…wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen Gründen immer weggefallen ist (VwGH 3.6.1992, 91/13/0127). Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen ist nach der Judikatur für bereits entrichtete Abgaben ausgeschlossen…
…Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen ist für bereits entrichtete Abgaben ausgeschlossen; dies gilt auch für Beschwerdeentscheidungen über Bescheide, die Zahlungserleichterungsansuchen abweisen, wenn im Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung die Abgaben bereits entrichtet sind (vgl…
…00. Die Abgabe, für die die Zahlungserleichterung (Ratenzahlung) beantragt wurde, ist daher im Zeitpunkt der Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht bereits vollständig entrichtet worden. Beweiswürdigung Der geschilderte Verfahrensgang und Sachverhalt ergibt sich für das Bundesfinanzgericht unzweifelhaft aus den vorgelegten Verwaltungsakten. Die Bezahlung der Abgabe ergibt sich…
… 212a Abs. 6 BAO vorgesehenen Ausnahmen nicht gegeben seien, sei der Antrag abgewiesen worden. (7) Diese Begründung sei unrichtig und rechtswidrig: (8) Auch bereits entrichtete Abgaben seien einer Aussetzung der Einhebung zugänglich, wie sich bereits aus dem Ausnahmenkatalog des § 212a Abs. 6 BAO und auch…
…dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht komme. Eine Ausnahme davon sei lediglich im § 212a Abs. 6 leg. cit. normiert, wonach bereits durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgte Abgabenschuldigkeiten…
… 2. bekanntzugeben, in welcher Höhe eine Abgabennachforderung aufgrund der Abgabenfestsetzung für 2014 entstanden und ob diese bereits entrichtet worden sei. Begründend wurde zunächst zu Punkt 1. unter Hinweis auf die maßgeblichen Bestimmungen der BAO und des Kommunalsteuergesetzes dargelegt, dass für die Kommunalsteuerfestsetzung der Jahre 2011…
…GmbH von einem Steuerberater durchführen lassen und diese auch laufend überprüft. Es könne ihm daher auch keine pflichtwidrige Schuldverletzung vorgeworfen werden. Der angefochtene Haftungsbescheid sei daher ersatzlos aufzuheben. Im Übrigen sei im Haftungsbescheid die bereits entrichtete Ausgleichsquote von 20% (richtig 24%) nicht berücksichtigt worden.  …
…Zeitpunkt der Gewährung der Aussetzung der Einhebung nicht mehr und die Einkommensteuer 2009 mit € 65.752,85 unberichtigt aus. Entgegen der Meinung der Abgabenbehörde, dass sich aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergebe, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht komme…
…auch bereits entrichtete Abgaben können auf Antrag durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn die Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe kann nach Lage des Falles eine persönliche oder eine sachliche sein. Eine persönliche Unbilligkeit liegt bei mir nicht…
…können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß Abs. 2 findet Abs. 1 auch auf bereits entrichtete Abgaben sinngemäß Anwendung. Erwägungen Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der…
…weil für bereits entrichtete Abgaben ein Hinausschieben der Entrichtung iSd § 212 Abs. 1 BAO nicht mehr in Betracht kommt (vgl. VwGH 16.12.1994, 93/17/0420). Dazu kommt noch, dass die Zahlungserleichterung bis Ende Juli 2018 beantragt wurde, dieser Termin bereits verstrichen ist und…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Diese Bestimmung ist gemäß § 236 Abs. 2 BAO auf bereits entrichtete Abgaben sinngemäß anwendbar. Vorliegen einer persönlichen Unbilligkelt…
… 279 Abs. 1 BAO obliegt, kann im konkreten Fall deshalb nicht in einer Bewilligung des Antrages auf Bewilligung einer Zahlungserleichterung bestehen, weil für bereits entrichtete Abgaben ein Hinausschieben der Entrichtung iSd § 212 Abs. 1 BAO nicht mehr in Betracht kommt (vgl. VwGH 16.12.1994…
…weil für bereits entrichtete Abgaben ein Hinausschieben der Entrichtung iSd § 212 Abs. 1 BAO nicht mehr in Betracht kommt (vgl. VwGH 16.12.1994, 93/17/0420). Mangels Abgabenrückstandes kann der Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung somit nicht entsprochen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…Zahlungserleichterungen können für bereits entrichtete Abgaben nicht bewilligt werden. Dies gilt auch für Berufungsentscheidungen über Bescheide, die Zahlungserleichterungsansuchen abweisen, wenn die Abgaben zum Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung bereits bezahlt sind (vgl. VwGH 3.6.1992, 91/13/0127). Da der der streitgegenständliche Abgabenrückstand mit Stichtag 31…
…Bescheide, die Zahlungserleichterungsansuchen abweisen, wenn im Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung die Abgaben bereits entrichtet sind (vgl. das zu § 212 BAO ergangene hg. Erkenntnis vom 3. Juni 1992, Zl. 91/13/0127). Dies gilt auch dann, wenn die bereits entrichteten Abgaben zwangsweise hereingebracht worden sind (vgl. hg…
…1. angeführten Abgaben bis zur Rechtskraft des Nachsichtsverfahrens. Unter Punkt 1. des Schriftsatzes wurde der Gesamtbetrag für die Nachsicht mit 5.757.866,98 € beziffert. Davon war laut Ausführungen der Nachsichtswerberin ein Betrag in der Höhe von 3.006.853,29 € bereits entrichtet…
…Zahlungserleichterungsersuchens vom 6.5.2016 zur Zahlung höherer Beträge bereit, nämlich von monatlichen Raten von € 577.669,44 bis 30.3.2017. Folgende Saldozahlungen wurden auf das Abgabenkonto geleistet, sodass die in der Selbstanzeige gemeldeten Glücksspielabgaben damit vollständig entrichtet wurden: | 19.02.2016 …
…dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht komme. Eine Ausnahme davon sei lediglich im § 212a Abs. 6 leg. cit. normiert, wonach bereits durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgte Abgabenschuldigkeiten…
…weil für bereits entrichtete Abgaben ein Hinausschieben der Entrichtung iSd § 212 Abs. 1 BAO nicht mehr in Betracht kommt (vgl. VwGH 16.12.1994, 93/17/0420). Mangels Abgabenrückstandes kann der Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung somit nicht entsprochen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…