahr 2013 (ein Fahrtenbuch wurde nicht vorgelegt) wurden einerseits Fahrten zu ihren beiden Arbeitsstätten (X und A.) und andererseits beruflich veranlasste Fahrten und Fahrten im Zusammenhang mit der Fortbildung eingetragen. Das Finanzamt hat alle Fahrtkosten mit Ausnahme der Fahrten…
…der Einnahmen. Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht…
…vgl. UFS vom 07.05.2013, RV/0758-G/10). Das BFG hat erwogen: Bezüglich dieser Aufwendungen darf auf die Ausführungen unter dem zuvor genannten Punkt verwiesen werden. Der Schrittzähler - mag er für den Abbau des Übergewichts auch hilfreich (gewesen) sein - ist kein behindertenspezifisches Hilfsmittel…
…9 EStG 1988 idF BGBl I Nr. 105/2014, gelten Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen als Werbungskosten (Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen). Der Beschwerdeführer bringt vor, dass ihm durch seine Tätigkeit für einen…
…Ergänzung (23.06.2023) wurde eine Aufstellung mit Angabe des Datums, des Ortes, der Dauer und des Zweckes der beruflich veranlassten Reisen angefordert, welches mit Vorlage einer Auflistung beantwortet wurde (24.06.2023). Der Antrag wurde abgewiesen (12.07.2023). In der Begründung wurde ausgeführt…
…qualifizieren und damit durch die Gewährung des Pendlerpauschale s abgegolten sind (Ansicht des Finanzamtes) oder ob durch diesen Schulbesuch in L kein Mittelpunkt der Tätigkeit entstanden ist (Ansicht des Bw.). Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß …
…bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden…
…bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden…
…616,80 steuerpflichtig behandelt. Wie der Dienstgeber die Abrechnung in steuerpflichtig und steuerfrei konkret vorgenommen hat, konnte nicht festgestellt werden. Verpflegungsmehraufwand bei Dienstzuteilungen und sonstigen beruflich veranlassten Reisen: Von seinem Dienstgeber erhielt der Bf. eine Tagesgebühr in Höhe von 26,40 Euro, ab dem zweiten…
…1 Z 9 EStG 1988: Werbungskosten: § 16. Abs. 1 Z 9: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen…
…Insbesondere können, Z 7 zufolge, Ausgaben für Arbeitsmittel (etwa Berufskleidung), bei mehr als einjähriger Nutzungsdauer nach Maßgabe des Z 8, sowie erwachsene Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen (Z 9) Werbungskosten darstellen. Nach § 20 Abs. 1 leg. cit., dürfen für den…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 gelten Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen als Werbungskosten. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: "Aufwendungen…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Dazu gehören gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG auch Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Demgegenüber sind gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abzugsfähig, selbst wenn…
…€ 1.166,70, beruflich veranlasste Reisekosten iHv € 4.759,80 und sonstige Werbungskosten iHv € 548,80 geltend. Mit Vorhalt vom 21.08.2019 ersuchte das Finanzamt um Vorlage der Belege zu den beantragten Werbungskosten sowie um eine Kostenaufstellung, aus der ersichtlich sei…
…der Beschluss des Großen Senates des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, Rz 126). Ob eine Reise (ausschließlich) beruflich veranlasst ist, ist eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu beantwortende Tatfrage. Die Beweiswürdigung der belangten Behörde ist der Kontrolle durch den…
…Thema Reisekosten auf, einen entsprechenden Nachweis, dh. ein Fahrtenbuch vorzulegen. Mit Schreiben vom 02.04.2013, dem Finanzamt am 04.04.2013 persönlich überreicht, legte der Beschwerdeführer eine Kopie des Fahrtenbuchs für 2012 vor. Aus dem Fahrtenbuch ergeben sich zu den als beruflich veranlasst angegebenen…
…Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG sind Werbungskosten auch: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26…