…Bf. behauptete Unzuständigkeit des Finanzamtes Graz-Stadt für die Erlassung des den Anspruchszinsen zu Grunde liegendem Einkommensteuerbescheides 2006 und folglich auch des Zinsenbescheides strittig. Die Frage der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ist auch für Anspruchszinsen, welche ansonsten unabhängig von der Richtigkeit der Stammabgabenbescheide bestehen bleiben…
…genannten Stammabgabenbescheide nachträglich als rechtswidrig und werden sie entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit an die Änderungsbescheide (Aufhebungsbescheide) gebundenen Zinsenbescheiden Rechnung getragen (zB Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergehen weitere Zinsenbescheide; es erfolgt daher keine Abänderung der ursprünglichen…
…dem Vorbringen der Rechtwidrigkeit der Stammabgabenbescheide ist dem Bf. daher kein Erfolg beschieden. Die Beschwerde war daher spruchgemäß abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…Die Berufung stützt sich erkennbar auf die behauptete Rechtswidrigkeit der zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheide. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben…
…an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 05.09.2012, 2012/15/0062). Da im Beschwerdefall keine eigenen Anfechtungspunkte zu den Anspruchszinsenbescheiden vorgebracht wurden, manifestiert sich für das Bundesfinanzgericht, dass sich die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide auf die behauptete Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide 2006…
…an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 5.9.2012, 2012/15/0062). Da im Beschwerdefall keine eigenen Anfechtungspunkte zu den Anspruchszinsenbescheiden vorgebracht wurden, manifestiert sich für das BFG, dass sich die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide auf die behauptete Rechtswidrigkeit der ESt-Bescheide…
…Anspruchszinsenbescheide auf die behauptete Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide 2008, 2009 und 2011 stützt, weshalb die Beschwerde gegen diese Bescheide als unbegründet abzuweisen war. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind (von Amts wegen) neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide…
…06.2013 Der Bf. bekämpfte sowohl die den Anspruchszinsen zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheide als auch die Vorschreibung der oa. Anspruchszinsen. Hinsichtlich der Anspruchszinsen berief sie die Bf. auf das Vorbringen gegen die Rechtswidrigkeit der Einkommensteuernachforderungen. Die Bf. behauptete nicht, dass die Berechnung der Anspruchszinsen falsch…
…Der Bestreitung der Anspruchszinsen im Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide muss aber der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Stammabgabenbescheide im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Die Zinsenbescheide sind nämlich an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen…
…oder sonstige Durchbrechung der Verjährung für bereits absolut verjährte Zeiträume durch eine einfachgesetzliche Regelung sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums gem. Art. 5 StGG und gegen das Gleichheitsgebot des Art. 7 Abs. 1 B-VG. Zur behaupteten Rechtswidrigkeit des Bescheides über…
…Die Einrichtung der Sachwalterschaft in Österreich gem. §§ 268ff ABGB sei mit dem Institut des „Betreuers“ gem. § 1896 dBGB ident. Auch die Volksanwaltschaft gehe in ihrem Schreiben vom 25. August 2016 von einer EU-Rechtswidrigkeit der bisherigen Umsatzsteuerpflicht der Vergütungen aus Sachwalterschaften für Rechtsanwälte aus. Ein…
…sich ausschließlich auf die behauptete Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides stützt, ist das hier der Fall. Das Bundesfinanzgericht erlaubt sich den Hinweis, dass für die Aussetzung von Anspruchszinsen (§ 212a BAO) abgesehen von den sonstigen Voraussetzungen keine Beschwerde gegen den Anspruchszinsenbescheid selbst, sondern - da der Anspruchszinsenbescheid vom jeweiligen…
…sich ausschließlich auf die behauptete Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides stützt, ist das hier der Fall. Das Bundesfinanzgericht erlaubt sich den Hinweis, dass für die Aussetzung von Anspruchszinsen (§ 212a BAO) abgesehen von den sonstigen Voraussetzungen keine Beschwerde gegen den Anspruchszinsenbescheid selbst, sondern - da der Anspruchszinsenbescheid vom jeweiligen…
…Solange die Stammbescheide nicht abgeändert wurden, sind die abgeleiteten Anspruchszinsenbescheide einerseits nicht mit Rechtswidrigkeit belastet und würde dies eine Aufhebung verbieten, weil deren Spruch solange richtig ist. Andererseits würden auch Ermessenserwägungen unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Verwaltungsökonomie eine Aufhebung hindern, da das vom Bf…
…Beschwerden sich ausschließlich auf die behauptete Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides stützen, ist das hier der Fall. 4.1. Revision Das Verwaltungsgericht hat im Spruch seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu…
…Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (vgl. VwGH 5. 9. 2012, 2012/15/0150; VwGH 27. 8. 2008, 2006/15/0150; VwGH 28. 5. 2009, 2006/15/0316; Ritz, BAO6, § 205 Tz 35). Beschwerden zeigen keine Rechtswidrigkeit der Anspruchszinsenbescheide auf Die Beschwerden zeigen somit keine Rechtswidrigkeit…
…soeben ausgeführt, kann mit einer solchen Begründung, die sich inhaltlich nur gegen die Stammabgabenbescheide richtet, keine Rechtswidrigkeit der Anspruchszinsenbescheide aufgezeigt werden. Die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide war somit abzuweisen. Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2010 bis 2017 und Umsatzsteuer 2010 und 2014 31. Gemäß § 303…
…Rechtswidrigkeit seitens der Beschwerdeführerin damit begründet, dass die zugrundeliegenden Abgabenbescheide (Festsetzungsbescheide betreffend Glückspielabgabe) unrichtig wären. Unbestritten besteht eine mittelbare Abhängigkeit der Höhe der gegenständlichen Nebengebühren von der Erledigung der Beschwerde gegen die zugrunde liegenden Stammabgabenbescheide über die Festsetzung der Glückspielabgaben. Die Rechtmäßigkeit der Aussetzung der…
…Rechtswidrigkeit seitens der Bf. damit begründet, dass die zugrundeliegenden Abgabenbescheide (Festsetzungsbescheide betreffend Glückspielabgabe) unrichtig wären. Unbestritten besteht eine mittelbare Abhängigkeit der Höhe der gegenständlichen Nebengebühren von der Erledigung der Beschwerde gegen die zugrunde liegenden Stammabgabenbescheide über die Festsetzung der Glückspielabgaben. Die Rechtmäßigkeit der Aussetzung der…
…Anspruchszinsenbescheid aus. Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Einer Abänderung (Aufhebung) des Stammabgabenbescheides ist gegebenenfalls durch die amtswegige Erlassung eines neuen Zinsenbescheides Rechnung zu tragen. Dass es in Fällen der Bagatellgrenze nicht zur vollständigen Egalisierung kommt, wurde vom Gesetzgeber in Kauf genommen, weil sich…